Hallo liebe Leute,
meine Tochter ist volljährig und hat eine Ausbildung zur Krankenpflegerin begonnen.
Als sie noch in die Schule ging, hab ich 316,-- € Unterhalt bezahlt und wollte jetzt den Unterhalt neu ausrechnen lassen.
Sie schlägt mir vor, ich soll ihr künftig einfach 150,-- € überweisen, ohne formelle Berechnung.
Ich weiß nicht, warum sie das nicht berechnen lassen will und ich will sie auch nicht weiter fragen oder mich querstellen, obwohl ich von der Idee nicht besonders begeistert bin.
Vielleicht mag sie nicht sagen, was sie verdient oder ähnliches.
Meine Frage: Ist es von der Betragshöhe her eine realistische Forderung, so dass ich das guten Gewissens so machen kann. Oder könnte es sein, dass ihr wesentlich mehr oder weniger Unterhalt zusteht?
Liebe Grüße
Robert
P.S.:
Ich brauche Rat von Leuten, die mit obigen Angaben realistisch einschätzen können, wie sich Kindesunterhalt nach Arbeitsaufnahme reduziert. Rechtsberatung (oder gar moralische Belehrung) ist nicht erforderlich 😉
Hallo RobertG,
wohnt sie noch daheim? Wenn nein, wäre ein Bedarf von 640 € anzusetzen.
Da sie volljährig ist, sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Daher: Arbeitet deine Ex?
Das KG wird voll auf den Bedarf angerechnet, ihr Ausbildungsgehalt bis auf eine Pauschale von 90 € ebensfalls.
Existiert denn bisher ein Titel?
Vielleicht kannst du ja mal ergooglen wie hoch das Ausbildungsgehalt sein kann. Dann kannst du einschätzen, was realitisch ist. Lebt sie nicht mehr daheim, kann das durchaus ne gute Zahl sein. Wenn man dabei beachtet, das du, wenn du alleine Barunterhalt leistest, das volle KG abziehen darfst würdest du auf 162 € kommen. Aber ohne ein paar weitere Angaben werden wir hier nichts einschätzen können 😉
Tina
Ihre Ausbildungsvergütung ist tariflich geregelt.
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
1.Ausbildungsjahr
ca. 750 €
2.Ausbildungsjahr
ca. 800 €
3. Ausbildungsjahr
ca. 900 €
Hinzu kommen verschiedene Zulagen (persönliche Voraussetzun
entnommen AUSBILDUNG in der Gesundheits-
und Krankenpflege an den Kliniken des Landschaftsverbandes Rheinland
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
hey, das geht ja schnell hier 🙂
Danke erstmal für die Mühe und die ausführliche Antwort.
Ich beantworte mal deine Punkte möglichst genau. Vielleicht magst du dir das dann nochmal angucken:
Meine Tochter zieht in ein Zimmer in einem Schwesternheim. Das soll fast 300,-- € kosten.
Meine Ex arbeitet und verdient etwas weniger als ich. Wir haben durchschnittliche Einkommen.
Das Kingergeld kriegt meine Ex in voller Höhe, war irgendwann mal so ausgemacht.
Über den Unterhalt existiert ein Titel aus Urzeiten (weil ich nach der Scheidung erst ein bissl auf doof gemacht habe). Das Jugendamt hat dann im Rahmen der "Beistandschaft" oder wie das hiess, immer den Unterhalt angepasst. Das haben sie nach Volljährigkeit aber nicht mehr gemacht.
Was ihr Gehalt angeht, habe ich ähnliche Werte gefunden, wie die in deiner Antwort:
Westliche Bundesländer
1. Ausbildungsjahr: € 729
2. Ausbildungsjahr: € 788
3. Ausbildungsjahr: € 884
Wird bei der Unterhaltsberechnung wohl einfach ein Bedarf angesetzt und dann geschaut, ob das Kind ihn alleine decken kann? Und wenn nicht, zahlen beide Elternteile dazu?
Dann würde sie ja (lass mich rechnen...Bedarf 640 € gedeckt mit Gehalt 729 €) ....garnix kriegen?
Nein, keine Sorge, sie kriegt schon was....
Und so einfach wird es sich nicht rechnen lassen.
Ich kapier ehrlich gesagt den letzten Absatz deiner Antwort nicht so recht. Wie du auf 162 € kommst.
Bin mit solchen Berechnungen leider völlig unbedarft.
Im Internet schreiben Leute, dass sie im 1. Jahr zwischen 400,-- € und 600,-- € rauskriegen. Hilft das weiter?
Würde mich echt freuen, wenn du mir das nochmal erklärst. Im voraus mal ganz herzlichen Dank. :thumbup:
Robert
Hallo Robert,
da sie nicht mehr daheim wohnen wird ist ihr Bedarf 640 € "allinclusive".
Nun zur Berechnung: Das KG wird von diesem Bedarf komplett abgezogen, also bleiben 486 € (das KG muß ihr die Mutter dann entweder überweisen oder sie kann es per Überleitung auf sich "schreiben" lassen).
Von den ca. 729 brutto kann man das netto ausrechen. Nehmen wir mal das von dir ungünstigeste und sie bekäme 400 € raus. Davon würden dann noch 90 € Pauschale (bei dir würde das berufsbedingte Aufwendungen heißen) abgezogen. Der Rest auf den Bedarf angerechnet.
Somit blieben 176 € Rest, um den Bedarf von 640 € zu stillen. Diese werden dann je nach Einkommen auf die Eltern verteilt.
Bekäme sie 600 € raus, dann wäre der Bedarf komplett gedeckt und du/ihr nicht mehr Unterhaltspflichtig.
So, nun kansnt du dir aussuchen, was du willst :wink:. Wenn du sie gerne noch unterstützen willst, dann wären 150 € ein nettes Zubrot.
Ansonsten, wie wär´s, wenn ihr euch wie Erwachsene mal zusammensetzt und das gemeinsam durchsprecht (denn eigentlich muß sie ihre Bedürftigkeit nachweisen und dir die Abrechnungen vorlegen und zur Berechnung auch die ihrer Mutter). Denn der Titel/Urteil muß zu deiner Sicherheit dir ja eh ausgehändigt werden, sofern er nicht befristet war.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wow, das ist klasse. Danke!
Manchmal, wenn man denkt, ein Problem lässt sich so gar nicht lösen, geht es dann doch ganz einfach.
(Umgekehrt kann's ja leider auch so sein...)
Da hast du mir jetzt wirklich geholfen. Dafür such ich dir auch einen Blumensmiley aus: :blumen:
Freilich zahl ich ihr die 150,-- € , solange sie im Wohnheim ist. Es scheint nicht für die ganze Ausbildung zu sein.
Wär eben nett (und das Problem hast du gut erkannt) wenn ich genaueres wüsste.
Eins noch, falls du noch Zeit für mich hast: Wieso Titel aushändigen? Ich bin mir zwar sicher, dass weder Mutter noch Tochter irgendwas ausnützen würden, aber was könnten denn da für Nachteile entstehen?
(Werd mich erst Montag wieder melden, hab zuhause grad keinen Zugang)
Viele Grüße und schönes Wochenende
Robert
Wow, das ist klasse. Danke!
Manchmal, wenn man denkt, ein Problem lässt sich so gar nicht lösen, geht es dann doch ganz einfach.
(Umgekehrt kann's ja leider auch so sein...)Da hast du mir jetzt wirklich geholfen. Dafür such ich dir auch einen Blumensmiley aus: :blumen:
Freilich zahl ich ihr die 150,-- € , solange sie im Wohnheim ist. Es scheint nicht für die ganze Ausbildung zu sein.
Wär eben nett (und das Problem hast du gut erkannt) wenn ich genaueres wüsste.
Eins noch, falls du noch Zeit für mich hast: Wieso Titel aushändigen? Ich bin mir zwar sicher, dass weder Mutter noch Tochter irgendwas ausnützen würden, aber was könnten denn da für Nachteile entstehen?
(Werd mich erst Montag wieder melden, hab zuhause grad keinen Zugang)
Viele Grüße und schönes Wochenende
Robert
Hallo liebe Leute,
meine Tochter ist volljährig und hat eine Ausbildung zur Krankenpflegerin begonnen.
Als sie noch in die Schule ging, hab ich 316,-- Unterhalt bezahlt und wollte jetzt den Unterhalt neu ausrechnen lassen.
Sie schlägt mir vor, ich soll ihr künftig einfach 150,-- überweisen, ohne formelle Berechnung.Ich weiß nicht, warum sie das nicht berechnen lassen will und ich will sie auch nicht weiter fragen oder mich querstellen, obwohl ich von der Idee nicht besonders begeistert bin.
Vielleicht mag sie nicht sagen, was sie verdient oder ähnliches.Meine Frage: Ist es von der Betragshöhe her eine realistische Forderung, so dass ich das guten Gewissens so machen kann. Oder könnte es sein, dass ihr wesentlich mehr oder weniger Unterhalt zusteht?
Liebe Grüße
RobertP.S.:
Ich brauche Rat von Leuten, die mit obigen Angaben realistisch einschätzen können, wie sich Kindesunterhalt nach Arbeitsaufnahme reduziert. Rechtsberatung (oder gar moralische Belehrung) ist nicht erforderlich 😉
@kano: Mir erschließt sich der Sinn deiner Antwort nicht.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Unterhaltstitel müssen, wenn sie ausgelaufen sind ausgehändigt werden. So heißt es jedenfalls in der Rechtssprechung.
1998 nach den neuen Unterhaltsrichtlinie wurden die Unterhaltstitel zum größten Teil dynamisiert. d.h. keine Begrenzung
Bei Alttitel hatte man eine Frist zur Abänderung in einen dynamischen Titel.
Wichtig ist jedenfalls, man darf nicht mit der Zahlung in Verzug geraten, ansonnsten hat die Tochter ab dem 18Lj die Möglichkeit pfänden zu lassen.
Es ist schön, dass ihr noch guten Kontakt zueinander habt. Man muss nicht immer mit dem schlimmsten rechnen. Deine Tochter hat sicherlich Angst, wenn sie alles offen legt, kein Unterhalt mehr zu bekommen.
Viele Grüße
kano
Deine Tochter hat sicherlich Angst, wenn sie alles offen legt, kein Unterhalt mehr zu bekommen.
die Angst braucht sie nicht haben- jeder Student, der Bafög beantragt, muss das ohnehin machen. Auf diese Weise weiß man wenigstens, wo man steht.
Tosi
