Verzichtserklärung ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Verzichtserklärung von Titel mit Ausbildungsbeginn nur mündliche Absprache !!?

 
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

mein Sohn beginnt ab 1. September seine Ausbildung. Da er bereits volljährig ist, habe ich ihn schriftlich und persönlich
über die "Problematik" des nicht auf die Minderjährigkeit begrenzten Titels hingewiesen und erörtert.

Nach allen Zahlen hat er keinen Unterhaltsanspruch mehr.

Da ich nicht schon wieder eine Abänderungsklage führen möchte und
das Alles friedlich lösen möchte habe ich ihm folgende Optionen vorgeschlagen:

der Titel ist eine Ehe-Trennungs und Scheidungsfolgenvereinbarung von Notar

1. eine Verzichtserklärung auf seine Rechten  aus diesesm Vertrags mit Beginn der Ausbildung
2. die Herausgabe dieses Titels ( wurde aber nie auf Sohn mit Volljährigkeit umgeschrieben)

Er schreibt ganz klar ( per sms und Mail )  er würde nichts unterschreiben sein Wort als Sohn sollte doch genügen
das er kein Geld mehr will.

Da ich schon ein gebranntes Kind bin, wäre mir eine schrifliche Lösung am liebsten.

Was meint ihr:  das so akzeptieren  und das Geschriebene aufbewahren ( falls er doch aus dem Titel vollstrecken würde oder Rückwirkend Unterhalt nachfordert hätte das vor Gericht bestand?)
                      oder Abänderungsklage?

Freue mich auf Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2013 09:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VmnP,

Was meint ihr:  das so akzeptieren  und das Geschriebene aufbewahren ( falls er doch aus dem Titel vollstrecken würde oder Rückwirkend Unterhalt nachfordert hätte das vor Gericht bestand?)
                      oder Abänderungsklage?

Dein Sohn hat diesen Titel ja nicht gegen Dich erwirkt; der hat sich nur aus Deiner Scheidung ergeben und ist jetzt eben in der Welt. Nun kann man fragen, wessen Misstrauen grösser und berechtigter ist: Deines, diesen Titel mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe zu beseitigen oder seines, seinem Vater nichts unterschreiben zu wollen.

Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen. Was soll schlimmstenfalls passieren? Theoretisch könnte Dein Sohn ein einziges Mal den Gerichtsvollzieher schicken, um eine unberechtigte Pfändung zu versuchen. Kostet Dich einen oder zwei Hunnies. Das ist ein sehr überschaubares Risiko.

Ich kann Deinen Sohn da durchaus verstehen, mit seinem Vater nicht wie mit einem Fremden umgehen zu wollen und Verträge unterschreiben zu sollen wegen eines Krieges, den er nie gegen Dich geführt hat. Ein Handschlag unter Männern sollte da tatsächlich erstmal genügen. Und natürlich das ehrliche Interesse, das Du an seiner Ausbildung zeigst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2013 10:49
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Danke Brille,

ich sehe das eigentlich genauso wie Du.

Aber auf der anderen Seit kann ich nicht verstehen warum das so schwer ist
eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Somit ist doch Alles in sauberen Tüchern für beide Seiten.

Mal angenommen der super Gau:  Nach 2 Jahren würde Sohnemann den kompletten Unterhalt rückwirkend
vollstrecken!!!!!

Wer hat denn dann die A......karte gezogen? Ich als Vater doch wohl? Oder sehe ich das falsch?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2013 11:15
(@Inselreif)

Bei diesem Spezialfall sollte man noch sehr genau auf den Wortlaut schauen, den der Notar seinerzeit verwendet hat.
Es ist gut möglich, dass Sohnemann ohne Titelumschreibung nichts vollstrecken und damit auch nicht verzichten kann.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2013 11:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VmnP,

Wer hat denn dann die A......karte gezogen? Ich als Vater doch wohl? Oder sehe ich das falsch?

ja, das siehst Du falsch, denn rückwirkend könnte da nichts vollstreckt werden. Dein Sohn war ja nicht verpflichtet, Unterhalt zu verlangen, wenn sein Bedarf anderweitig gedeckt war; er war aber auch nicht daran gehindert.

Geh einfach davon aus, das es für Deinen Sohn befremdlich ist, das sein eigener Vater ihm misstraut und eine Unterschrift von ihm haben möchte. Der UH-Titel ist eine Spätfolge Deines Krieges mit seiner Mutter. Er selbst hatte keinen Krieg mit Dir.

Neuerliches Vater-Sohn-Vertrauen wäre mir da durchaus wichtiger als die Angst um ein paar grüne Scheine. Und mehr als ein paar wenige wären es nicht; es besteht also kein wirkliches Risiko.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2013 11:35
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin hallo Inselrreif,

danke für Euren Austausch....

Noch ne Frage zu Inselreif:  Wie meinst Du das mit Wortlaut?

Letztes Jahr war es bei meiner Tochter( volljährig) so  :  Mutter hat sich eine vollstreckbare Ausfertigung machen lassen und Kind hat vollstreckt.

Im Vertrag steht unter Vollstreckungsklausel:  Wegen der vorstehenden Zahlungsverpflichtung ....unterwirft sich der Ehemann der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein
gesamtes Vermögen. Der Notar wird angewiesen, dem jeweiligen Forderungsberechtigten jederzeit auf bloßes Verlangen eine vollstreckbare Ausfertigun dieser Verhandlung
zu erteilen.

Beim Kindesunterhalt steht:  Der Ehemann verpflichtet sich,  dann kommt  der Betrag, ab dem 01.11.99 zu Händen der Ehefrau zu zahlen.

Ich muß jetzt mal ganz blöd fragen:  Ab 18 steht dem Kind der Untererhalt zu und nicht der Mutter. Somit wäre der Titel doch nur gültig in der Minderjährigkeit?!!! Mache ich Gedankenfehler?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2013 14:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VmnP,

im Moment fixierst Du wie das Kaninchen die Schlange die Möglichkeit, dass Dein Sohn - entgegen seiner mündlichen Erklärung - Dich auf Unterhalt in Anspruch nehmen könnte und willst Dich gegen diese theoretische Möglichkeit absichern. Jetzt hebe mal den Kopf ein bisschen und beantworte Dir selbst die Frage: "Welche Absicherung habe ich dagegen getroffen, dass mein Nachbar mich morgen wegen irgendwas auf Schadenersatz verklagt? Oder mein Chef oder ein missgünstiger Kollege? Oder ein x-beliebiger Verkehrsteilnehmer auf der Strasse?"

Die Antwort wird in allen Fällen lauten "keine" - und trotzdem bringt Dich dieser Umstand nicht um den Schlaf. Insofern solltest Du Deinem Sohn jetzt mindestens bis zum Beweis des Gegenteils das notwendige Minimalvertrauen entgegenbringen, dass er Dir keine juristische Keulen um die Ohren haut.

Deine Scheidung ist 14 Jahre her - da war Dein Sohn 4 Jahre alt. Grund zu Misstrauen hat er Dir keinen gegeben.

Grüssles
Martin
(der seinen Eltern mit 18 auch kein "komisches Zeug" unterschrieben hätte, in dem zwischen den Zeilen steht "eigentlich vertrauen wir Dir nicht")

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2013 17:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Vatermitnurpflichten,

Ich muß jetzt mal ganz blöd fragen:  Ab 18 steht dem Kind der Untererhalt zu und nicht der Mutter. Somit wäre der Titel doch nur gültig in der Minderjährigkeit?!!! Mache ich Gedankenfehler?

Nun ja, letztes Jahr scheint es durchaus funktioniert zu haben ...
(wobei ich mir die Frage stelle, ob tatsächlich die Mutter die vollstreckbare Ausfertigung beantragt hat, oder ob sie nur als Hilfestellung dabei war)

... insofern ist Deine Verunsicherung nachvollziehbar und ich würde das weitere Vorgehen in erster Linie vom sonstigen Verhältnis zum Junior abhängig machen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2013 19:35
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Martin: Nicht alles was hinkt ist auch wirklich ein guter Vergleich!

Der "winzige" Unterschied besteht halt schlichtweg darin, das der Sohn offenbar einen Titel in der Hand hat. Und wenn es ihm in 11 Monaten einfällt - vielleicht weil sich zwischenzeitlich das Verhältniss zum KV verschlechtert hat oder er einfach pleite ist - doch Kohle zu wollen, dann geht er eben zum GV und lässt mal nebenbei 11 Monate KU vollstrecken. Völlig legal. Irgendein "Ehrenwort als Sohn" hat keinerlei Gewicht.

Vergleichbares dürfte besagtem Nachbarn dann eher schwer fallen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2013 14:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

wie sehr man den eigenen Familienangehörigen misstrauen möchte (vor allem, wenn diese bislang überhaupt keinen Anlass zu Misstrauen gegeben haben), muss jeder selbst entscheiden. Ich kann jeden 18-Jährigen verstehen, der sehr befremdet ist, wenn der eigene Vater es für nötig hält, sich juristisch gegen ihn abzusichern.

By the way: Meine Kinder könnten bei ihren Besuchen auch unsere Portemonnaies leerräumen oder sich ungefragt unsere Autos ausleihen. Wir verstecken sie trotzdem nicht. Obwohl es schon Kinder gab, die die eigenen Eltern beklaut haben...

Davon abgesehen: Dass man "mal eben so nebenbei" (noch dazu aus einem alten Titel, in dem ein anderer Begünstigter drinsteht) vollstrecken könne, ist ein Ammenmärchen. Nur im Fernsehen machen sich Gerichtsvollzieher sofort auf den Weg. Ich habe hier aktuell einen Titel gegen einen säumigen Mitschuldner liegen: Gerichtsverfahren gewonnen, zusätzlich Zinsen ausgeurteilt und meine Anwaltskosten müsste er ebenfalls tragen. Einen GV kann ich deswegen noch lange nicht in Marsch setzen: Der Schuldner könne schliesslich in Berufung gehen wollen; er könnte durch die Pfändung wirtschaftlich geschädigt werden (zum Beispiel in seiner Kreditwürdigkeit) und mich anschliessend hierfür schadenersatzpflichtig machen. Nicht einmal das Hinterlegen einer Sicherheitsleistung hilft. Ich kann nur abwarten. Und wenn der Vogel sich vorher in einer Inso versteckt, habe ich eben Pech gehabt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2013 16:48