Moin,
mein Mann hat eine Handwerksberuf gelernt (und sich permanent weitergebildet), in dem Schichtbetrieb normal ist. Im Jahre 2000 hat er sich mit viel Glück einen Betrieb gesucht, der keine Schicht fuhr. Ex wollte mehr Geld und forderte einen Nebenjob, der Hausarzt sagte NO. Daraufhin musste mein Mann auf richterliche Anordnung ein höchstpsychiatrisches Gutachten erstellen lassen das besagt: kein Nebenjob, keine Überstunden, keine Schichtarbeit (12 DIN A 4 Seiten).
Nun will der jetzige Betrieb auf Schichtarbeit umstellen. Momentan hat mein Mann Urlaub und wurde angerufen, ob er nicht trotzdem arbeiten kann, er hat abgelehnt und gesagt, er braucht die Erholung, der Chef hat es geschluckt...
Was aber, wenn die Firma wirklich auf Schichtarbeit umstellt, mein Mann die Änderungskündigung nicht unterschreibt, was kann uns im schlimmsten Fall blühen?
Gruß
eskima
War einige Jahre im Betriebsrat, mal sehen ob ich dir helfen kann.
Überprüft zuerst einmal den Arbeitsvertrag. Steht etwas drinnen von einem Einverständniss bei Schichtarbeit und Überstunden? Wenn ja und dein Mann wußte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes von seiner Krankheit, dann wird es eng.
Steht nichts drinnen, oder er wußte zu dem Zeitpunkt noch nichts von seiner Krankheit, kann dein Mann sich auf das Gutachten berufen. Wegen Krankheit darf niemand gekündigt werden. Eine Änderungskündigung darf er dann nicht unterschreiben.
Das ist mein bescheidener Wissensstand. Um näher drauf einzugehen, bräuchte es schon etwas mehr an Info.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
Überprüft zuerst einmal den Arbeitsvertrag. Steht etwas drinnen von einem Einverständniss bei Schichtarbeit und Überstunden? Wenn ja und dein Mann wußte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes von seiner Krankheit, dann wird es eng.
Es wird eng.
Als er in der Firma anfing, da war noch alles "normal". Dann später bekam er das Attest und legte es seinem Arbeitgeber vor. Noch später wechselte die Firmenleitung und es gab neue Arbeitsverträge, die eben diese Klausel mit Schichtarbeit und Mehrarbeit beeinhalten.
Mein Mann hat damals mit dem neuen Chef gesprochen und hatte nur die Wahl, entweder den neuen Vertrag zu unterschreiben (inklusive Bereitschaft zur Schicht und Überstunden) oder direkt zu gehen. Direkt gehen konnte er aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen natürlich auch nicht und hat deshalb unterschrieben.
Momentan sind Überstunden angeordnet, also 45-Stunden-Woche. Vielleicht müssen wir es einfach auf uns zukommen lassen, neue Mitarbeiter sind meist recht schnell wieder weg und auch ein Familienvater hat schon gekündigt, weil er den Streß nicht mehr ertragen hat...
Gruß
eskima
Hallo Eskima
Wenn er aber jetzt eine Änderungskündigung unterschreibt, in dem Wissen das er diesen Vertrag unter Umständen gar nicht erfüllen kann (Krankheit), kann er bei dem ersten Arbeitsausfall durch Krankheit, fristlos gekündigt werden.
Ich wäre mit solchen Dingen vorsichtig. Ihr bringt euch da u.U. vom Regen in die Traufe.
Ist dein Mann in der Gewerkschaft? Dann kann er sich kostenlos einen RA für Arbeitsrecht nehmen.
Wenn nicht, würde ich trotzdem erstmal ein Beratungsgespräch(überschaubare Kosten) mit solch einem Anwalt suchen.
Die Überstunden und Schichtklausel in der ersten Änderungskündigung durch den neuen Arbeitgeber (Wechsel der Firmenleistung)ist eigentlich, da der Arbeitgeber von der Krankheit wußte, unrechtmäßig und damit unwirksam.
Ich kann euch nur raten, euch da schlau zu machen und gleich die erste Änderungskündigung zu kippen. Dann können euch die Folgekündigungen wurscht sein.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
ich hab mich im Eingangspost verkehrt ausgedrückt. Der zweite Arbeitsvertrag (den von der neuen Geschäftsleitung) enthält ja schon die Überstunden- und Schichtklausel, somit braucht es jetzt gar keine Änderungskündigung mehr.
Und die Frage ist, ob man beweisen kann, dass der neue Chef von dem Attest weiß, ich glaub ja eher nicht.
Gruß
eskima
edit: oder mal anders beleuchtet: darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zur Schicht einsetzen, wenn er von dem Attest weiß?
Mir persönlich als Ehefrau wäre ja sogar die Kündigung lieber, denn ich hab ja bereits die Erfahrung, wie es meinem Mann mit Schichtarbeit ging, das Attest kam ja nicht von ungefähr :redhead:
Naja, wenn der neue Chef deinen Mann vor die Wahl getellt hat den Vertrag, trotz Attest, zu unterschreiben oder zu gehen, dann hat er sich ein Eigentor geschossen.
Das Attest war ja auch der vorigen Geschäftsleitung bekannt. Die Vorraussetzungen haben sich in dem neuen Vertrag ja nicht geändert.
Sie hätten deinen Mann ja nicht übernehmen müßen. Da sie es trotzdem getan haben, müßen sie auch mit den gesundheitlichen Einschränkungen leben.
Ich halte es immer noch für besser, diesen zweiten Arbeitsvertrag auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Sollte sich dieser als Sittenwidrig herausstellen, braucht sich dein Mann auch keine Sorgen zu machen. Dann sind diese Klauseln für ihn nicht anwendbar
rehi Thomas,
vielen Dank, damit kann ich schon gut was anfangen 🙂
eskima

