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Wechsel in die Private KV - Einfluss auf Unterhalt?

 
(@ottilie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo! habe mich soeben registriert und möchte eine dringende Frage in die Runde geben. Falls dies schon beantwortet wurde, bitte ich den Moderator, diesen Beitrag zu entfernen und mir den Thread zu nennen.

Frage: Ich überlege, in die Private KV zu wechseln. Hierbei wird sich mein Nettogehalt mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. Je nach Modalitäten der PKV bin ich aber zu Selbstbeteiligung verpflichtet.
In jedem Fall möchte ich das Delta gegenüber der heutigen Nettosituation für meine Gesundheit reservieren und sicherstellen, dass ich nicht automatisch in die nächste Stufe der Düsseldorfer Tabelle rutsche. Somit würde der Unterhalt für die Kinder steigen.

Wie ist die Rechtslage? Danke schon jetzt für Tipps und Quellen.

zu mir:
- Nettoeinkommen: 2500
- 4 Kinder (13,8,3,2)
- Unterhaltszahlungen zusammen aktuell: knapp 1200 Euro


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2010 13:09
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Servus ottilie!

bin kein Experte aber schildere mal meine Situation damals.

Ich bin ebenfalls in der PKV (schon immer). Bei den Verhandlungen zu KU/TU/EU/BU wurde immer von meiner Seite aus beantragt, den Selbstbehalt bei der PKV vom unterhaltsrelevanten Netto in Abzug zu bringen.

Prinzipiell scheint dies möglich. Bei mir konnte/wurde der Selbstbehalt unberücksichtigt gelassen. Begründung: Ich hatte in den vorangegangenen 12 Monaten zum Zeitpunkt der Berechnung keine Arztrechnungen (nicht krank gewesen) und somit auch keinen Selbstbehalt zu leisten. Argumentation daraus... keine Ausgaben = keine Berücksichtigung. Ergebnis heute = ich kann mir keinen Arztbesuch mehr leisten, da mein mir verbleibendes Netto nicht reicht, den Selbstbehalt der PKV zu leisten. Da beisst sich der Hund in den Schwanz.

Das Argument, du möchtest das selbe Netto behalten weil ja in Zukunft evtl. mal ne Beteiligung einer Arztrechnung ansteht (Rücklagen bilden), zieht nicht. Zumindest nicht bei meinem Richter. Nicht vergessen... es herrscht Richter-Recht.

Nicht ärgern - nur wundern!
Beste Grüße - Ganja


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 14:02
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

ach, und nochwas ist wohl zu beachten.

Gegenfeuer meiner Ex lautete: Sehr schön, dass sie uns drauf hinweisen. Sie hatten also keine Ausgaben für Arztbesuche in den letzten 12 Monaten? Schön! Dann haben Sie ja der PKV einige Monatsbeiträge zurückerstattet bekommen. Die erhöhen ergo ihr unterhaltsrelevantes Einkommen.

Also Vorsicht mit dem, was du der Gegenseite kommunizierst 😉

Ganja


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 14:05
(@galant)
Schon was gesagt Registriert

Das Argument, du möchtest das selbe Netto behalten weil ja in Zukunft evtl. mal ne Beteiligung einer Arztrechnung ansteht (Rücklagen bilden), zieht nicht. Zumindest nicht bei meinem Richter. Nicht vergessen... es herrscht Richter-Recht.

Nicht ärgern - nur wundern!
Beste Grüße - Ganja

bei mir wurde SB für 12 Monaten umgelegt.
Aber ich würde an deine Stelle erst richtig überlegen, wenn mal in PKV umsteigen.
Es gibt kein Weg zurück! ich zahle jetzt PKV für 4 Personen - ist nicht gerade spurlos!


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 14:08
(@ottilie)
Schon was gesagt Registriert

- Die Kinder sind aktuell bei der Mutter (gesetztlich) versichert. Ich dachte, das bleibt auch so (?)
- Was ist denn, wenn die PKV teurer wird? wird dann der Unterhalt gekürzt? Ich kann mich ja theoretisch mit dem Rundumsorglospaket krankenversichern. Habe nicht vor, die Kinder schlechter zu stellen als heute, will aber die Situation genau verstehen.

Wenn ich Euch richtig verstehe, ist eine PKV mit SB wenig sinnvoll, oder? Jedenfalls finanziell. Der Vorteil für den Patienten geht ja etwas weiter...

Grüße und vielen Dank schon einmal


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2010 16:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ottilie,

du musst dir folgendes Grundprinzip im deutschen Unterhaltsrecht vor Augen führen:

Egal was du machst, die Vorteile musst du teilen, die Nachteile aber alleine tragen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 17:05
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ottilie,

den Weg zur PKV würde ich mir sehr reiflich überlegen. Ich gehe mal davon aus, dass du im Moment ein junger, gesunder Mann bist. Dementsprechend niedrig wird momentan auch dein Beitrag sein. Dass sich das schnell ändern kann, brauche ich dir nicht zu erklären.

Wie das mit den Kindern ist, kann ich dir nicht sagen. Ich weiß nur, dass ein Bekannter von mir (selbstständig und verheiratet) vergeblich versucht hatte, seine Kinder über seine Frau versichern zu lassen. Wie das bei Geschiedenen ist, kann ich dir allerdings nicht sagen, aber die gesetzlichen Kassen machen da nicht so gerne mit. Er jedenfalls lag für sich und die drei Kinder ruck zuck bei 1.000,-- € im Monat.

Erkundige dich da lieber mal ganz genau, sowohl bei der PK deiner Wahl, als auch bei der Gesetzlichen.

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 20:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei Geschiedenen gibt es ein Wahlrecht; dort können die Kinder beim gesetzlich versicherten Ex-Partner kostenfrei familienversichert werden, wenn der andere Partner in eine PKV geht oder in einer solchen Mitglied ist. Hat bei mir reibungslos funktioniert.

Anmerkung zu den Beiträgen und ihre angeblich astronomischen Steigerungen: ich bezahle heute (mit 52) etwa die Hälfte von dem, was ich zuletzt als freiwilliges Mitglied der GKV bezahlt habe. Allerdings habe ich auch keine PKV "mit Goldrand", die jeden Pups bezahlt, sondern eine mit einem Selbstbehalt von 500 € pro Jahr, die die Risiken absichert, die tatsächlich teuer werden können. Hustensaft und Pflaster müssen nicht über die KV abgedeckt werden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2010 21:37
(@ottilie)
Schon was gesagt Registriert

@Martin: knlingt plausibel, ich würde mich auch so ähnlich versichern. Allerdings habe ich nach meinem Kalkül eben diese 500 Euro weniger im Jahr, denn das höhere Netto führt zum Sprung in die nächste DT-Stufe.

@Prokids: Naja, jung ist relativ, aber ich bin gesund. Wenn man die Entwicklung in der GKV kritisch verfolgt, kann einem schon Angst und Bange werden.
Die Privatversicherung ist vielleicht irgendwann teurer - aber ich habe garantierte Leistungen, die sehe ich bei der GKV weiter schwinden.

Danke für Eure Beiträge und Meinungen. Ihr seht ja, ich bin nicht gerade fest entschlossen.

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2010 01:14
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hmm is immer ne Frage, alternativ ne Zusatzversicherung mit entsprechender Ausstattung, wobei das absetzen sehr schwer ist beim Unterhalt, dann lieber eine Berufs- Erwerbsunfähigkeitsversicherung denn die solltest bzw. kannste geltend machen bei KU da dies ja deiner Absicherung dient bzw. auch indirekt deinen Kind.


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 01:32




(@ottilie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Schattendad!

das ist ein wichtiger Hinweis für mich, mir war nicht klar, dass meine BU "abzugsfähig" ist bzgl. Kindesunterhaltsermittlung. Für mich eine logische Begründung, denn die Kinder würden ja von eben dieser Versicherung im Bedarfsfall auch mit versorgt werden, aber darauf hat das Jugendamt mich nicht hingewiesen.

nun habe ich hier einige Informationen sammeln dürfen - aber gibt es eine Rechtsberatung für Väter, die mir die Sachlage verbindlich darstellt oder muss ich einen Anwalt konsultieren. Ich dachte an Institutionen wie z.B. "Profamilia" für uns Väter.

Danke nochmal und beste Grüße

:thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2010 16:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ottilie,

gibt es eine Rechtsberatung für Väter, die mir die Sachlage verbindlich darstellt oder muss ich einen Anwalt konsultieren.

Rechtsberatung wird Dir kein Internet-Forum bieten; das ist nämlich verboten. Auch hier werden nur persönliche Erfahrungen und Meinungen ausgetauscht.

Wenn Du verbindliche Rechtsauskünfte möchtest, wirst Du um den kostenpflichtigen Besuch eines Rechtsanwalts nicht herumkommen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 16:24
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Salvate

🙂 Klar uns Zahlväter will keiner helfen, höchstens das wir ärmer werden.......

Bei nen Wechsel in eine PKV solltest auf jeden Fall auch mit denen reden und dich beraten lassen, insbesondere wegen deren Konditionen, was möglich sein dann könnte wäre das die ARGE eventuell versuchen könnte die Kids dann bei Dir "unterustellen"  bzw. reinzudrücken , denn ne PKV hat viiiele Vorteile .....

Auch solltest schauen wegen den Kosten im Alter und auch wegen Ausschlussklauseln ( zahlen nur eine Wochen Intesivstation, Krebsbehandlung ... und sowas , auch Versicherungsschutz bei Elterngeldbezug, oder Schangerschaft ....) da kann es schon zu Kosten kommen die dann bei Dir bleiben

Es freut mich wenn ich Dir einen guten Tipp habe geben können was du noh verwenden kannst, wie geschrieben von meinem Vorgänger, es sind nur private Erfahrungen, auc beruhen manche Erfahrungen auf und aus der Falllage sowie zum Teil den umsicheren Ermessen mancher Urteile die auf schwammige Gesetzte bassieren und deren Auslegung.

So als kleinen "Nebentipp", du kannst Dir auch bei einen Rechtspfleger am zuständigen Gerict dir weitere Infos holen, kostet nicht die Welt, auflage ist nur dass es keine Rechtsberatung darstellt, die Infos sind daher "tiefer allgemein" gehalten. Alternativ kannst du auch einen Blick bei http://www.frag-einen-anwalt.de/Familienrecht-__r6.html riskieren dort wird auch viel geschrieben , aber im Rahmen einer Erstberatung!!! Kostet etwas mehr ersetzt aber bei komplizierten Streitereien nicht den Anwalt


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 19:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ich mir Deine Zahlen anschaue möchte ich mal folgendes bemerken:
Bei einem Netto von 2500€ dürfte Dein GKV-Beitrag ungefähr 300€ betragen. Ebenso sind bis zur nächsten Stufe inder DDT 200€ noch frei. Falls Deine priv. KV einen Grundbeitrag von über 100€ verlangt dürfte sich für Dich bei der Einstufung in die DDT nichts ändern.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2010 19:35