Kindesunterhalt
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesunterhalt

 
(@papatux)
Schon was gesagt Registriert

Moin Moin an alle hier,

hab' mal ein wenig auf dieser Seite gestöbert und muss sagen: nicht schlecht!

Nun hab' auch ich so meine Probleme was den KU betrifft.

Meine Ex-Gattin hat auf ihren Unterhalt verzichtet. Die Vormundschaft wurde an das Jugendamt abgegeben. Nun bekam ich ein Schreiben mit einer Unterhaltsberechnung, und hierzu mal zwei kurze Fragen:

1. Ich bin Schulhausmeister und MUSS eine Dienstwohnung bewohnen (Miete warm rund 540 €). Das JA hat KEINE berufsbed. Pauschalen abgezogen (diese 5% bzw. max. 150 €). Ist das so richtig? Kann ich die 150 € geltend machen???

2. Wird der Betrag, den ich duch den Unterhaltsverzicht "mehr" hätte, auf die Kinder verteilt???

Mir bleiben nach Abzug von Unterhalt, Miete und Nebenkosten noch ganze 210 € zum Leben. Kann's das sein? Was könnte ich noch in Bewegung setzen um meinen Lebensstandard aufrecht zu erhalten? Eine zusätzliche Erwerbstätigkeit kann ich nicht ausüben, da ich Abends und am Wochenende Breitschaft habe.

Danke schon mal für eine Antwort!

Gruß
PapaTux


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2004 00:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin PapaTux,

auch dir ein herzliches Willkommen auf vatersein.de.

nicht schlecht!

Das größte Lob eines Schwaben findet sich in diesen Worten. Du kommst doch aus dem Landstrich 😉 ?

Das JA hat KEINE berufsbed. Pauschalen abgezogen

Bei diesen berufsbedingten Aufwendungen handelt es sich annähernd um die Dinge, die du in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung einträgst. Also einfach mal da gucken. Ich denke, da ist mind. Arbeitskleidung zu berücksichtigen.

Wird der Betrag, den ich duch den Unterhaltsverzicht "mehr" hätte, auf die Kinder verteilt???

Nein, der KU wird vor dem EU auf Basis deines bereinigten Nettos berechnet.

Mir bleiben nach Abzug von Unterhalt, Miete und Nebenkosten noch ganze 210 € zum Leben.

Das ist heftig...mir bleiben derzeit minus 110 € :exclam: Da hilft nur sparen, sparen, sparen oder eine zusätzliche Erwerbstätigkeit. Hast du schon einmal versucht, Wohngeldzuschuss zu bekommen? Wie setzen sich deine Einnahmen und Ausgaben im Einzelnen zusammen?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2004 00:48
(@greola)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Euch :redhead:

Es gibt bei der Berechnung des KU eine kleine Lücke im Gesetzestext (habe glücklicherweise einen geschickten Anwalt) 😉 Um die "normalen Zahlungen" laut Düsseldorfer-Tabelle kommt man(n) eigentlich nicht herum, es sei denn man einigt sich auf eine gewisse Summe (eher unwahrscheinlich) 🙁 aber... jetzt kommts 😀 wenn es Ausgaben gibt die nicht einer regelmäßigen Zahlung zu Grunde liegen, dann kann man(n) diese, entsprechend der Belege, geltend machen!!! Z.B. : Neuanschaffung eines haushaltsüblichen E-Gerätes (Waschmaschine, Herd, Kühlschrank u.s.w.), muß man(n) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften seine Whg. renovieren (Tapeten, Teppiche, Farben, Handwerker) kann man(n) auch diese Ausgaben als Einkommensmindern dem JA melden. Genauso verhält es sich beim Mobiliar oder Kleidungsstücken zu einem besonderen Anlass (Hochzeit im familiären Kreis u. kein Anzug vorhanden). Den einzigsten Haken den es dabei gibt: Man(n) muß über ein Einkommen verfügen welches über der Sozialhilfe-Grenze liegt! Weiteres beantwortet Euch bestimmt ein kundiger "Rechtsverdreher" 😛 Mein Fazit: Nicht immer sofort nachgeben, versucht einfach euer Recht durchzusetzen! Das gilt nur für Menschen die wirklich am Rande der SH leben, nicht für die Abzocker und generelle "Nichtzahler"

LG


Am Boden liegen ist nicht schlimm, liegenbleiben ist fatal!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2004 23:03