Versagung des Trenn...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Versagung des Trennungsunterhalts

 
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Forum,
nachdem Mutti bei der letzten Umgangsverhandlung von der Richterin ziemlich bescheiden dagestanden hat, auch was den Vergleich angeht, und ich nun den Scheidungsantrag eingereicht habe, flattert als Retourkutsche eine Unterhaltungsforderung ihrer neuen RAtte ins Haus. Die letzte Unterhaltsforderung hatte sie eingestellt. Vielleicht hatte sie einen anflug von Moral und Stolz. Klar sind die Forderungen nun wieder maßlosl zu hoch gegriffen. Auch traurig viel schnell man vergisst wer sie all die Jahre finanziell bei Ausbildung Studium und Job geholfen hat. Nun gut, dies bekräftigt mich nun umso mehr die Scheidung so schnell es geht durch zu ziehen. Nur bemitleidenswert diese Frau...

Bloss meine Frage ist nun folgende: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, den Trennungsunterhalt zu versagen?
Hoffe ihr hab paar Tipps für mich.

Danke

Gruss Mateusz


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 22:44
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Einzig mir bekannte Möglichkeit wäre das Zusammenleben der Ex mit einem neuen Partner - dann aber schon seit 2 Jahren (gilt auch für den Trennungsunterhalt). Die anderen Verwirkungsgründe (Straftaten, etc.) treffen ja eher seltener zu. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 23:09
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Also gehört Fremdgehen während der intakten Ehe nicht dazu?


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 23:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 00:03
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Mateusz,

Also gehört Fremdgehen während der intakten Ehe nicht dazu?

So intakt kann die Ehe nicht mehr gewesen sein, wenn einer der Partner fremdgeht.

Aber für den Trennungsunterhalt ist es sowieso nicht relevant.

Grüße
Tom


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 00:39
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Alles klar.

Danke für die schnelle Hilfe !


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2011 09:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Aber es gibt Ausnahmen.
1. Verwirkung von Trennungsunterhalt bei Fremdgehen  (OLG Zweibrücken 2 UF 102/08 vom 7.11.2008)
2. BGH XII ZR 7/05 vom 16.04.2008

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 15:17