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Wenn ein Partner in der Wohnung bleibt

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus Zusammen,

mir ist etwas unklar, bei einem Thema, welches bald auf mich zukommt:

Zwei Eheleute haben zusammen eine Wohnung gemietet. Sie trennen sich und bleiben vorerst in der gemeinsamen Wohnung. Der Ehemann überweist von Anfang an die Miete von seinem eigenen Konto.

Ehemann zahlt seiner Frau einen Trennungsunterhalt von 1000 Euro, davon zieht er die Hälfte der Miete, 500 Euro warm, ab. Den Rest von 750 Euro überweist er jeden Monat der Frau.

Vor Gericht wurde beschlossen, daß die gemeinsame Wohnung aufgelöst wird, die Ehefrau ist aber wenig bis gar nicht motiviert, eine andere Wohnung zu suchen. Der Ehemann zieht nun aus der Wohnung aus.

Im Außenverhältnis ist er selbstverständlich dem Vermieter zur Zahlung verpflichtet und kommt dieser Pflicht auch nach, er überweist also den vollen Mietbetrag weiter.

ABER: Kann er der Ehefrau nun die komplette Miete vom Unterhalt abziehen, ihr also nur noch 500 Euro ausbezahlen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2017 23:27
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Paus,

im Verhältnis zum Vermieter kommt es lediglich darauf an, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Haben beide unterschrieben sind beide auch pot. Schuldner für den Vermieter. Es ist also egal, ob Du die Zahlung einstellt, der Vermieter könnte sich dann auch an die Ehefrau wenden.

Natürlich wird jeder vernünftige Mieter in einer solchen Situation seinen Auszug beim Vermieter anzeigen und um Entlassung aus dem Mietvertrag bitten.

Da auf Trennungsunterhalt formal nicht verzichtet werden kann, halte ich alle Kürzungsmöglichkeiten für nicht statthaft.

Also es gilt wie immer: Vernünftig reden mit dem Ex-Partner, gemeinsam den Vermieter informieren und um Deine Entlassung aus dem Mietvertrag bitten. Ansonsten gemeinsame Kündigung (es sind beide Unterschriften für eine rechtliche saubere Kündigung notwendig wenn auch beide unterschrieben haben) und dann sucht sich jeder eine neue Bude. Der Ex fehlt im Moment wohl noch der Next, der Küchenplatten schleppt und Lampen aufhängt. Ansonsten wäre ihre Motivation deutlich höher. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2017 23:34
(@inselreif)
Moderator

Im Außenverhältnis ist er selbstverständlich dem Vermieter zur Zahlung verpflichtet und kommt dieser Pflicht auch nach, er überweist also den vollen Mietbetrag weiter.

Ja, aber: den Auszug dem Vermieter anzeigen und diesen bitten, sich bezüglich der Zahlungen zuerst an die noch dort lebende Ehefrau zu wenden. Das ist natürlich nur eine Bitte. Wenn der Vermieter den Ehemann in Anspruch nehmen will, kann er das. Aber man kann ja auch mal die Wirkung einer Mahnung bei der Ehefrau testen. Besser als einfach vorbehaltlos weiterzuzahlen.

ABER: Kann er der Ehefrau nun die komplette Miete vom Unterhalt abziehen, ihr also nur noch 500 Euro ausbezahlen?

Zunächst einmal kann man vom Unterhalt gar nichts "abziehen", da es ein gesetzliches Aufrechnungsverbot gibt.
Es gibt zwei Wege, solche Forderungen einzubringen:
- im Rahmen der Unterhaltsberechnung durch Abzug bei der Einkommensbereinigung
- isoliert gegenüber dem Schuldner geltend machen, mahnen, ggf. gerichtlich durchsetzen
Dem Unterhaltsgläubiger steht frei, welchen Weg er beschreitet, so lange es eindeutig nur einer ist.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2017 23:58