Hallo,
ich hab da mal wieder eine Frage:
ich lese immer wieder, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt leisten muss, es sei denn, dass das Einkommen bedeutend höher ist, als das des Barunterhaltzahlenden.
Was bitte genau heißt das denn?
Folgende Fakten:
mein Partner ist unterhaltspflichtig für 2 Kinder (12 + 16). Er bekommt netto ca. 1750 € und fährt täglich 27 KM einfache Strecke zur Arbeit. Nebenher zahlt er noch einen Kredit ab, den er für ein Auto nach der Trennung aufnehmen mußte. (200 €) Von den Schulden werden nur die Zinsen bei der Unterhaltsberechnung vom JA angerechnet, so das eine Mangelberechnung entsteht und er pro Kind 312 € Unterhalt zahlen muß.
Die Ehefrau besitzt ein Haus auf dem nur noch eine geringe Hypothek ist, so dass sie weniger als eine normale Miete an Wohnkosten hat. (Er hat während der Scheidung auf alles am Haus verzichtet, da es ja mal den Kindern zu gute kommen soll.)
Sie verdient auch ca. 1700 € und hat nun wieder geheiratet. Der neue Mann verdient auch ca. 1800 € netto.
Wenn man nun das Familieneinkommen betrachtet, dann liegt dieses bei 4432 €.
Es mag sein, dass einige mich jetzt als mißgünstig bezeichnen, aber ist es hier nicht der KM zuzumuten, dass sie sich am Barunterhalt beteiligt? Vor allem, weil mein LP auf das Haus verzichtet hat und sie nur deshalb eine Warmwohnraumbelastung von nur 400 € hat?
Leider kann ich nirgends etwas finden, wann nun auch der betreuende Elternteil am Barunterhalt beteiligt werden kann. Kann jemand helfen?
Vielen Dank schon mal
snowflake
[Editiert am 27/3/2006 von snowflake]
Für manche Exemplare meiner Spezies muss man sich wirklich schämen!!
Hey!
Wenn man nun das Familieneinkommen betrachtet, dann liegt dieses bei 4432 €.
Vergiss das mal ganz schnelle wieder...
Der neue Eheman ist nicht Unterhaltspflichtigen gegenüber den Kindern!!
Oder wolen wir auch gleich dein Einkommen mit anrechnen, damit der KV doch mehr KU zahlen kann..??
Und wenn dann müßte sie schon deutlich mehr Einkommen haben als, der KV, u das sind dann schon wirkliche Summen, bevor da kein KU mehr gezahlt werden müßte..es sind seine Kids auch u auch er muß dafür finaziell aufkommen...und wenn man dann noch bedenkt das sie zwar auch ein Einkommen hat aber dennoch auch da von ihrem Geld die Kids mitfinanziert, dann dürfte doch klar sein , das da jeder seinen Teil leistet..
Es sind nunmal beide Eltern dafür da, auch sich um das finanzielle zu kümmern, u nicht nur einer, u dann wie hier eben doch bitte die KM, allein?!
Gruß
Jens
Hi,
Leider kann ich nirgends etwas finden, wann nun auch der betreuende Elternteil am Barunterhalt beteiligt werden kann. Kann jemand helfen?
das steht z.B. in den Unterhaltsrechtlichne Leitlinien des OLG Düsseldorf:
12. Minderjährige Kinder
12.1 Der betreuende Elternteil braucht in der Regel keinen Barunterhalt für das minderjährige Kind zu leisten. Eine anteilige oder alleinige Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils kommt jedoch dann in Betracht, wenn sein Einkommen bedeutend höher als das des anderen Elternteils ist und entweder dessen angemessener Bedarf (§ 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB, Anm. A 5 II der Düsseldorfer Tabelle) bei Leistungen des Barunterhalts gefährdet ist oder die alleinige Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führt.
Hier verdient die Kindesmutter aber nicht "bedeutend" mehr.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Jens,
kann es sein, dass du mich falsch verstanden hast oder verstehen wolltest?
Ich habe mit keiner Silbe gesagt oder auch nur gedacht, dass mein LP keinen Unterhalt mehr zahlen soll oder gar will.
Ich redete maximal von einer MITBERECHNUNG!
Zu der Mitberechnung meines Einkommens kann ich nur sagen, dass ich nicht mit ihm verheiratet bin und auch nicht (mehr) in einer Wohnung lebe und das hat seinen Grund.
Davon ab ist es doch so, dass Zweitfrauen/-männer natürlich und auch gern den größten Teil der Aktivitäten zahlen, so sie das können. Oder kann ein Barunterhaltspflichtiger dem 890 € bleiben noch irgendwelche großen Sprünge machen?
Das der zweite Mann nicht unterhaltspflichtig ist, dessen bin ich mir bewußt. Darum ging es hier auch gar nicht. Nur wurde vom JA bei uns mitberechnet, dass ich ja die halben Lebenshaltungskosten nebst Miete usw. tragen kann, als wir noch nur eine gemeinsame Wohnung hatten.
Nun zur Betreuung:
mein LP und ich sind nicht nur Wochenend Eltern, sondern haben die Jungen alle 14 Tage am Wochenende, 2 mal in der Woche noch den Kleinen, plus der halben Ferien. Weil es aus unserer Sicht wichtig ist, dass sie auch einen Teil ihres Lebens hier verbringen. Für uns bedeutet das, dass wir nicht mal 2 Wochen Urlaub allein machen können, aber das macht nicht so viel aus.
@ sky
danke. Das war genau meine Frage.
😉
Für manche Exemplare meiner Spezies muss man sich wirklich schämen!!
Hey!
Ich habe mit keiner Silbe gesagt oder auch nur gedacht, dass mein LP keinen Unterhalt mehr zahlen soll oder gar will.
Davon hab auch ich mit keiner Silbe etwas gesagt...
Ich redete maximal von einer MITBERECHNUNG!
Die KM kommt ebenfalls für den Lebensunterhalt MIT auf!
Das der zweite Mann nicht unterhaltspflichtig ist, dessen bin ich mir bewußt. Darum ging es hier auch gar nicht.
Aber du hast sein Einkommen mit dazu gerechnet .. und das gehört nunmal eindeutig dort nicht hin..
Nur wurde vom JA bei uns mitberechnet, dass ich ja die halben Lebenshaltungskosten nebst Miete usw. tragen kann, als wir noch nur eine gemeinsame Wohnung hatten.
Dasmist ja auch ansich nicht so falsch...
Wobei es auf der anderen Seite zwie Unterschiedliche Schuhe sind..da der KU-Pflichtige und dort der betreuende..
mein LP und ich sind nicht nur Wochenend Eltern, sondern haben die Jungen alle 14 Tage am Wochenende, 2 mal in der Woche noch den Kleinen, plus der halben Ferien. Weil es aus unserer Sicht wichtig ist, dass sie auch einen Teil ihres Lebens hier verbringen. Für uns bedeutet das, dass wir nicht mal 2 Wochen Urlaub allein machen können, aber das macht nicht so viel aus.
Naja..Umgang...u ehrlich gesagt zu dem Rest möchte ich mich nicht äußern....denke der KV ist sicherlich froh wenn er diesen Umgang hat.
Davon ab ist es doch so, dass Zweitfrauen/-männer natürlich und auch gern den größten Teil der Aktivitäten zahlen, so sie das können. Oder kann ein Barunterhaltspflichtiger dem 890 € bleiben noch irgendwelche großen Sprünge machen?
Hm...u die betreuenden??
Die Betreuenden können oftmals auch keine großen Sprünge machen...man solte da schon beide Seiten sehen...
Hier in diesem Fall, geht es der Kmsoweit finaziell gut..aber da steht dem KV das gleiche zu...
Nichts für ungut..nur man sollte dennoch beiden Seiten mal sehen...
Gruß
Jens
moin, zusammen,
irgendwo in einem juristischen kommentar habe ich mal gelesen, dass das
... bedeutend höhere einkommen ...
interpretiert wird als 'mindestens ca. 3 mal so hoch/viel'. und: man beachte die 'und'-bedingungen!!
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
@ snowflake,
ich hoffe, ich drängel mich nicht dazwischen und deine frage ist beantwortet ...
du schreibst:
Leider kann ich nirgends etwas finden, wann nun auch der betreuende Elternteil am Barunterhalt beteiligt werden kann...
in meinem fall möchte das so kommen ...
@ all, insbesondere
@ dich, sky, der du den 1603 zitiertest
die schon an anderer stelle - aber ohne konkrete zahlen beschriebene - konstellation:
ich, AE-vater von 2 jungs, somit betreuungspflichtig, mit prägendem EK aus ganztagstätigkeit von 1.750,-€
KM barunterhaltspflichtig, mit einem brutto EK aus halbtagstätigkeit (wenn´s denn stimmt) von 580,-- €
(wie man -besser gesagt KM- von 580,- brutto leben kann, ist mir zwar nicht ganz klar (vielleicht unterstützt sie ja auch der "rittmeister"), tut hier aber nichts zur sache)
sollte dieser § 1603 in einer solchen konstellation tatsächlich anwendung finden können, würde das dann bedeuten:
ich betreue nicht nur die jungs (14+16 j.), sondern hafte zusätzlich "subsidiär" für den KU der KM, ... und darf der KM auch noch TU/EU (bis zum selbstbehalt) zahlen ...
kann das denn rechtlich wirklich so gewollt sein bzw. am ende einer gerichtlichen KU/EU-auseinandersetzung tatsächlichen dabei herauskommen?
wenn das unterhaltsrecht darauf ausgerichtet ist, den hinterbliebenen (und ganz vorweg den kindern) die vorehelichen lebensumstände aufrechtzuerhalten, ginge dies in meinen fall erheblich am ziel vorbei ...
aus zeiten, in denen ich noch einblick in die EK-verhältnisse der KM hatte (bis vor ca. 8 monaten), weiß ich, sie verdiente zwischen 1.000,- und 1.200,- netto ...
muss ich die hoffnung, dass sich die KM am KU beteiligt, somit aufgeben?
sagt ihr niemand: tu was für (nunmal auch) deine jungs?
lg wolf
[Editiert am 27/3/2006 von lonesomewolf]
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi,
wer hat denn die Kinder vor der Trennung hauptsächlich betreut und warum hat die Kindesmutter auf Teilzeit reduziert?
Grundsätzlich ist die KM den Kindern gegenüber verschärft unterhaltspflichtig, dass bedeutet, sie muss sich nachhaltig um eine angemessene Arbeit bemühen. Urteile zur Erwerbsobliegenheit findest Du unter Aufsätze/Urteile. Bei einem (möglichen) Nettoeinkommen von 1000-1200€ wäre sie allerdings ein Mangelfall.
Beim Unterhalt für die KM käme – wenn überhaupt – nur Aufstockungsunterhalt infrage. Dort gilt der Grundsatz der lückenlosen Kette von Unterhaltstatbeständen (Erkrankung, Arbeitslosigkeit usw.). Wenn sie ausreichend verdient hat, kann sie, wenn sie jetzt durch Teilzeit weniger verdient, nicht deshalb Aufstockungsunterhalt verlangen.
Aber wie sagt der Volksmund so schön: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand 😮 .
Gruss
sky
[Editiert am 28/3/2006 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
hi sky
wer hat denn die Kinder vor der Trennung hauptsächlich betreut und warum hat die Kindesmutter auf Teilzeit reduziert?
nicht "mal so eben" zu beantworten, deine frage,
muss die antwort aufgrund des "wechselhaften betreuungsverhaltens" der KM dreiteilen,
(meine kinderbetreuung seit jahren unverändert: frühstück, jungs in die schule fahren, dann arbeiten und zurück gegen 18:00 uhr , ausnahme freitags, da schon mittags frei, jungs von der schule holen, kochen und zu den musikschulen fahren, das gesamte WE stehe ich für die "betreuung" (so das für 14+16-jährige noch der richtige ausdruck ist) zur verfügung)
4 jahre vor der trennung begann die KM eine 3-jährige ausbildung, die einer vollzeitstelle gleichkam (zuzügl. lernen und reiten in der freizeit, d.h. abends und am gesamten WE),
die übermittag-betreuung der jungs von mo - do übernahmen im täglichen wechsel die großmutter der KM sowie eine freundin im dorf, meine betreuung sh. oben.
somit betreuung der jungs durch die KM in diesen 3 jahren nahe null.
1 jahr vor der trennung beendete die KM ihre ausbildung und nahm eine 1/2-tagsstelle an (vormittags).
dadurch wurde eine betreuung der jungs durch die KM wieder möglich
(theoretisch, denn ein tägliches wannenbad sowie 2 std. schlaf gehörten in den nachmittag und ab 18:00 sowie am WE ging´s in den stall ...), meine betreuung sh. oben.
somit betreuung der jungs durch die KM 4x ca. 2 std/woche
1/2 jahr vor der trennung nahm die KM eine neue 1/2-tagsstelle an, diese jedoch nicht mehr vormittags, sondern an 2 1/2 tagen, hinzu kamen 3 kleinere nebenjobs (+bad+schlaf+stall wie zuvor und meine frage, ob es ihr nicht möglich wäre, ein wenig zeit für uns/für mich zu finden ...),
meine betreuung sh. oben
somit betreuung der jungs in dem 1/2 vor der trennung nur noch durch die KM nur noch 2x ca. 2 std/woche
heute betreut sie die jungs an 3 nachmittagen für ca. 2,5 std sowie jeden 2. sonntagnachmittag,
der 3. nachmittag kam nach meiner einschätzung auf anraten ihrer RAin zustande
in ihrer "hochzeit", kurz vor und nach der trennung, verdiente sie bis zu 1.400,- €/netto aus 1 halbtags- und 3 nebenjobs,
ob und in welchem umfang dieses heute noch der fall ist, kann ich nicht beurteilen
dass ihre angabe per sms (!) von 580,- brutto für feb. `06 den tatsachen entspricht, wage ich zu bezweifeln, eine vollzeitstelle in ihrem 1/2-tagsjob brächte ihr ca. 1.450,-/netto
@ sky (and all)
ob bei dieser etwas komplexen kinderbetreuungshistorie überhaupt irgendeine halbwegs realistische einschätzungen der erfolgsaussichten einer KU-klage möglich ist ???
bin mir noch immer nicht sicher, ob ich nicht besser die finger von einer KU-klage lassen sollte
lg wolf
[Editiert am 28/3/2006 von lonesomewolf]
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi,
oh je, jetzt hab ich Dich zu einer so ausführlichen "Auflistung" veranlasst, dabei ging es mir um die Abklärung, ob die Grundlage für einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gegeben ist. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Mit dem KU hat das nichts zu tun.
Die Kindesmutter hat eine abgeschlossene Ausbildung und kann vollschichtig arbeiten. Ich sehe durchaus Raum für Kindesunterhalt. Unterhalt kann übrigens nicht rückwirkend verlangt werden, sondern erst ab Inverzugsetzung.
bin mir noch immer nicht sicher, ob ich nicht besser die finger von einer KU-klage lassen sollte
Ich würde sagen, das kommt auf den Grund Deiner Unsicherheit an.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
