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Welsches Amt ist jetzt für den Unterhalt zuständig

 
(@kodo_3kits)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr alle hier im Forum

Wem gegen über bin ich den jetzt Auskunft pflichtig?
Dem Jugendamt oder dem Rechtsamt vom Jobcenter ( der für die Arge zuständig ist ).
Habe von beiden Stellen eine Forderung bekommen mein bestes denen vorzulegen.
Da ja die KM beim Jobcenter Geld bekommt wo andere für arbeiten müssen.
Kann ich es gut nach voll ziehen, das die mehr recht haben als das JA.

Als jetzt würde ich gerne wissen wem ich Auskunft erteilen muss und wem nicht?

Da ja nicht beide was berechnen können und auch nicht verlangen.

Danke im Voraus für eine gute Antwort von Euch

Mfg Kodo


Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 21:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Kodo!
Eigentlich iet es m.E. wurscht. Ich würde dem Auskunft geben, wessen Brief bei Dir zuerst im Briefkasten war.
Prinzipiell tendiere ich zu JA, da diese das titulieren müssen, was Du im Titel haben möchtest ..

Dem anderen schickst einfach eine Kopie des Aufforderungsschreibens des ersten zur Kenntnis, damit dürfte dann der Drop gelutscht sein.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 11:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Gibt es bereits einen Titel? Und wenn ja, wie fällt er aus? Bist Du auch BU-pflichtig?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 15:38
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Wem gegen über bin ich den jetzt Auskunft pflichtig?
Dem Jugendamt oder dem Rechtsamt vom Jobcenter ( der für die Arge zuständig ist ).

Beiden, denn beide haben einen eigenen Rechtsanspruch auf Auskunft. Bei der ARGE begründet sich dieser auf § 60 SGB II. Hatte mal ein Gespräch mit nem SB der ARGE, der hat mir relativ offen gesagt, dass er RWA (Rechtswahrungsanzeigen) mit Auskunftsaufforderung so oft rausschicken kann, wie er lustig ist.

Viele Grüße,

MalteW


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 18:27
(@kodo_3kits)
Schon was gesagt Registriert

hallo oldie

Ja einen Titel gibt es und den schon seit Jahren, zuletzt anfang des Jahres erneuert, auf der Botschaft in Bern.
Ich weis auch das ich dem JU nur alle 2 Jahre mein Einkommen Nachweisen Brauche und
dieses habe ich Letztes Jahr erst gemacht. Wo bei das JA das Einkommen hoch gerechnet hat und nicht Das letzte jahr genommen hat. Da ich einen neuen Arbeitgeber habe und Nicht mehr in Deutschland lebe.
Oder spielt die alters stufe meiner Jüngsten eine rolle? Das Ich wieder nachweis pflichtig bin.

War bis jetzt immer nur meinen Kits zum Unterhalt verpflichtet. Der KM nie Auch nicht nach der Scheidung.

Was ist BU ???

Gruss Kodo


Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 22:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bitte auch http://www.vatersein.de/Forum-topic-22449.html lesen. Derselbe Sachverhalt ist gemeint. Und ihr beide - sprecht euch bitte ab.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2011 13:34