Altersvorsorge,-Kra...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Altersvorsorge,-Krankenvorsorge Unterhalt

 
(@surfer64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr lieben,

habe mich schon lange nicht mehr gemeldet. Leider zieht sich die von meiner Ex beantragte Scheidung immer mehr in die Länge. Ihre Anwältinn will wohl auf keinen Vorschlag meinerseit einigen, auch nicht nach dem ich mir einen Anwalt nehmen musste. 😛

Habe Heute einen Brief erhalten in dem Ihre Anwältin Beträge mit folgenden Bezeichnungen fordert:

  • Elementarunterhalt
  • Versorgungsunterhalt
  • Krankenunterhalt

könnte mir jemand diese Begriffe erklären. Bisher ging es nur um Nachehelichen Unterhalt.

vielen Dank, schon mal im Vorraus.

Gruß Surfer64

[Editiert am 25/3/2006 von Surfer64]

[Editiert am 25/3/2006 von Surfer64]


Bin noch mittendrin.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2006 17:58
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Surfer64,

>hier< Absatz 2 und 3.
"Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters " = Vorsorgeunterhalt (?) (oder hat die Anwältin wirklich "Versorgungsunterhalt" geschrieben?)

"Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit" = Krankenunterhalt (?)

Steht in den Schreiben auch, aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage diese Beträge gefordert werden? Falls nicht, sollte dein Anwalt mal nachfragen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2006 03:51
(@surfer64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

erstmal vielen Dank für deine Antwort. Was bedeutet das denn jetzt für mich als Zahler.
muss ich zum EU noch weitere Zahlungen vornehmen?

zum Thema Krankenvorsorgeunterhalt:
Sie und unsere Kinder sind über mich in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert.
Was muss ich da noch zahlen??

Zum Thema Altersvorsorgeunterhalt:
Sie bekommt die Halbe Rente von mir gutgeschrieben. Nach 20 Jahren Ehe nicht gerade wenig.
ist das nicht ausreichend? Sie hat ein eigenen Riester Vertrag.

Gruss

Rudolf


Bin noch mittendrin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2006 23:56
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Surfer64,

Sie und unsere Kinder sind über mich in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert.
Was muss ich da noch zahlen??

IMHO nix mehr. Rechtsanwälte fordern halt, und es sind Maximalforderungen. So genau weiss ich es leider auch nicht. Eigentlich soll diese Regelung "ehebedingte Nachteile" ausgleichen. Der Anwalt meiner "Ex" fordert das auch. Mein Anwalt seiht keine Rechtsgrundlage. Was das Gericht entscheidet weiss ich nicht. Was sagt denn dein Anwalt dazu?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2006 02:50
(@surfer64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

war gestern bei meinem Anwalt. Der sagt, dass mann das durchaus so rechnen kann aber ist es in der Summe eigentlich nicht mehr als wenn man nur den eigentlichen EU rechnet.

Es sieht aber schlecht aus für mich. Die gegenseite hat jetzt sehr hoch kalkuliert so das mir nach dieser Rechnung nur 200 Euro übrig bleiben würde.

Kommt dadurch, weil auf beiden Seiten Wohneigentum vorhanden ist und der Wohnwehrtvorteil mein Einkommen (ich sag mal) virtuell in die Höhe treibt. Leider sind diese Einkünfte nur auf dem Papier vorhanden und nicht auf meinem Konto. Wenn man die reellen Zahlen zugrunde legt bleiben mir eben nur die 200 Euro monatlich übrig.

Was tun??

viele Grüße

Rudolf.


Bin noch mittendrin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2006 00:10
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Surfer64,

schwierig, was soll man dir jetzt hier raten? Wenn du mal die gesamte Berechnung samt Zahlen vorlegst, kann dir hier vielleicht weitergeholfen werden.

Wichtig dabei wäre zu wissen, ob ihr gemeinsame (minderjährige) Kinder habt, wo diese leben und ob für diese Kindesunterhalt zu zahlen ist.

Zudem wäre interessant, ob deine (Noch-)Frau während der Ehe gearbeitet hat bzw. wieder arbeitet.

Ich denke ohne diese Angaben wird es schwierig, dir konkret zu helfen.

Und glaube nicht immer den Anwälten. Ich denke eine Berechnung bei der dir noch 200 € im Monat bleiben kann so ohne weiteres nicht stimmen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2006 01:26