Was muss sie vom Un...
 
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Was muss sie vom Unterhalt zahlen (kein Sonderbedarf)

 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich weiß echt nicht, was meine BaldExe mit der ganzen Kohle macht, die ich ihr jeden Monat in den Rachen werfe.

Habe eine Unternehmung mit meinem Kind geplant, dafür braucht esGummistiefel oder wasserdichte Schuhe.
BaldExe sagt, die aktuellen sind zu klein. Neue kauft sie nicht, weil sie im Dezember noch mal Winterstiefel kaufen
musste und jetzt wieder 2 Paar Schuhe fürs Frühjahr kaufen musste. Außerdem jede Menge Klamotten weil das Kind gewachsen ist.

Ich wollte mit Kind Schuhe für die Unternehmung kaufen und habe ihr gesagt, dass ich das dann vom Unterhalt abziehe.
Wozu zahle ich ihr denn schließlich Kindsunterhalt bzw. Trennugnsunterhalt?

Daraufhin hat sie mir gedroht, wenn ich es auch nur ansatzweise wagen würde, die Schuhkosten vom Unterhalt abzuziehen,
bekäme ich richtig Ärger. Das sein mein privatesVergnügen und wenn ich was vorhabe, wozu das Kind Klamotten braucht,
die nicht vorrätig sind, solle ich selber dafür sorgen.

Jetzt würde ich doch gerne mal wissen, weil ich dazu keinen Gesetzestext finde, wer denn nun was zu zahlen hat, bzw. was sie vom Unterhalt fürs Kind zahlen muss.

Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2010 17:32
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Karlo,

also für Gummistiefel gibt es kein Gesetz  😉 Genausowenig darfst Du sie vom KU abziehen.

So gesehen hat Deine BaldExe eigentlich recht.

Sonderbedarf ist schon für etwas andere Dinge gedacht.
Wenn Du hier im Forum danach suchst, wirst Du einige sehr genaue Angaben dazu finden.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 17:36
(@Wolkenhimmel)

Mann, Karlo,

Du hast aber auch immer einen netten Ton am Leib... wenn Du den bei Deiner Ex auch anschlägst, dann wundert mich garnichts...  :interessant:

Natürlich sind Gummistiefel normalerweise im Unterhalt enthalten und kein Sonderbedarf, aber warum machst Du an so einer Stelle ein Fass auf? Die kosten max. 15€, und Du machst bisher nicht so den Eindruck, als würdest Du den Kitt aus den Fenstern zum Abendessen verspeisen?

Gruß WH, die sowas sowas von Kindergarten findet!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 17:43
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Karlo,

auch wenn es weh tut, das sagen zu müssen (denn auch ich frage mich, was mit dem Geld passiert, dass mein Mann seiner Ex in den Rachen wirft  :wink:): In diesem Fall hat Deine Ex recht.

Wenn Du etwas mit Kind planst, für dass das Kind etwas braucht, was regulär bei KM nicht vorrätig ist, musst Du dafür sorgen, dass es da ist oder etwas anderes planen. Wo willst Du da auch die Grenze ziehen? Stell Dir vor, Du planst einen Winterurlaub. Muss Ex dann auch für passende Bekleidung und Skiausrüstung sorgen?

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 17:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Karlo,

selbst wenn es ein Gesetz gäbe, das den Abzug von Gummistiefeln vom Unterhalt erlaubt, hat Deine Ex vermutlich einen Unterhaltstitel - und mit dem kann sie einfach eine Pfändung gegen Dich veranlassen, wenn der Unterhalt nicht vollständig eintrudelt.

Selbstverständlich könntest Du nach der Pfändung zum Rechtsanwalt gehen und meinetwegen vor Gericht, um Dein "Recht" einzuklagen - dann würden aus den 10-Euro-Gummistiefeln ganz schnell Kosten von ein paar hundert Euro. Was genau ist dann besser oder billiger?

Meine Retourkutsche in so einem Fall wäre viel eher "Klar kann ich dem Kind Stiefel kaufen. Notfalls sogar gleich 20 Paar!"

Grüssles
Martin
(der solche Streitereien und Rechthabereien ebenfalls so überflüssig findet wie ein Loch im Kopf)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2010 18:14
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich schrieb ja, es geht mir nicht um Sonderbedarf. Mir ist klar,d as Alltagsklamotten kein Sonderbedarf sind.

Auch wenn es so aussieht, ich hab' keine Kohle meinem Kind 20 PaarGummistiefel zu kaufen. Ich verdiene knapp 2500, dazu noch was aus dem Nebenerwerbe,
wenns läuft. Ich muss meine Wohnung mit 450 € zahlen, dann Unterhalt insgesamt fast 1400. Dann sitzt sie in meiner Wohnung und zahlt mir nur 'ne kleine Miete
von 550€. Ich hab's echt nicht dicke.

Wir sprechen fast nie miteinander, wenn dann per E-Post, da bin ich etwas netter, falls sie mal was gegen mich verwenden will.
Ich hatte ihr geschrieben:
"Ich kann mit *Name* am Mittwoch ein paarGummistiefel kaufen gehen, werde das aber von *Name des Kindes* Unterhalt abziehen. Dafür zahle ich den Unterhalt schliesslich."
Das ist ja wohl okay.Oder?

Sie hat noch keinen Titel, obwohl ich weiß, das ihr Anwalt sie dazu drängt, aber sie (so hab' ich das von anderen gehört)
Sie ist wohl nicht so ganz gut beieinander und solange ich zahle, besteht ja auch kein Grund.
Außerdem hat sie wohl Schiss, dass sie an einen Richter gerät, der mal draufschaut, das wir über ein Jahr getrennt sind und ihr sagt,
sie soll ihren Hintern in Wallung bringen und arbeiten.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2010 10:14
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Karlo,

nein, das ist nicht okay. Du dürftest noch nicht einmal berechtigte Ansprüche vom Unterhalt abziehen. Wenn es so okay wäre, würden zahlreiche Menschen (und davon würde ich mich nicht ausnehmen  :puzz:) mehr oder weniger sinnvolle Anschaffungen für das Kind tätigen nur um den Unterhalt kürzen zu können und KM so so wenig wie möglich an Geld zukommen lassen zu müssen.

Und wie gesagt: Wenn Du mit dem Kind etwas planst, was etwas erfordert was das Kind nicht hat, dann ist das Dein Privatvergnügen und somit auch von Dir zu zahlen.

lg
sleepy
(die Gummistiefel übrigens nicht für  zwingend notwendige Grundausstattung eines Kindes hält)

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2010 10:49
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Karlo,

wenn Du bisher für den Unterhalt keine Titel bedienen musst, dann kannst Du im Grunde zahlen was Du willst.

Trotzdem: Es bleibt dabei. Dinge die Du für geplante Aktionen mit eurem Kind benötigst, wirst Du auch besorgen müssen. Natürlich macht es aber Sinn, die sauer verdiente Kohle nicht dafür zu verwenden, dass für das Kind alles in doppelter Ausfertigung vorhanden sein muss.

Es sollte euch schnellstens gelingen, die nicht vernünftig funktionierende Kommunikation von euch beiden auf eine ordentliche Basis zu bringen, damit künftig solche unfruchtbaren und absolut unnötigen Streitigkeiten wegen solche Dingen aufhören.

Über die wichtigen Dinge bei einer Trennung kann man scheinbar nicht reden, dafür wird über Gummistiefel gestritten...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2010 10:52
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Okay, hab' verstanden.
Sprechen kann man mit der Frau nicht. Will ich auch nicht. Per Email ist schon ok so.

wenn Du bisher für den Unterhalt keine Titel bedienen musst, dann kannst Du im Grunde zahlen was Du willst.

So einfach ist das leider nicht. Zahle ich nix mehr oder weniger, zahlt sie mir, so wie ich sie kenne, bestimmt keine oder weniger Miete/NK.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2010 15:36
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Karlo,

ist mir schon klar, dass sie ein Ausbleiben Deiner Zahlungen nicht so ohne Weiteres hinnehmen würde....

Deshalb bin ich auch dafür, in solchen Dingen möglichst schnell eine klare Regelung für alle Beteiligten zu erreichen. Titel für den Unterhalt. Mietvertrag für die Wohnung usw.

Dann kann man sich all das Geplänkel oft ersparen. Streitet man sich dann auch nicht noch um jeden Cent und zeigt etwas Vernunft und Kompromissbereitschaft, dann kann schnell und ohne Riesenanwaltsrechnung Klarheit auf beiden Seiten geschaffen werden.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2010 15:47




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Karlo

Kannst Du mal sagen, wie der Status Quo bei euch derzeit aussieht?  Oder gibt es den garnicht sondern eher einen Burgfrieden?
Und wenn all dies Dich nicht interessiert - wo ist das Problem? Ich würde es gut empfinden wenn Du mal klar positionierst, was Du eigentlich willst. Dieses hin- und hergeeiere ist schwer verdaulich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2010 22:04
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

solange wir uns nicht sprechen, kein Ding  😉

Jetzt haben wir allerdings schon wieder Zoff, weil das Kind
an meinemWochenende zu einem Sportevent will, was ich
ja okay finde, aber das kostet wieder.
BaldExe sagt mal wieder ich bin zuständig.
Sorry, aber dann muss das Kind mal verzichten, bin doch hier
nicht der Goldesel  :gunman:

Dann noch ein neues Problem. Sie willMehrbedarf weil das Kind in einem Fach anscheinend
grad nicht mehr mitkommt. Hab' dazu was gefunden:
http://www.juraforum.de/forum/nachrichten-recht-and-gesetz/nachhilfe-muss-zusaetzlich-zum-kindesunterhalt-bezahlt-werden-137029
Gilt das auch, wenn die Kosten dafür nicht so hoch sind?

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2010 19:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Karlo,

schau mal bei der Jurathek vorbei. Ich glaube, da schreibt sie glaub ich auch von dem Problem  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 21:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

neulich Gummistiefel für 15 EUR; heute Beteiligung an der Nachhilfe in der Grössenordnung von 30 EUR im Monat - sind das angesichts von

mein Einkommen 2841

nicht ziemliche Luxusprobleme und/oder Prinzipienreiterei? Aber es soll ja auch Eltern geben, die das Eis fürs Kind am Umgangstag hinterher vom Unterhalt abziehen wollen...

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2010 21:53
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Moin

ne, da passen die anderen Sachen, die noch geschrieben wurden nicht dazu.
Gibt wohl noch mehr Leute mit solchen Problemen.
Selbst wenn, ist mir auch egal, soll sie doch schreiben wo sie will.
Ich werd'erstmal meinen Anwalt befragen.

Mein Einkommen stimmt so nicht mehr, weil ich imGewerbe fast nix mehr mache.
Außerdem hab ich es schon mal gesagt, das ich ziemlich hohe Fixkostne habe.
Da bleibt nur der Selsbtbehalt übrig.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2010 14:47