Hallo Leute !
Also in Deutschland ist es für eine Frau fast unmöglich Ihren Unterhalt zu verwirken wie es so schön heißt. Der Paragraf ist der § 1579 BGB und ich habe das alles durch. Sofern sie Kinder betreut stehen ihr zumindest der "Sozialhilfesatz" zu. Also an die 900 Euro/Monat. Denn ansonsten wären die Kindesbelange gefährdet. Was durch ihr Verhalten beim Kindsvater gefährdet ist oder den Bach runter geht juckt scheinbar mal wieder Keinen. :knockout:
Meine Ex hat mich sogar mehrfach angezeigt - zu Unrecht - und mußte nachher noch nicht mal für die unrechtmäßige Strafanzeige gerade stehen... da zahlt der Staat die verursachten Kosten
So entscheidet unser Rechtsstaat....
Gib Deinen Kindern zwei Dinge auf Ihren Lebensweg mit: Wurzeln und Flügel
Ahh Hilfe, bin verrutscht. Die Antwort sollte eigentlich unter den Beitrag mit von "brille" Hilfe admin ! :crash:
Gib Deinen Kindern zwei Dinge auf Ihren Lebensweg mit: Wurzeln und Flügel
