Moin
Altersvorsorge kann mit bis zu 4% vom Brutto berücksichtigt werden, wenn sie auch in dieser Höhe tatsächlich besteht.
Berufsbedingte Aufwendungen können hingegen entweder nach der tatsächlichen Höhe oder bei manchen OLG's auch als Pauschale mit 5% vom Netto geltend gemacht werden. Genaueres sagen die URL des zuständigen OLG, daher unbedingt nachschlagen.
Eine Risiko-LV, wenn sie denn kapitalbildend ist, kann als Altersvorsorge berücksichtigt werden. Diese würde sowohl beim KU als auch beim BU für die Bereinigung berücksichtigt werden. Eine Unfallversicherung, ebenso eine Privathaftpflichtversicherung, oder Berufsunfähigkeitsversicherung würde ich auf jeden Fall erst einmal angeben. Letztendlich kommen alle 3 Versicherungsarten im Schadensfall auch dem UH-Empfänger zugute. Ob das durchgeht ist ungewiss, da es keine klare Rechtssprechung dazu gibt.
Der Autokredit wird sehr wahrscheinlich nicht durchgehen, da er bereits bei den berufsbedingten Aufwendungen drin enthalten ist. Du müsstest schon mit einem Attest belegen müssen, dass Du auf ein Fahrzeug angewiesen bist, um überhaupt auch nur eine reale Chance zu haben, diesen als Abzugsposten anführen zu können. Da sehe ich aber nach Deiner Beschreibung schwarz. Falls Teile der Unfallrente expliziet für die Anschaffung und den Unterhalt eines KFZ ausgewiesen sind, könnte vielleicht was gemacht werden. Das würde aber vermutlich auch Auswirkung auf die Berücksichtigung der berufsbedingten Aufwendungen haben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ok schon mal super Antwort, danke Oldie. Also bräuchte ich theoretisch ein Attest von einem Gutachter der Berufsgenossenschaft, dass ich ein Auto benötige um ein angemessenes Leben zu bestreiten und die Unfallrente dazu gedacht ist. Auf jeden Fall ein Versuch wert, oder? Es ist in meinem Fall wirklich so, dass ich gerade nach der Arbeit schon mal arge Probleme bekomme, um meine Einkäufe oder sonstiges zu erledigen. Gerade die ersten beiden Tage nach dem Wochenende sind anstrengend. Wenn ich daran denke, dass ich in Zukunft am Montag und Dienstag ohne Auto dastehe, packt mich das nackte Entsetzen. Bin gerade in eine kleine Wohnung gezogen und schon der Umzug hierher war mit so starken Anstrengungen und Schmerzen verbunden, dass ich mich für 3 Tage krank schreiben lassen musste. Wenn das dann jetzt so weiter geht, bin ich bald arbeitslos.
Ach und eine Frage noch. Ab wann wird der Betreuungsunterhalt fällig? Geht das los wenn sie nicht mehr arbeitsfähig ist, also mit Beginn des Mutterschutz?
Moin Mic,
Ab wann wird der Betreuungsunterhalt fällig?
§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) [...]Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.
Grundsätzlich beginnt die Verpflichtung aber nicht, bevor Dich jemand wirksam in Verzug gesetzt hat.
Besten Gruß
United
Oh mein Gott, dann muss ich ja 4 Monate rückwirkend Betreuungsunterhalt zahlen.
Boah das ist mir zu kompliziert irgendwie gerade.
Moin nochmal,
[...]dann muss ich ja 4 Monate rückwirkend Betreuungsunterhalt zahlen.
Dann schieb ich nochmal schnell den asugeblendeten Teil des Gesetzestextes hinterher:
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht [...] ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren.
Die vier Monate sind das Höchste der Gefühle (falls sie schwangerschaftsbedingt nicht mehr arbeiten könnte und ein Verdienstausfall zu kompensieren wäre) ... und solange keiner irgendetwas gefordert hat, droht auch nix Rückwirkendes.
Boah das ist mir zu kompliziert irgendwie gerade.
... umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren ...
Gruß
United
Hi Mic74,
und dann ist die Frage, ob sie Mutterschaftsgeld bekommt.
Gruss von der Insel
Ah ok, dann bin ich ja erstmal beruhigt. Wenn das Arbeitsamt irgendwann ankommt und Geld von mir will, muss ich also nix rückwirkend zahlen. Ja sie bekommt Elterngeld, wird aber zu wenig sein. Wohl nicht ganz 600 Euro und den Rest muss ich ja dann wohl aufstocken. Und irgendwie gibts ja auch noch einen Freibetrag von 300 Euro. Für son Betreuungsunterhalt brauchst ja schon einen Anwalt und dann weißte nicht mal, ob der dir das richtige erzählt.