Hallo zusammen,
ich bin Vater zweier kleiner Zwerge, Tochter 3 jahre und mein Sohn 4 Jahre.
Relativ kurzfristig steht jetzt die Trennung ins Haus, perfekter Zeitpunkt, da ich mich auch grad beruflich verändere.
Auf Steuerklasse 1 würde ich ca. 2050 Euro im Monat netto verdienen. Vobei ich dabei einen variablen Anteil von 10% einfach mal mit 100% Erreichung berücksichtigt habe.
Bis zum 1. April wohne ich noch mit meiner Frau zusammen, ab da habe ich mich in ein WG Zimmer eingemietet. Durch eine Standortverlagerung meines AG innerhalb des nächsten Jahres, war ich proaktiv unterwegs und werde zukünftig meine Arbeit gute 500km entfernt antreten. Also werd ich zwangsläufig auch da ein Zimmer oder was in der Richtung anmieten.
Meine Frau wird bzw. will auf alle Ihre Ansprüche verzichten (Trennungsunterhalt, Versorgungsgeld usw.), da sie ab 1. Mai wieder arbeitet und theoretisch durch ihren neuen Partner mehr wie nur abgesichert ist.
Meine Rechnung ist jetzt etwas labil, ich denke, da ich zwangsweise auf doppelte Haushaltsführung angewiesen bin usw. sollte ich von der DD Tabelle bei jeh 333 Euro pro Kind liegen und kann dann ein Kindergelt abziehen. Damit läge ich dann bei 482 Euro an Unterhalt.
Vereinbar habe ich mit meiner Frau, dass ich 500 Euro zahlen werde. Das ist auch soweit okay, abgemacht ist abgemacht.
Trotzdem möchte ich mir vom JA den tatsäöchlichen Betrag ermitteln lassen, um einfach nicht irgendwann damit auf die Nase zu fallen.
Was kann ich denn tatsächlich zur Bereinigung meines Nettoeinkommens heranziehen ?
Mit guten 1500 Euro, die mir verbleiben ist es kein Problem vernünftig zu leben, wenn da nicht zwei kleine Wohnungen und die Fahrerei wären. Meine Karriere ist grad erst in Schwung gekommen und sicherlich wird hier auch finanziell eine Steigerung kommen. Und da wäre für mich der Knackpunkt. Alles was ich für mich tatsächlich netto mehr habe, kann ich zumindest dafür nutzen um auch in der Nähe meine Kinder vernünftig zu wohnen oder mal ein Wochenende mehr zu ihnen zu fahren.
Ich will weder meine Kinder aufgeben, noch mein eigenes Leben bzw. Karriere abhaken. Sicher wäre es leichter und lukrativer für mich, den Weggang des AG abzuwarten und mir dann einen deutlich schlechter bezahlten Job zu suchen. knapp 1000 würden mir ja immer bleiben und ich hätte keine Doppelbelastung wegen Wohnung und keine Spritkosten in dieser Höhe.
Ich hoffe jemand kann mir hier einen Rat geben
Moin,
es ist nicht wirklich kompliziert: Abziehen kannst Du berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG-Bezirk pauschal 5% vom Brutto oder nach Belegen) sowie 4% für eine existierende private Altersvorsorge. Doppelte Haushaltführung ist dagegen Dein Privatvergnügen; ein Zimmer am Wohnort der Kinder wirkt sich nicht unterhaltsmindernd aus; der Verzicht darauf jedoch einkommenssteigernd...
Mit einem Zahlbetrag von 500 EUR triffst Du die Realität der Düsseldorfer Tabelle schon recht genau; nachzulesen beispielsweise hier: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php
Um das Jugendamt solltest Du einen grossen Bogen machen; das braucht Ihr nicht. Es sei denn, Du willst riskieren, dass dieser weitgehend mütterfreundliche Laden Deine DEF auf komische Gedanken bringt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
es ist nicht wirklich kompliziert: Abziehen kannst Du berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG-Bezirk pauschal 5% vom Brutto oder nach Belegen) sowie 4% für eine existierende private Altersvorsorge. Doppelte Haushaltführung ist dagegen Dein Privatvergnügen; ein Zimmer am Wohnort der Kinder wirkt sich nicht unterhaltsmindernd aus; der Verzicht darauf jedoch einkommenssteigernd...
Mit einem Zahlbetrag von 500 EUR triffst Du die Realität der Düsseldorfer Tabelle schon recht genau; nachzulesen beispielsweise hier: http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php
Was ich grad nicht verstehe, wie kann sich der Verzicht einkommenssteigernd auswirken ? Momentan wohne ich ja hier und meine neue Wohnung (wenn man ein Zimmer denn so nennen kann) wird auch mein Hauptwohnsitz. Von da aus hätte ich dann zur jetzigen Arbeitsstelle 45km einfache Strecke.
Wäre eine Zweitwohnung nicht eine Notwendigkeit um meinen Arbeitsplatz zu erhalten, wenn ich dann 500km versetzt werde ?
Um das Jugendamt solltest Du einen grossen Bogen machen; das braucht Ihr nicht. Es sei denn, Du willst riskieren, dass dieser weitgehend mütterfreundliche Laden Deine DEF auf komische Gedanken bringt...
Sollte beim JA nicht das Kindeswohl an erster Stelle stehen ? Und was ist eine DEF ?
Mein Gedanke dahinter war einfach, dass ich selber diesen Schritt gehe und nicht erst meine Frau dahin läuft.
Moin,
Wäre eine Zweitwohnung nicht eine Notwendigkeit um meinen Arbeitsplatz zu erhalten, wenn ich dann 500km versetzt werde ?
nein, die Notwendigkeit in einem solchen Fall heisst "Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes". Ein Zweitwohnsitz ist dann ein Luxus, den Du Dir leisten können musst.
Sollte beim JA nicht das Kindeswohl an erster Stelle stehen ? Und was ist eine DEF ?
1. Soll und Ist sind da nur selten deckungsgleich; in der Realität steht beim JA meist das Mütterwohl im Vordergrund.
2. Eine "Demnächst-Ex-Frau"
Mein Gedanke dahinter war einfach, dass ich selber diesen Schritt gehe und nicht erst meine Frau dahin läuft.
ich habe trotzdem noch nicht verstanden, was genau Du dort willst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi H2O,
wenn du auf der sicheren Seite stehen willst, dann nimm ein paar Euro in die Hand und lasse dir von einem Notar einen Titel für jedes Kind auf den Betrag ausstellen, der dir richtig vorkommt und mit dem deine DEF derzeit einverstanden ist. Bei der Formulierung und worauf du achten mußt, helfen wir dir gerne.
So wäre dann im Zweifelsfall nur die Differenz zu einem anderen geforderten Betrag einforderbar.
Die andere Sache ist, davon abgesehen, das das JA gerne mal falsch rechent und bzgl. der Ausgestaltung des Titels lügt, das das JA keine Berechnung bzw. Titel auf dein Betreiben hin erstellen darf. Das JA wird nur tätig, wenn deine DEF dort aufschlägt und eine Beistandschaft einrichtet. Wenn möglich sollte man das immer umgehen.
Noch kurz zum Thema Kidneswohl. Es könnte durchaus sein, das deine Definition hierbei von der des JA-MA abweicht. Oft wird das Kindeswohl nämlich darin gesehen, das ein Maximum an Unterhalt aus dem KV herausgeholt wird. Wenn dieser dann aufgrund größerer Entfernungen den Umgang nicht mehr oder nur eingeschränkt wahrnehmen kann, widerspricht das nicht dem Kindeswohl, sondern ist nur persönlichens Pech des KV.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
nein, die Notwendigkeit in einem solchen Fall heisst "Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes". Ein Zweitwohnsitz ist dann ein Luxus, den Du Dir leisten können musst.
Das kann doch nicht wirklich so sein oder ? Ich will nicht reich werden, ich will nur das ganze Vorhaben irgendwie finanzieren.
Theoretisch müsste ich doch zumindest die Fahrtkosten zur Arbeit von hier zu den 500km entfernten Arbeitsplatz einmal wöchentlich ansetzen können ?
1. Soll und Ist sind da nur selten deckungsgleich; in der Realität steht beim JA meist das Mütterwohl im Vordergrund.
2. Eine "Demnächst-Ex-Frau"
ich habe trotzdem noch nicht verstanden, was genau Du dort willst.
Mein Gedanke war einfach, wenns aus irgendwelchen Gründen zum Rechtsstreit kommt, mir das ganze neutral vom JA berechnet zu haben. Ich hätte jetzt erwartet, dass das dann eine gewisse Gewichtung dann vor Gericht hätte. Grundsätzlich bräuchte ich mir ja rein gar nichts berechnen lassen und irgendwas festmachen mit meiner Frau, wenns im Streitfall eh alles anfechtbar ist.
Dann reicht doch im Grunde auch eine Vereinbarung zwischen ihr und mir, ohne JA oder Notar oder was weiß ich...
Servus H2O,
Das kann doch nicht wirklich so sein oder ? Ich will nicht reich werden, ich will nur das ganze Vorhaben irgendwie finanzieren.
Theoretisch müsste ich doch zumindest die Fahrtkosten zur Arbeit von hier zu den 500km entfernten Arbeitsplatz einmal wöchentlich ansetzen können ?
Steuerlich kannst Du diese Dinge sicherlich geltend machen.
Andererseits erhöhen Erstattungen des Finanzamtes aber Dein Einkommen, was sich bei Unterhaltszahlungen wieder negativ auf Dich auswirken kann.
Schau einfach auch mal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines Oberlandesgerichtes. Da findest Du evtl. noch weitere Info`s für Dich.
Die Leitlinien findest Du hier
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin
Lediglich Steuererstattungen für Beträge, von welchen kein UH geleistet wird (z.B. berufsbedingte Aufwendungen, bestimmte Versicherungen etc.), erhöhen das UH-rechtliche Einkommen. Steuererstattungen für den Zweitwohnsitz, dessen Kosten ja nicht abzugsfähig sind, werden nicht berücksichtigt und erhöhen somit nicht das UH-rechtl. Einkommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.