Hallo, welche Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG sind zuständig in meinem Fall?
Ich ziehe aufgrund einer Arbeit in den Osten (Brandenburg), Ex Freundin und mein Sohn leben im Westen (Niedersachsen, Braunschweig).
Welche Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG sind zuständig in meinem Fall und welche Tabelle und vor allem welcher Selbstbehalt gilt nun genau für mich?
Die Berliner Tabelle, weil ich dann in Ostdeutschland lebe, oder weil mein Sohn im Westen lebt, die Düsseldorfer Tabelle?
Irgendwie steht das nirgends genau beschrieben und es konnte mir noch keiner eine genaue Antwort geben.
Und was muß ich nun genau machen, damit der Unterhalt genau berechnet wird?
Ich will keine Gerichtliche Auseinandersetzung oder so was.
Momentan bekommt mein Sohn noch Unterhaltvorschuss.
[Editiert am 2/2/2006 von mr999]
Hi,
der Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindes. Die Familiensenate des OLG Braunschweig wenden die aktuelle Düsseldorfer Tabelle an.
Der Selbstbehalt richtet sich nach dem Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen:
OLG Brandenburg
21.2 Notwendiger Selbstbehalt
Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minderjährigen Kindern und dem sie betreuenden Ehegatten sowie gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, 820 EUR. Darin ist ein Mietanteil (Kaltmiete) von etwa 250 EUR enthalten. Sind die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen insgesamt oder im Wesentlichen keine Erwerbseinkünfte, beträgt der Selbstbehalt 710 EUR
Die Selbstbehaltssätze haben - im Gegensatz zu den Regelbeträgen - keinen Gesetzescharakter.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
dann stimmen die Angaben ja aber nicht mehr hier:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-65.html
Da steht nämlich noch:
21.2 Notwendiger Selbstbehalt
Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minderjährigen Kindern und dem sie betreuenden Ehegatten sowie gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, 775 EUR. Darin ist ein Mietanteil (Kaltmiete) von etwa 235 EUR enthalten. Sind die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen insgesamt oder im Wesentlichen keine Erwerbseinkünfte, beträgt der Selbstbehalt 675 EUR.
[Editiert am 3/2/2006 von mr999]
Moin,
naja, die Angabe stimmt nicht stimmt so nicht 😉 Die von dir zitierte unterhaltsrechtliche Leitlinie galt vom 01.07.2003 bis 30.06.2005. Danach gilt die ab 01.07.2005 bis (vorraussichtlich) 30.06.2007.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ja, dann kann das doch mal ein Mod bitte auch aktualisieren 🙂
Und zu meiner 2. Frage:
Und was muß ich nun genau machen, damit der Unterhalt genau berechnet wird?
Ich will keine Gerichtliche Auseinandersetzung oder so was.
Momentan bekommt mein Sohn noch Unterhaltvorschuss.
Und muß ich dann die vollen 204 Euro laut Düsseldorfer Tabelle bezahlen beim Einkommen von 1100€? Und was ist das mit dem anteiligen Kindergeld? Ich bekomme ja keins, da die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.
Wird von den 204 Euro noch etwas abgezogen?
Hier gibts übrigens die neuen Unterhaltsleitlinien für 2005:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=364
[Editiert am 3/2/2006 von mr999]
Und was muß ich nun genau machen, damit der Unterhalt genau berechnet wird?
Ich will keine Gerichtliche Auseinandersetzung oder so was.
Momentan bekommt mein Sohn noch Unterhaltvorschuss.
1. Leitlinien durchlesen und selbst rechnen.
2. Einen Anwalt mit der Berechnung beauftragen.
3. Das Jugendamt mit der Berechnung beauftragen.
Wie das Kindergeld angerechnet wird, steht in der Tabelle nebst Anlagen.
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Und was muß ich nun genau machen, damit der Unterhalt genau berechnet wird?
Ich will keine Gerichtliche Auseinandersetzung oder so was.
Momentan bekommt mein Sohn noch Unterhaltvorschuss.1. Leitlinien durchlesen und selbst rechnen.
2. Einen Anwalt mit der Berechnung beauftragen.
3. Das Jugendamt mit der Berechnung beauftragen.Wie das Kindergeld angerechnet wird, steht in der Tabelle nebst Anlagen.
Das versteht doch aber kaum einer....
Muß ich denn unbedingt einen Anwalt nehmen?
Moin,
Hier gibts übrigens die neuen Unterhaltsleitlinien für 2005:
>Hier< gibt es die auch!
Muß ich denn unbedingt einen Anwalt nehmen?
Nö, siehe Ausführungen von sky.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
