Hallo liebe Weggefährten!
Ich habe erst mal versucht, hier eine Antwort auf mein Problem zu finden, es ist aber zu schwierig für mich.
Meine Situation:
Bin Vater von 2 Kindern und seit 3 Jahren geschieden.
Eine Tochter lebt bei meiner Ex und eine bei mir (seit 1 Jahr)
Für die ersten 2 Jahre bestand (verständlicherweise) ein Unterhaltsanspruch meiner Ex.
Nachdem meine Ältere Anfang letzten Jahres zu mir gezogen ist, habe ich versucht, dieses Urteil abzuändern, da seitdem (meiner Meinung nach) sich doch die Unterhaltsforderungen gegenseitig aufheben sollten.
Weit gefehlt:
In erster Instanz wurde es abgewiesen und vom OLG nun auch.
Nun muss ich Unterhalt für meine Tochter, die bei meiner Ex ist leisten, Sie muss aber nichts für meine Tochter, die ich bei mir habe zahlen.
Mein Anwalt sagte, dass man da nix mehr machen kann – Frauen (Mütter)werden halt anders behandelt wie Männer (Väter)...betretenes Schweigen des RA und hohe Rechnung :thumbdown:
Hier noch kurz ein Vergleich unserer Sachlage:
Ex-Frau
Hat nen Freund, der die Kohle ranschafft und arbeitet schwarz. Lebt vom Staat und einer finanzierten Weiterbildung zur Ergotherapeutin (nur zur Legitimation).
1. Alter 42
2. hat Abitur
3. Berufsausbildung : Wirtschaft f. Hotelfachwesen (oder so)
4. z.Zt. arbeitslos
5. Tochter bei Ihr ist 13
Meine Wenigkeit
War Zeit meines Lebens selbständig. Ging dann wegen Trennung Pleite, die gute Ex hat alles mitgenommen, was nicht angeschweißt war, die Konten geleert und hab deshalb noch mein Haus verloren (mit Schulden) Dann musste ich Insolvenz beantragen und bin seit Jan.2005 arbeitslos. Bemühe mich intensiv um Arbeit (ca.4-5 Bewerbungen pro Woche...) zZt ALGII
1. Alter 50
2. mittlere Reife
3. keine Berufsausbildung
4. z.Zt. arbeitslos
5. Tochter bei mir ist 15
Hat da jemand was Ähnliches an der Backe?
Kann mir Derjenige ein paar Tipps geben , BITTE ??
Gruss Bernhard
When the going gez taff
the tuff get going
Hey!
da seitdem (meiner Meinung nach) sich doch die Unterhaltsforderungen gegenseitig aufheben sollten.
Und genau das ist wohl eine verbreitete Meinung, aber es ist faktisch so, das sich KU-Ansprüche nicht gegenseitig aufheben können!!! ..und das eben auch nicht tun, das ist so u daran gibt es auch erstmal nichts zu rütteln...!!
Sie muss aber nichts für meine Tochter, die ich bei mir habe zahlen.
Warum muß sie nicht??
Weil sie nicht leistungsfähig ist??
4. z.Zt. arbeitslos
Und demnach ist sie auch wohl nicht leistungsfähig, weshaslb du derzeit keinen KU von ihr erhalten kannst..das ist erstmal der Punkt..
ABER!!
zZt ALGII
Deine Situation ist derzeit ähnlich..u ihr lebt derzeit von ALG2, somit bist du derzeit ebenfalls sehr eindeutig nicht leistungsfähig und kanns gar nicht KU leisten..
D.h. du solltest da mal was tun..irgendwie scheint dich dein RA auch nicht grad gut zu beraten!
Wie kannst du mit ALG2 noch KU leisten frag ich mich..!
Also auf zu einem RA, aber zu einme vernünftigen!!!!!!!!
Mein Anwalt sagte, dass man da nix mehr machen kann – Frauen (Mütter)werden halt anders behandelt wie Männer (Väter)...
Naja, leider ein Satz, der oftmals etwas wahres beinhaltet!
Aber das scheint auch schon das einzigst vernünftiges gewesen zu ein was dein RA geleistet hat.
Gruß
Jens
Moin,
zur Verdeutlichung der Ausführungen von Jens: Kindesunterhalt ist der isolierte Anspruch eines jeden Kindes gegen den nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteiles im Rahmen dessen Leistungsfähigkeit. Eine Aufrechnung kann nur auf freiwlliger Basis erfolgen.
Bedingt im Alter des Kindes, welches bei der KM lebt, ist ihr mind. eine Halbtagstätigkeit zuzumuten. Ansonsten würde ein fiktives Einkommen angerechnet werden, welches sich der Höhe nach an Ausbildung, Berufserfahrung und örtlichem Lohnniveau orientiert.
Ich würde dir empfehlen, die Stellenangebote im Internet und Lokalzeitungen auf mögliche Angebote für deine Ex zu durchsuchen und zu sammeln. Die Ex unterliegt rein rechtlich einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und hat auch Stellen anzunehmen, die unter ihrer Qualifikation sind. Sie hat demnach ihre Bemühungen nachzuweisen.
Ansonsten greift, wie auch in deinem Fall, der Mütterbonus.
Würdest du mir das OLG-Urteil zur Verfügung stellen, um es hier in die Datenbank aufzunehmen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo lieber Jens und "Owner" !!
Vielen Dank für Eure schnellen und bemühten Antworten !
Jens:
> schlechter Anwalt...
Das kannste wohl sagen!
Ich werd mal versuchen,ob ich von hier aus eine Gegenklage mit einem andern Anwlt starte, denn der Alte ist noch aus der Gegend unserer ehemaligen Wohnung.
Hoffe, dass das überhaupt geht ?
"Owner" (sorry hab Deinem Namen vergessen)
> OLG Urteil
Kein Problem. Wie soll ich Dir das zukommen lassen?
Gruss
Bernhard
When the going gez taff
the tuff get going
Moin,
Kein Problem. Wie soll ich Dir das zukommen lassen?
Eingescannt, anonymisiert an die im Impressum oder in meinem Profil stehende E-Mail-Adresse .
Danke!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
