Hallo zusammen,
in welchen Abständen werden neue Unterhalsberechnungen gemacht und wie geht das ganze von statten?
Da meine Ex mit ihrer RA befreundet istbefürchte ich das dies auf mich zukommen wird.
Scheidung war Ende 2009 mit festlegung des KU.
Wie kann ich diesem ganzen Dilema entgehen.
Man ich möchte doch nur ein ruhiges leben haben ohne weitern stress, das muss doch irgendwann mal ein ENde nehmen
Moin,
es gibt ein Auskunftsrecht alle zwei Jahre. Dann kommt es ferner darauf an, ob der KU dynamisch tituliert ist. Wenn ja, musst die die Erhöhungen automatisch mitmachen.
Ruhe gibt es erst, wenn alle Kinder ihr eigenfinanziertes Leben führen. Allerdings gewöhnt man sich mit der Zeit auch die Dinge, die bis dahin passieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
auch ein kleiner Gedankenansatz meinerseits. Man sollte sich nicht darauf versteifen, dass man dadurch die nächsten 30 Jahre gegeißelt ist.
Das Blatt kann sich in manchen Fällen wenden - deutlich wenden.
Ein ruhiges Leben kann man deswegen trotzdem führen. Was du nicht vermeiden kannst, musst du lernen, zu akzeptieren.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Wo sehe ich ob der titel dynamisch ist?
Meine Befürchtung ist das meine Ex immer wieder eine Unterhalstaklage machen wird............und ich somit immer wieder neue gerichtskosten heben werde.
das meinte ich mit ruhgem leben.
ich zahle, ich will zahlen und zahle auch die Altersrpünge und würde auch zahlen sobald ich mehr verdiene kein thema muss so ein stress sein?
Frieden braucht zwei Menschen, für den Streit reich einer. Du wirst für dich Mechanismen entwickeln müssen, damit es dich nicht belastet. Und ja, eine Briefkastenphobie ist durchaus normal.
Und nur, weil Klage erhoben wird, heißt es noch lange nicht, dass die Klage zugelassen geschweige denn auch gewonnen wird.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Papa2010,
Meine Befürchtung ist das meine Ex immer wieder eine Unterhalstaklage machen wird............und ich somit immer wieder neue gerichtskosten heben werde.
ich zahle, ich will zahlen und zahle auch die Altersrpünge und würde auch zahlen sobald ich mehr verdiene kein thema muss so ein stress sein?
also - da Dich der RA Deiner Ex so umtreibt - es ist durchaus verständlich das Du dir Sorgen machst. Aber ich würde durchaus daran Denken : Nicht jeder RA ist ein Guter *gg*
Zum zweiten wie Deep es ja schon erwähnt hat : Alle zwei Jahre kann eine entsprechende Aufforderung ins Haus stehen .. Das ist so und wird so bleiben bis zum 18 Geburtstag - wahrscheinlich
jedenfalls. Aber zur Beruhigung : Wer weiß denn schon wie sich Alles entwickelt .. Also locker bleiben und sich nicht ins Bockshorn jagen lassen..
Und zur Frage dynamischer Titel : Wie lautet denn das Urteil (kannst es ja anonymisiert mal einstellen wenn Du Dir unsicher bist) - eigentlich werden doch in den meisten Fällen dynamische Titel
definiert ?!
Schönen Gruß
