Hallo erstmal....durch ein anderes Forum wo mich netterweise jemand hierher verwiesen hat,möchte ich nun hier versuchen eine Antwort zu bekommen....habe mich auch schon teilweise durchgelesen aber wirklich richtig blick ich nicht durch
Folgendes..... Mein Mann hat aus erster Ehe zwei Kinder...12 und 14....das er Unterhalt bezahlen muss ist mir klar....aber warum wird mein Gehalt dabei angerechnet und wieso will die Frau Anwältin pro Kind 291 Euro wenn nach Düsseldorfer Tabelle 284( für zwei kinder...oder hab ich das nun falsch verstanden) Euro fällig sind.....Mein Mann hat die letzten zwei Jahre nicht zahlen können da er arbeitslos war....nun hat er wieder arbeit und bekommt netto ca. 900 Euro...desweiteren wohnt ab August seine Tochter 12 Jahre alt, bei uns Wie sieht es dann mit Unterhalt aus...Oh gott ich han soviele Fragen und wäss net wo ich Anfangen soll....Ausserdem ist mein Mann Insolvenc ( er hat die gesamten Schulden aus der ersten Ehe übernommen um dafür keinen Unterhalt an seine Ex bezahlen zu müssen und hat sich damit übernommen)
und was bedeutet eigentlich ein Titel auf Unterhalt..... so wie ich das verstehe können die Kinder nicht erhaltenen Unterhalt einklagen ...richtig aber wie sieht das aus wenn bisher das Jugendamt bezahlt hat dann besteht doch eigentlich nur aus richtung des Jugendamtes ein Anspruch und nicht aus richtung der Kinder oder....rechnet sich der unterhalt gegeneinander auf wenn seine tochter bei uns wohnt?
und wie ist es wenn ich nun schwanger werde dann ist ja noch weniger geld da als eh schon....
ich hoffe das mir jemand behilflich sein kann meinen wirrwarr in meinem kopf zu beseitigen
lg Katja
ich wurde nicht gefragt ob ich geboren werden will.Ich werde nicht gefragt ob ich sterben will. So lasst mich nun Leben wie ich will....
Hallo Katja,
erstmal herzlich Willkommen bei Vatersein.
Also alle Fragen kann ich Dir nicht beantworten, grad die DT ist oft sehr verwirrend. Fakt ist aber, daß sich der KU jetzt erhöht hat, somit aber auch der Selbstbehalt des Zahlvaters.
Bei 900 Euro Netto wird er wohl keinen KU leisten können, heißt also man kann einem "nackten" Mann nicht in die Tasche fassen.
Die Berechnung der Anwältin scheint dann doch etwas suspekt.
Dein Gehalt geht den Leuten garnix an und ich würde auch klar schreiben, daß nur das Netto des Mannes zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden darf.
Sicherlich kann ihn der Selbstbehalt gekürzt werden, aber das Einkommen von Dir darf da nicht zu 100% dazugerechnet werden.
So nun zur 12 jährigen Tochter. Die Mutter muß wie der Vater Kindesunterhalt leisten. Einfach gegeneinander aufheben ist da nicht.
Heißt also, soweit der Vater für die Große Unterhalt leisten kann, muß er es auch. Die Mutter wird dann auch zur Zahlung aufgefordert...das müßt Ihr machen. Hat diese keine Arbeit oder ist nicht leistungsfähig, hat Dein Mann noch den Betreuungsbonus.
Also Titel heißt, daß man, sollte der Unterhaltszahler nicht zahlen, das Geld pfänden lassen kann. Aber eine Unterhaltsberechnung geht dem Ganzen ja voraus, indem dann auch festgelegt wird, was zu zahlen ist, bzw was man leisten kann.
Also die Mutter muß mit einem Titel den ausstehenden Unterhalt NICHT erst einklagen, die kann dem Vater gleich den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken und pfänden lassen.
Solltest Du schwanger werden, wird Dein Kind auch in die Unterhaltsberechnung mit aufgenommen.
Tja...dann wirds ne Mangelfallberechnung, die jetzt eh schon da ist.
Ich kann Dir nur den Rat geben, mit dem Baby noch etwas zu warten, bis sich die finanzielle Situation etwas erholt hat, da Dein Einkommen ja auch wegbricht, solltest Du Mama werden.
Gruß
Melly
[Editiert am 27/5/2005 von Melly]
Danke für die schnelle Antwort....aber nun kommen neue Fragen auf :redhead:
wie ist das mit dem betreuungsbonus zu verstehen und was ist eine MAngelfallberechnung..
kann mir auch jemand sagen wie ich diesen satz verstehen soll?
....noch die eingetretene Erhöhung kostenfrei vor dem jugendamt titulieren lassen.
ich kenn meinen mann erst seit 2004 und im jahr 2003 fand ein KU erhöhung statt aber er konnte ja auf grund von arbeitslosigkeit nicht zahlen....sie fordert nun den betrag ein weil er jetzt ja arbeit hat geht das denn weil er doch im jahr 2004 seine privatinsolvence durchhat er meint nämlich nun das der ausstehende unterhalt auch in dieser insolvence berücksichtigt wurde :question: .....
nochmals vielen dank für eure antworten
@Melly
Danke Dir besonders zumindest hast Du mich ein wenig beruhigen können
lg Katja
ich wurde nicht gefragt ob ich geboren werden will.Ich werde nicht gefragt ob ich sterben will. So lasst mich nun Leben wie ich will....
Moin Katja,
der SB deines Mannes kann um die Haushalts- und Mietersparnis gekürzt werden. Mietersparnis heißt, im SB sind 360 € Warmmiete. Zahlt er heute weniger, so kann die Differenz den SB verringer. Haushaltsersparnis ist immer so eine Sache, weil 750 g Hack kosten nun mal proportional genauso viel wie 500 g Hack. Aber versuchen wird's die Gegenseite vermutlich. Nur nicht kirre machen lassen. Das muss euer RA regeln.
Deine Einkünfte gehen niemanden etwas an, wie Melly richtig schrieb!
Von der Zeichnung eines Titels würde ich dringend abraten, weil das Einkommen nicht für den Regelsatz nach DT ausreicht.
Mangelfall? Guckst du >hier<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
also auch hier hat sich was getan..... laut unser Anwältin die den Sachverhalt nun geprüft hatt...sieht es nun so aus.....alles was im Jahr 2001/2002/ und bis zum 1.6.2003 an nicht gezahlten unterhalt vorhanden ist muss er nicht zurück zahlen (im Sinne das es an die Ex geht), da diese Summen mit in die Insolvenc geflossen sind..das heist alles was über den selbsterhalt geht geht wird an die Gläubiger durch den treuhandanwalt aufgeteilt.....desweiteren besteht ein Vergleich den sie nun aus der Welt schaffen will( das versteh ich noch nicht ganz...aber abwarten)....ab dem 1.6 2003 müsste er zahlen ....da er aber zu diesem zeitpunkt und bis 17.5.2005 arbeitslos war...zwischendurch hat er immer mal wieder gearbeitet aber auch nicht viel verdient ....müsste er wahrscheinlich auch nicht zahlen...die Anwältin strebt ein verzicht an(ex) da der sohn seit 2004 im Heim lebt und alle 14 tage bei der KM ist im wechsel mit dem KV und das JA dazumal schon geprüft hatt ob er zahlen kann und festgestellt wurde das dem nicht so ist.....der unterhalt für das kleine steht ihr nicht zu da es JA diesen gezahlt hat und wenn dann nur an das JA zurück gezahlt werden müsste....da ab August die klän ja bei uns wohnt und sie im Juli 12 wird(das JA zahlt ja dann nicht mehr)...kann sie auch keinen weiteren KU fordern...im gegenteil unsere Anwältin fordert sie nun auf den KU zu zahlen(ab August)...wird wohl aber nicht viel bei rauskommen da sie ja nicht arbeitet...
jetzt hat uns die ex doch tatsächlich gefragt ob sie weiterhin das KG auf ihr konto laufen lassen könnte und sie uns das geld dann bar geben tut....schade wenn sie sich ein bisschen schlau machen würde ...hätt sie diese frage erst gar nicht gestellt.....na das wars erstmal der rest ergibt sich noch
lg Katja
ich wurde nicht gefragt ob ich geboren werden will.Ich werde nicht gefragt ob ich sterben will. So lasst mich nun Leben wie ich will....