Hallo erst mal hier in dem tollen Forum,
ich bin kein Vater, aber eine werdende Mutter und wir (mein Mann und ich) haben ein Problem. Vielleicht erst einmal ein paar wichtige Fakten:
zu meinem Mann:
- 29 Jahre alt, gelernter IT-Systemkaufmann
- einen 7-jährigen Sohn aus einem One-night-stand; er hat erfahren, dass er der Vater ist, da war der Kleine 1 Jahr alt
- Kindesmutter lebt von Hartz IV, bekam bisher immer Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
- es existiert ein Unterhaltstitel, wonach mein Mann 114% der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss
- bislang hatte er eine Unterhaltsherabsetzung auf Null
- Verdienst in STKL 5: 600€ netto
- beabsichtigt im Sept. 3 Jahre Elternzeit ohne Beschäftigung zu nehmen, um sich um unser gemeinsames Kind zu kümmern
zu mir:
- seit 2006 mit meinem Mann verheiratet, Beamtin
- ich werde 1 Jahr Elternzeit nehmen, mit Nebenbeschäftigung, im 2. Jahr TZ-Stelle plus Nebenbeschäftigung, ab dem 3. Jahr VZ-Stelle plus Nebenbeschäftigung
Wir haben nun folgenden Schriftverkehr bisher mit dem Jugendamt geführt:
Wir haben regelmäßig und unaufgefordert alle Änderungen mitgeteilt und einmal im Jahr eine Verdienstbescheinigung abgegeben.
Jetzt schreibt uns das Jugendamt, mein Mann solle ca. 286€ Unterhalt zahlen rückwirkend ab 01.09.09??????????????????????????
Mein Mann hat dann da angerufen und nachgefragt: warum, denn es hat sich ja nichts geändert und warum 01.09.09? Rückwirkend wäre ja 01.09.08? Die Daame vom Jugendamt meinte dann, ne 01.01.09 und er solle sich um einen besser bezahlteren Job bemühen. Zeitgleich hat sie aber auch gesagt, sie wüsste ja, dass das bei der Wirtschafstlage so gut wie nicht möglich ist.
Wir haben dann noch einmal schriftlich um Klärung gebeten, weil wir mit dem Termin nichts anfangen können und keine Begründung bekommen haben. Daraufhin kam als Antwort: sie zahlen jetzt Unterhalt, bewerben sich regelmäßig und nehmen notfalls einen Nebenjob an.
Dann sind wir zum Anwalt, der hat ein Schreiben aufgesetzt, dass mein Mann ja gerne zahlen würde, aber nicht kann.
Dann kommt wieder ein Brief vom Jugendamt: Herabsetzung auf Null nicht mehr möglich, er solle sich auch außerhalb unserer Stadt bewerben.
Jetzt habe ich dem Anwalt mühselig alle Unterlagen rausgesucht, wonach hervorgeht, dass mein Mann erst seit einem knappen Jahr hier bei uns in der Stadt arbeitet, vorher immer 70km zur Arbeit gefahren ist, zwar netto mehr also 800€ verdient hat in der Vergangenheit, aber bei STKL 1 und jetzt hat er 5.
Wichtig vor allem: ab Sept. geht er ja in Elternzeit. Wieso soll er sich jetzt woanders hin bewerben? Er hat doch schon die Elternzeit bei seinem jetzigen AG beantragt. Es würde ihn doch auch kein anderer AG für 3-4 Monate einstellen. Einen Nebenjob kann er dann auch nicht ausführen, weil er sich doch um unser Kind kümmern muss.
Hiiiiiiiiilfeeeeeeeeee! Hat jemand einen Rat. Anderen Anwalt suchen (der scheint grundsäztlich gegen Väter, die nicht zahlen können zu sein)?Was kann man dem Jugendamt antworten? Wie können wir das klären?
Noch ein paar wichtige Infos:
Jugendamt hat mal schriftlich einen Fragebogen geschickt, wonach ich (also die Ehefrau) Angaben zum Gehalt, Sparbüchern etc. machen sollte und diesen Bogen sollten wir innerhalb von 14 Tagen zurück schicken. Wir haben diesen Bogen nur mit meinen Personalien ausgefüllt und mehr nicht. Danach kam nie wieder was dazu.
Wir haben einen Ehevertrag, wonach gegenseitiger Unterhalt ausgeschlossen ist (eventuell relevant für den Taschengeldanspruch des Ehegatten).
Sorry, ist sehr lang geworden. Hoffe uns kann jemand helfen.
Hallo Didi81,
dann sortieren wir mal:
dass mein Mann erst seit einem knappen Jahr hier bei uns in der Stadt arbeitet, vorher immer 70km zur Arbeit gefahren ist, zwar netto mehr also 800€ verdient hat in der Vergangenheit, aber bei STKL 1 und jetzt hat er 5.
Verdienst in STKL 5: 600€ netto
Auch wenn du es nicht gerne hörst: Dein Mann hat zum einen seine Steuerklasse so zu wählen, das der für die Unterhaltsberechnung günstigste Zahlung herauskommt, also die Klasse, die das meiste Netto ausspuckt. Kinder partizipieren vom Steuervorteil der Ehe.
Dann darf er nicht leichtfertig einen Job kündigen, wenn er dafür einen annimmt, bei dem er weniger verdient.
Das kann dazu führen, das ihm ein sog. fiktives Einkommen angerechnet wird.
beabsichtigt im Sept. 3 Jahre Elternzeit ohne Beschäftigung zu nehmen, um sich um unser gemeinsames Kind zu kümmern
Das kann er zwar tun, aber es enbindet ihn nicht von seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem anderen Kind. Das kann, nur mal angemerkt, nichts für seine Entstehung und hat ein Anrecht auf Unterhalt. Wenn er kein Kind riskieren eollte, hätte er eben verhüten müssen.
Während der Elternzeit bleibt die Unterhaltspflicht in unveränderter Höhe erstmal bestehen. Ich fürchte, da wird auch kein Ehevertrag helfen, denn für diese Zeit bist du ihm in der Ehe zu Utnerhalt verpflichtet, da er euer Kind erzieht. Aus dem sog. Taschengeld muß er dann eben KU zahlen, bzw. eben abends, wenn du zuhause bist den KU durch einen Nebenjob sichern (Regalauffüller werden auch in diesen Zeiten gesucht)
einen 7-jährigen Sohn aus einem One-night-stand; er hat erfahren, dass er der Vater ist, da war der Kleine 1 Jahr alt
- Kindesmutter lebt von Hartz IV, bekam bisher immer Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
Wovon die KM lebt ist völlig egal, dein Mann würde da wohl auch Gelder bekommen, wenn du nicht wärst. Unterhaltsvorschuß wird längstens für 72 Monate gezahlt, die sind nun wohl endgültig vorbei. Ich denke er ist in der glückliuchen lage, das man bisher seine Leistungsunfähigkeit festgestellt hatte und damit nicht auch noch Schulden aufgelaufen sind.
Er bzw. ihr solltet halt zusehen, wie ihr den Mindestunterhalt für das Kind finanzieren könnt....
Sollte er es auf eine Klage des JA ankommen lassen, kann es durchaus sein d,as das Gericht ein fiktives Einkommen ansetzt und er dann nicht nur den Mindestunterhalt, sondern auch noch die Gerichtskosten an der Backe hat.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Didi,
ganz ehrlich: Weitere Kinder zu bekommen, solange man nicht einmal den Unterhalt für vorhandene bezahlen kann, ist nicht sehr weit gedacht. Zumal es faktisch bedeutet: Auch der Unterhalt für Kind 2 ist Sache des Steuerzahlers. Ist das eine gute Idee? Käme man in einer finanziell derart angespanten Situation auf den Gedanken, sich ein Haus oder ein Auto zu kaufen?
Auch Elternzeit ist ein Luxus, den man sich leisten können muss. Dein Mann kann das derzeit nicht. Und sich mit Verweis auf einen Ehevertrag aus bestehenden Verpflichtungen winden bzw. diese auf die Allgemeinheit abwälzen zu wollen ist auch keine gute Idee.
Die Informationen des Jugendamtes sind korrekt. Ob der 7-jährige Sohn aus einem ONS stammt oder aus einer langjährigen Liebesbeziehung, ist dabei vollkommen irrelevant. Dein Mann wäre tatsächlich gut beraten, sich nachdrücklich um eine Tätigkeit zu bemühen, die den Mindestunterhalt für demnächst zwei Kinder sicherstellt. Notfalls eben auch unter Verzicht auf die Elternzeit, die er sich derzeit so wenig leisten kann wie einen mehrmonatigen Urlaub. Sollte es zu einer Unterhaltsklage kommen, wird ihm ggf. ein fiktives (also theoretisch erzielbares) Einkommen unterstellt und die Unterhaltsverpflichtung daraus berechnet. Woher dieses Geld dann kommt, interessiert nicht. Euer Ehevertrag hat dafür keine Schutzfunktion.
Just my 2 cents
Martin
***edit: Die Tatsache, dass midnightwish Dir gerade mehr oder weniger dasselbe mitteilte, sollte die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit unterstreichen...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke erst mal für Deine Antwort. Also gekündigt hat mein Mann seinen Job nie. Ganz im Gegenteil. Er war immer bemüht, stets in Arbeit zu stehen. Er war vorher bei zwei Firmen beschäftigt, die insolvent gegangen sind und er hat sich stets um Arbeit bemüht, sodass er bisher nicht einen einzigen Monat arbeitslos war.
Wie soll mein Mann einen Nebenjob annehmen während der Elternzeit, wenn ich im Schichtdienst arbeite?
Unser Lebensunterhalt sieht wie folgt aus: jeder hat sein eigenes Konto und jeder trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten zu dem gemeinsamen Unterhalt bei. Das heißt, wir leben in meinem Haus, wofür ich den Kredit, die Nebenkosten etc. bezahle. Mein Mann kann sich logischerweise nur mit einem Beitrag zur Haushaltskasse beteiligen. Das wars.
Er würde ja gerne zahlen, nur wie bitte soll das gehen bei dem Gehalt? Selbst wenn er STKL IV hätte, hätte er nur 800€ netto. Er ist bisher nie über den Selbstbehalt hinaus gekommen, weil in der Branche fast nur auf 400€-Basis eingestellt wird. Selbst wenn er sich jetzt einen anderen Job oder einen Nebenjob sucht, wie soll das funktionieren, wenn unser Baby da ist.
@brille: Finde es schon sehr unverschämt zu sagen, weitere Kinder zu bekommen ist nicht weit gedacht. Sorry, aber wir haben mehr als 2 Jahre geübt, Hormonbehandlungen, künstl. Befruchtung und sämtliche damit verbundene Strapazen hinter uns und sind sooooooo glücklich, dass es endlich geklappt hat, da trifft mich Deine Aussage schon sehr.
ICH kann MEIN KIND ernähren. ICH bin aber nicht verpflichtet, für das erste Kind meines Mannes zu Sorgen oder gar mir einen reichen Mann zu suchen.
Ich habe irgendwie immer das Gefühl, dass die Kindesmutter das "Los" gezogen hat und man als Vater fast immer die A*karte. Er darf den Kleinen ja noch nicht einmal mehr sehen, aber das steht nun auf nem anderen Blatt Papier.
Ich muß nochmal nachhaken:
beabsichtigt im Sept. 3 Jahre Elternzeit ohne Beschäftigung zu nehmen, um sich um unser gemeinsames Kind zu kümmern
- ich werde 1 Jahr Elternzeit nehmen, mit Nebenbeschäftigung, im 2. Jahr TZ-Stelle plus Nebenbeschäftigung, ab dem 3. Jahr VZ-Stelle plus Nebenbeschäftigung
Normalerweise geht ja nur ein Elternteil in Elternzeit. Wie ist denn die Finanzierung eurer Familie gedacht? Zumal, wenn ihr beide in Elternzeit geht, du zwar einer Nebenbeschäftigung nachgehst, wird das Argument:
Einen Nebenjob kann er dann auch nicht ausführen, weil er sich doch um unser Kind kümmern muss.
nicht zählen. Was du kannst, soltle er ja auch können.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ah ok. Sorry. Ist ein bissl durcheinander.
Also ich bin Beamtin in Vollzeit und habe nebenberuflich ein Nagelstudio. Ich beabsichtige ein Jahr Elternzeit von meinem Beamtenjob zu nehmen, aber weiterhin im Nagelstudio tätig zu sein. Im zweiten Jahr möchte ich dann TZ im Beamtenjob und weiterhin im Nagelstudio arbeiten und ab dem 3. Jahr dann komplett VZ und weiterhin im Nagelstudio.
Mein Mann wollte 3 Jahre Elternzeit ohne Beschäftigung bzw. wenn es klappen sollte, mit TZ-Beschäftigung nehmen, weil er ja nun mal weniger verdient als ich.
Nein,
niemand verwehrt irgendwem ein Kind. Nur muß man sich auch Gedanken über die Finanzierbarkeit machen und diese darf dann nicht zu Lasten eines bereits lebenden Kindes gehen. Weißt du, ab und an haben mein Mann und ich auch den leisen Wunsch "wie wäre ein gemeinsames Kind", mal von anderen Hindernissen abgesehen: Es geht finanziell schlicht und einfach nicht, weil er für 2 Kinder Unterhaltspflichtig ist und den KU nicht mehr vollständig zahlen könnte, käme noch eines dazu.
ICH bin aber nicht verpflichtet, für das erste Kind meines Mannes zu Sorgen oder gar mir einen reichen Mann zu suchen.
Richtig, aber du bist verpflichtet für den Unterhalt deines Mannes zu sorgen, wenn ihr euch den Luxus eine gemeinsamen Elternzeit gönnt oder alleine in Elternzeit geht.
Wie soll mein Mann einen Nebenjob annehmen während der Elternzeit, wenn ich im Schichtdienst arbeite?
In dem er Zeitungen austrägt, Regale auffüllt, an ner Frittenstation arbeitet. Auch da kann man die Arbeitszeiten so anpassen ,das sie mit deinem Schichtdienst zusammenpassen.
Ich weiß nicht, wer es als Signatur hat, aber sinngemäß:
Wer etwas ändern will sucht Lösungen, wer nichts ändern will Argumente.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich schließe mich meinen Vorrednern uneingeschränkt an! Du bist Beamtin in Lohnsteuerklasse III. Selbst wenn Du nur in Besoldungsgruppe A 5 wärst, hättest Du -in Lohnsteuerklasse III im unterster Dienstaltersstufe- rund 1.800 € netto.
Auch frage ich mich wie dein Mann nur 1000 € brutto verdienen kann. Als Putzfrau im öffendlichen Dienst hätte er bereits 1400 € brutto (Vollzeit vorausgesetzt).
Ihr jammert "auf hohem Niveau"... und da finde ich es schon verwerflich, sich vor dem Kindesunterhalt zu drücken. Er hatte -ONS hin oder her- seinen Spaß, dafür muss er gerade stehen. Als Du ihn geheiratet hast, wusstest Du von den Altlasten. Also beschwere Dich nicht.
Hier geht es nicht darum das eine "stinkendfaule" Ex sich auf Kosten des Exmannes ausruhen will... es geht um die Existenssicherung eines unschuldigen Kindes.
Sorry, aber für das Posting habe ich 0 verständnis!
Grüße
Jürgen
Weiß nicht wie Du auf 1800€ kommst, aber gut. Mein Mann arbeitet doch auch gar nicht im öffentlichen Dienst. Er arbeitet als Verkäufer. Irgendwie scheint es hier nicht um das eigentliche Thema zu gehen. Er will ja Unterhalt bezahlen, wenn er könnte. Zudem geht es uns vielmehr darum, dass das Jugendamt widersprüchliche Aussagen trifft, diese nicht begründet und wir gerne wüssten, wie man das am besten klärt. Es geht hier nicht um die Frage, ob mein Mann nun zum Unterhalt verpflichtet ist oder nicht. Denn das ist er definitiv. Es ist und bleibt sein Kind. Das ist auch alles soweit gut so.
Vielleicht noch einmal so viel:
Wir haben den Kleinen von 1,5-zu seinem 3. LJ fast wöchentlich bei uns gehabt, weil die Kindesmutter auf Männerfang war. Wir haben uns um ihn gekümmert, Klamotten gekauft, Fahrrad etc. Bis die Kindesmutter dann keinen Lover mehr hatte und der Kleine nicht mehr kommen durfte. Mein Mann wollte sein Umgangsrecht erst erstreiten, weil der Kleine aber sowieso aufgrund der Verhältnisse in psychologische Behandlung musste, hat er es gelassen. Wir versuchen regelmäßig Kontakt herzustellen, der durch die Mutter unterbunden wird. Außer: ihr könnt uns Geld schicken. Kommt da nichts.
Also, nicht das hier der Eindruck entsteht, der Kleine sei uns egal. So ist es keineswegs.
@ didi,
@brille: Finde es schon sehr unverschämt zu sagen, weitere Kinder zu bekommen ist nicht weit gedacht. Sorry, aber wir haben mehr als 2 Jahre geübt, Hormonbehandlungen, künstl. Befruchtung und sämtliche damit verbundene Strapazen hinter uns und sind sooooooo glücklich, dass es endlich geklappt hat, da trifft mich Deine Aussage schon sehr.
Du wirst es nicht gerne hören, aber man könnte in diesem Kontext das Kind auch durch einen anderen Begriff ersetzen; beispielsweise: "Wir haben zwei Jahre lang nach diesem Opel Manta in blassblaumetallic gesucht und jetzt zufällig und mit grossem Glück einen gefunden - das ist ein Lebenstraum; da muss man doch verstehen, dass jetzt kein Geld mehr für Kindesunterhalt da ist!" Und nein: Auch dieser Vergleich ist nicht unverschämt, sondern plastisch.
ICH kann MEIN KIND ernähren. ICH bin aber nicht verpflichtet, für das erste Kind meines Mannes zu Sorgen oder gar mir einen reichen Mann zu suchen.
Ihr müsst Euer Kind beide ernähren. Wie Ihr die Aufgaben und das Familieneinkommen intern verteilt, ist Eure Sache, aber sich dann mit Verweis auf einen Ehevertrag aus der Affäre zu ziehen und den Unterhalt für das/die Kinder der Allgemeinheit aufzubürden, ist nicht die Lösung. Und sorry: Ein Netto von 600 EUR hatte mein Sohn während seiner Schulzeit mit 18 mit einem Nebenjob als Barkeeper. Ein erwachsener, gesunder Mensch sollte in der Lage sein, das Doppelte zu verdienen. Vielleicht nicht im erlernten Beruf, aber dann eben anderweitig. Dein Mann kann sich glücklich schätzen, dass das Jugendamt ihn 7 Jahre lang in Ruhe gelassen hat; man hätte ihm hier schon viel früher Daumenschrauben anlegen können - Stichwort "Erwerbsobliegenheit".
Ich habe irgendwie immer das Gefühl, dass die Kindesmutter das "Los" gezogen hat und man als Vater fast immer die A*karte. Er darf den Kleinen ja noch nicht einmal mehr sehen, aber das steht nun auf nem anderen Blatt Papier.
beides hat nichts miteinander zu tun. Wenn Umgang verweigert wird, heisst das Zauberwort Umgangsklage; diese sind in der Regel auch erfolgreich. Aber hinterhergetragen bekommt man's tatsächlich nicht; man muss sich schon bemühen.
Just my 2 cents
Martin
(der Elternschaft nicht nur für ein ideelles Konstrukt hält, für dessen Finanzierung gefälligst andere aufzukommen haben)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das mit dem Ehevertrag kam vom Anwalt und war bzw. ist von uns keinesfalls ein Weg der Ausflucht oder ähnliches. Ich merke schon, es ist nicht ganz leicht, die letzten Jahre ausführlich und sachlich rüber zu bringen.
Mir bzw. uns geht es lediglich darum: wie sollte man am besten weiter mit dem Jugendamt kommunizieren, wenn dieses versucht auf Fragen nicht zu antworten bzw. auszuweichen?
Weiß nicht wie Du auf 1800€ kommst, aber gut.
Bundesbeamter in A5, Dienstalterstufe 1
Grundgehalt 1.731,47 €
Ortszuschlag Verheiratet 106,26 €
allg. Stellenzulage 17,36 €
abz. Steuer Kl. III ´- 40,50 €
Bleiben Netto 1.855,09 €. Hättest Du Lohnsteuerklasse IV, dann hättest Du 237,90 € Abzüge. Mithin hast Du aufgrund der Steuerklassenwahl 200 € mehr. Es fehlt nicht viel Herrlichkeit, und Du bist gar im höheren Beamtendienst... dann sieht das ganze für einen Aussenstehenden noch Schitzophrener aus. Ich frage mich daher, wo das Problem ist. Ihr könnt Unterhalt für das Kind bezahlen!
Das dein Mann nicht im öffentlichen Dienst ist, weiss ich. Aber als vollbeschäftigte Putzfrau würde er 1400 € brutto verdienen. Dies... und nichts anderes habe ich in den Raum geworfen. Weshalb er als vollbeschäftigter Kaufmann nur 1000 € brutto haben soll erschließt sich nicht.
Nochmal zur Ausgangsfrage:
Sollte ein Anwalt dem Jugendamt schreiben?
Sollte man nochmal alle Fragen die bestehen (selbst) schriftlich dem Jugendamt stellen?
Sollte man besser ein persönliches Gespräch vor Ort mit dem Jugendamt suchen?
Oder muss das Jugendamt weder Fragen beantworten, noch begründen?
Es gab ja zb 3 unterschiedliche Daten bezüglich der Rückforderung des Unterhaltes und kein Datum wurde begründet oder gar nochmal bestätigt.
Nur das ist relevant und nicht, ob man Mann Kaufmann oder Putzfrau ist und ähnliche Diskussionen.
Nur das ist relevant und nicht, ob man Mann Kaufmann oder Putzfrau ist und ähnliche Diskussionen.
Wer etwas ins Forum setzt, der muss auch Kritik ertragen. Das erste Kind deines Mannes hat ein Anrecht auf Unterhalt nach Lohnsteuerklasse III. Wenn er freiwillig in die V geht, dann ist das unterhaltsrechtlich sein Problem und nicht das des Kindes. Allerdings muss man sich schon fragen, ob ein Stundenlohn von 5,80 € (mehr errechnet sich nicht bei dem angegebenen Gehalt und Vollzeit) dem Vater nicht ein Jobwechsel zugemutet werden kann.
Wir haben einen Ehevertrag, wonach gegenseitiger Unterhalt ausgeschlossen ist (eventuell relevant für den Taschengeldanspruch des Ehegatten).
Der Unterhaltsanspruchsausschluß kann sich nur auf die vertragsschließenden Ehegatten beziehen. Wenn dein Mann freiwillig hohe Steuern zahlt und Du die "Rosinen" einstreichst, gilt dieser Ausschluß nicht für Kinder.
@Dalli: Das weiß ich alles schon und danach habe ich auch nicht gefragt. Ich habe hier in erster Linie was geschrieben, um konstruktive Antworten zu meinen Fragen bezüglich des Umganges mit dem Jugendamt zu bekommen. Kritik wird hier in erster Linie offenbar nur dahingehend geführt, dass ständig auf meinem Gehalt und der Unterhaltspflicht ansich rumgeritten wird. Das ist aber wenig konstruktiv. Ist mir jetzt auch schon in vielen anderen Beiträgen aufgefallen.
Tatsächliche Tips scheinen hier wenig weitergegeben zu werden.
Das mit dem Ehevertrag hat andere Ursprünge. Und ich habe es nur erwähnt, weil der Anwalt meines Mannes meinte, dass wenn wir in unserem Ehevertrag gegenseitigen Ehegattenunterhalt ausgeschlossen haben, dann würde es vollkommen ausreichen, wenn ich meinen Teil des Lebensunterhaltes in Form von dem Haus, in dem wir gemeinsam wohnen, zur Ehe beisteuere. Wie und was er genau damit meinte, weiß ich nicht. Ob das was mit dem KU zu tun hat, weiß ich auch nicht.
Daher nochmals: Wie sollte man nun am besten weiter mit dem Jugendamt kommunizieren? (Müsste doch nun eine kurze und eindeutige Fragestellung sein, die nicht wieder in Diskussionen ausartet.)
Nochmal zur Ausgangsfrage:
Sollte ein Anwalt dem Jugendamt schreiben?
Kann ein Anwalt tun, kostet und wird im Zweifelsfall wenig bringen, da dein Mann sich nun mal auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit verweisen lassen muß und ihm ein fikitives Einkommen angerechnet werden kann. Evtl .sogar die Meiterspranis, dadurch das er in deinem haus wohnt. Ihm kann sogar, wenn auch dann vom Gericht, auferlegt werden zwischen 20 und 40 Bewerbun gen monatlich nachzuweisen.
Sollte man nochmal alle Fragen die bestehen (selbst) schriftlich dem Jugendamt stellen?
Ja, sollte man.
Sollte man besser ein persönliches Gespräch vor Ort mit dem Jugendamt suchen?
Wir nicht viel bringen. Evtl. kann man da Fragen schneller klären, aber in erster Linie vertreten sie nunmal den Unterhaltsanspruch des Kindes.
Oder muss das Jugendamt weder Fragen beantworten, noch begründen?
Es gab ja zb 3 unterschiedliche Daten bezüglich der Rückforderung des Unterhaltes und kein Datum wurde begründet oder gar nochmal bestätigt.
Natürlich muß das JA Fragen beantworten und begründen. Zur Rückfoderung wäre es interessant wann dein Mann das letzte mal zur Auskunft aufgefordert wurden.
Nur das ist relevant und nicht, ob man Mann Kaufmann oder Putzfrau ist und ähnliche Diskussionen.
Nein, relevant ist, das er alles in seiner Macht stehende zu tun hat, um den Mindestunterhalt sicherzustellen. Tut er das nicht freiwillig, wird ih mdas früher oder später ein Richter erklären und evtl. seinen SB soweit kürzen, das der Mindest-KU rausspringt und ihn auf Berbwerbungsbemühungen und auf seinen Unterhaltsanspruch dir gegenüber verweisen.
Übrings: Ein Ehevertrag kommt nur zum tragen, wenn eine Scheidung ansteht. Während der Ehe hat er keinen Einfluß auf die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ Didi,
Tatsächliche Tips scheinen hier wenig weitergegeben zu werden.
das ist eine substanzlose und sinnfreie Unterstellung - nach gerade einmal 2 Stunden Forenzugehörigkeit kannst Du Dir hierüber schlicht kein Urteil erlauben.
Daher nochmals: Wie sollte man nun am besten weiter mit dem Jugendamt kommunizieren? (Müsste doch nun eine kurze und eindeutige Fragestellung sein, die nicht wieder in Diskussionen ausartet.)
Für Wunschantworten von der Sorte "wie drückt man sich am besten weiterhin vor der Unterhaltspflicht?" ist dieses Forum nicht zuständig. Auch nicht dafür, nur bestimmte Fragen zu beantworten, aber Diskussionen auszuklammern. Warum nehmt Ihr nicht einfach Geld in die Hand und fragt einen Anwalt? Der liefert bei Bedarf auch Wunschantworten (auch wenn diese nicht stimmen müssen).
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Didi81
Tja, wenns immer kurz und einfach ginge. Was heißt ca. 286,00 €? Welche Tabelle findet bei Euch Anwendung? (Düsseldorfer, Berliner ....) Wir können ja noch nicht einmal nachvollziehen, ob es sich gegebenenfalls um den Mindestunterhalt handelt, den Dein Mann schlicht und einfach zu zahlen hat und für den er auch gesteigert erwerbspflichtig ist. Wenn das von ihm erwirtschaftete Gehalt nicht reicht, muss er sich eben einen Nebenjob suchen. Das ist zumutbar, besonders, wenn er nur "normale" Vollzeit arbeitet (sprich: 40-Stunden-Woche).
Dazu, dass Dein Mann sich auf die Elternzeit stützen möchte, die ja auch Du in Anspruch nehmen wirst sage ich jetzt nichts. Dazu haben Dir andere schon genug gesagt. Du solltest die hier geäußerte wirklich konstruktive Kritik nutzen und Euer Vorhaben überdenken! Warum nimmt nicht nur Dein Mann Elternzeit? Dann kann er sich einen kleinen Nebenjob suchen um seinen Unterhalt zu zahlen.
Es wird Gründe dafür geben, dass Du Dich ärgerst. Eventuell könnte man sie auch nachvollziehen. Auf der andere Seite (und das sag ich jetzt mal ganz deutlich): Wer zu dumm ist ne "Tüte" zu benutzen, insbesondere bei einem ONS, der soll doch bitte nicht jammern, wenn er daraus die Konsequenzen zu tragen hat und ein Amt ihn zum Arbeiten verdonnert.
Gruß
Sleepy
Sleepy
Oh endlich. Daaaaaaaaaaaanke Tina. Das hilft mir doch jetzt schon um einiges weiter. Also, im Febr. schrieb das JA was von Unterhalt um die 286€ rückwirkend zum 01.09.09. Telefonisch hieß es 01.01.09, Dann kam ein Schreiben mit ca. 200€ ohne Datum ab wann. Das letzte Schreiben des JA geht auf gar keine Fragen oder Auslegungen mehr ein sondern dort steht lediglich, dass die Dame nicht wüsste, das mein Mann schon mal außerhalb unserer Stadt gearbeitet hat, denn das wäre ihm zuzumuten.
Ich hatte jetzt überlegt, ob es überhaupt noch Sinn macht, solch ein Aktentennis zu betreiben. Wenn wir jetzt schreiben und auch wiederlegen können, dass mein Mann wohl mehrere Jahre in einer 70km entfernten Stadt gearbeitet hat, ob uns das überhaupt weiter bringt. Oder sollten wir jetzt noch mal die grundlegenden Fragen, wie welches Datum relevant ist und welche Höhe Unterhalt stellen? Worauf wir allerdings in der Vergangenheit keine Antwort bekommen haben.
Wie kann man nun das JA zur Antwort bewegen?
Für Wunschantworten von der Sorte "wie drückt man sich am besten weiterhin vor der Unterhaltspflicht?" ist dieses Forum nicht zuständig. Auch nicht dafür, nur bestimmte Fragen zu beantworten, aber Diskussionen auszuklammern. Warum nehmt Ihr nicht einfach Geld in die Hand und fragt einen Anwalt? Der liefert bei Bedarf auch Wunschantworten (auch wenn diese nicht stimmen müssen).
Genau dieser Eindruck entsteht hier....
***edit: Quoting korrigiert