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Veruntreuung von Kindesunterhalt

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(@tom1904)

Hallo Delphin,

Meines Wissens nach wird der Mietzuschuss extra gezahlt. Weil der Regelsatz nicht für Mietzahlungen gedacht ist.
Sollte es bei der KM anders sein wäre es kein Wunder wenn sie KV nach Geld für Essen fragt.

Wäre es denn eigentlich gesetzmässig möglich für die genannten 199,00 Euro KU Essen/Windeln und Kleidung zu kaufen und dies der KM geben statt dem Geld??? An sich dürfte KM ja nichts dagegen haben ausser sie verwendet den KU tatsächlich für ganz andere Dinge.
Nur so ein Gedanke....

Lg
J.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 11:02
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Jetzt wird der Denkfehler hier aber dennoch immer größer...!!

Die Regelsätze sind u bleiben die Regelsätze..dazu gesellt sich dann noch extra die Miete., die zu den Regelsätzen dazu kommt..die angemessene Miete !!
Heißt Kaltmiete .. + Nebenkosten ...
Strom und Telefon muß vom Regelsatz beglichen werden, wie auch ein Anteil zur Warmwasserbereitung ..

Allerdings, 3 Kinder kosten, wie schon erwähnt wurde ja auch etwas..und auch wenn die Summer sich nach viel anhört..auszugeben gibt es bei 3 Kindern ebenfalls viel, die Summe wird sich auch nach recht viel anhören..

Man sollte also nicht immer nur die Summen allein sehen, sondern auch das was dahinter steht..

Und P.S. der Zuschlag für Alleinerziehende, der kommt noch zum Regelsatz dazu..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 13:29
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@JensB2001

Beiallen mir bekannten ALG 2 Empfängern(und das sind nicht wenige geht die Miete direkt von der" übriggeblieben Summe"ab!Sollte dem nicht so sein bin ich dankbar über jeden Tipp wie es anders geht,vor allen der Paragraph würde mich interessieren.
Bist Du selbst betroffen?

Hallo@tom1904
ich denke nicht das es möglich ist anstelle des KU ,Naturalien im gleichen Gegenwert  zu kaufen.Den Naturalunterhalt leistet in aller Regel das Elternteil wo das Kind lebt.Nur wird es eben unmöglich  das Geld ausschliesslich dem Kind zufliessen zu lassen wenn alles als "Gesamteinkommen"gerechnet wird.Als ich berufstätig war habe ich auch das ein oder andere Mal Geld vom KU zurücklegen können oftmals sogar die komplette Höhe.
Ungerecht ist auch das das Kindergeld das als "Bonbon" vom Staat gedacht ist nun auch für mich her halten muss.Es gibt in  dem "neuen System"weder Kleidergeld noch Geld für die Schulbücher .Ich musste allein in diesem Monat vom ALG 2 Schulbücher im Wert von 65 Euro kaufen in diesem Fall bin ich dankbar das ich nur ein Kind habe.

Gruss Delphin
@JensB2001
PS.und der AE Zuschlag ist bei der Rechnung die hier aufgeführt wurde schon berücksichtigt 😉 und zwar in der Rechnung von tom1904


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 14:43
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Delphin

Was verstehst du nun unter "der übrig gebliebenen Summe" ?????

Es ist doch so, das für jede Person der Bedarfsgemeinschaft der Regelsatz für die jeweiligen Personen der BG jeweils zusteht.
Plus eventuelle Mehrbedarfe.
Plus angemessene Mietkosten
Plus angemessene Nebenkosten
...der größe der Bedarfarfsgemeinschaft entsprechend ..

Dieser Summe wird dann natürlich die "Einnahmen" der BG entgegengesetzt, bzw, dieser ALG2-Summe abgezogen...!!!!

Und das sollte bei jedem ALG2 Empfänger so sein, ansonsten läuft da was verkehrt...

Miete kommt zu den Regelsätzen dazu! Eben die sogenannten angemessenen Unterkunfts/Wohnkosten ...

Nachzulesen im SGB II ..

§ 22
Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.

(5) Mietschulden können als Darlehen übernommen werden, wenn sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht und hierdurch die Aufnahme einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde.

P.S. meist werden die Wohnkosten direkt von der ARGE/Job-Center an den Vermieter überwiesen, was aber ansich ja nicht einfahc so mal nach dem Gesetz möglich ist, denn letztendlich müßte es dafür Gründe geben (siehe Abs. 4), dennoch wird es oft so praktiziert..

Die Regelsätze ergeben sich aus dem SGB II § 20.

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 16:48
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@JensB2001

Nun um es mal an meinem Beispiel zu verdeutlichen 😉
345EuroKM
207  Euro Sohn
angemessene Miete laut Mietspiegel für 2 Personen
345Euro
   46 Euro Heizkosten
41 Euro AE Zuschlag
52 Euro wegen spezieller Ernährung für mich.
unterm Strich also
1036 Euro
-411 Euro KU und Kindergeld
=625 Euro bleibenzunächst
davon gehen
391 Warmmiete ab
30 Euro Strom
40 Euro Handy und Festnetz/I Net brauche ich um nach Stellen zu schauen.

=164 Euro für Kleidung,Lebensmittel,Versicherung ,Schulbücher,Hygieneartikel
was bleibt =0
Hätte ich nicht meine Mutter bei der wir essen könnten ginge es mir genauso wie vielen anderen mein Sohn müsste auch nur Nudeln mit Ketchup essen.Gemüse?Obst?ginge nicht.

Hier gab es doch mal einen Profi der dazu genaueres sagen konnte.Ich glaube es war Eskima oder Sky.Könntet ihr bitte mal mir erklären ob mein Fallmanager sich vertan hat.
Gruss Delphin

PS@Jens B2001 unter" übriggebliebener Summe" versteh ich wasnach dem man die Regelsätze addiert hat und die "Einkünfte"subtrahiert hat noch übrig bleibt.
§20 SGB steht in Absatz 4
das es nur dann wenn ein MIßbrauch vorliegt direkt an den Vermieter gezahlt wird Dies ist eben irrtümlicher weise nicht meistens der Fall wie Du meinst.Dann bekommt der ALG2 Empfänger selbstverständlich diese Summe vom Regelsatz abgezogen.


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 20:08
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

🙂  Hallo nochmal,
um mal wieder zum Topic zurück zukommen..die 300 Euro Erziehungsgeld wird insomanias EX ja nun auch nicht mehr lange bekommen oder?Ich denke die bekommt man nur die ersten 12 Lebensmonate und  das Kind ist 9 Monate.

Einen schönen Abend wünscht
Delphin


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AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 20:30
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@Delphin

Ist zwar jetzt eher langsam *off Topic

Aber was du schreibst dürfte in etwa passen ..

Einzigste was mich etwas verwirrt, ist das:

 angemessene Miete laut Mietspiegel für 2 Personen
345Euro

Angemessene Miete ist ansich Kaltmiete ..dazu addieren sich dann nochmal die Nebenkosten, die ja wohnungsabhängig sich unterscheiden..hier müssen die tatsächlich anfallenden übernommen werden..die wiederum sich dennoch an einen gewissen Rahmen halten sollten, der Wohnregion abhängig,

345 kalt , dürfte für 2 Personen etwas hoch sein, und nicht als angemessen angesehen werden..oder aber sie beinhaltet, schon die Nebenkosten..

Heizkosten müssen außerdem auch die tatsächlich anfallenden übernommen werden, wobei es dann auch hier wieder wohnregionsmäßige Richtwerte gibt...

Weiß ja nicht ob 46 € bei dir die tatsächlichen Heizkosten sind, allerdings wird auch hier wenn z.B. über eine Etagengasheizung das Warmwasser bereitet wird, eine gewisser Prozentsatz als "Eigenbeteiligung" abgezogen.

 =625 Euro bleibenzunächst
davon gehen
391 Warmmiete ab
30 Euro Strom

So sollte es laufen..allerdings vergisst du jetzt hierbei, das du auf DEIN Konto ja noch den KU und das Kindergeld bekommst..das bleibt dir ja, wird nur eben vom Regelsatz ALG2 abgezogen..

40 Euro Handy und Festnetz/I Net brauche ich um nach Stellen zu schauen.

Das is dennoch, dein, sozusagen privates Vergnügen ..

Bewerbungskosten kannst du noch nebenher geltend machen..wie eben z.B. Portokosten, Kopierkosten etc.

Also letztendlich hast du doch auf DEINEM Konto:

 =625 Euro bleibenzunächst

das..plus

-411 Euro KU und Kindergeld

das..

Heißt : 625€ ALG2 Leistung + 411 € KU + 154 Kindergeld = 1190 € (auf DEINEM Konto)

sonst passt da was nicht..

Und die Einkünfte wie KU u Kindergeld bleiben dir ja auch..einzigste ist das du eben ob du nun KU bekommst oder nicht , nicht mehr haben wirst als ALG2

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 20:42
(@tom1904)

@delphin:

Wenn das Kind jetzt 9 Monate ist bekommt die Mutter noch Erziehungsgeld und kein Elterngeld.
Und natürlich ist das ALG 2 Geld knapp bemessen, verständlich...Wäre ja noch schöner wenn man sich davon nen Urlaub auf den Malediven leisten könnte oder??? 😉

Aber irgendwie helfen können wir den Threaderöffner mit unserer Rechnerei auch nicht. Und wenn es stimmt was Phoenix sagt (ich geh mal sicher davon aus) kann ich verstehen das sich der KV da ärgert.
Jeder Vater möchte ja das der KU dem Kind zugute kommt und nicht die  :gunman:  Exe das Geld ins Nagelstudio oder was auch immer trägt.
Scheinbar kann man da ja rechtlich nichts machen. Mir tut es da um die betroffenen Kinder leid.
Ich für meinen Teil habe ein extra Unterhaltskonto eingerichtet und spare für Sohni. Manchmal könnte ich das Geld auch gut gebrauchen aber da stecke ich eben zurück.

Schönen Abend allen noch...

Lg
J.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 21:37
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Delphin,

Nun um es mal an meinem Beispiel zu verdeutlichen 😉
345EuroKM
207  Euro Sohn
angemessene Miete laut Mietspiegel für 2 Personen
345Euro
   46 Euro Heizkosten
41 Euro AE Zuschlag
52 Euro wegen spezieller Ernährung für mich.
unterm Strich also
1036 Euro
-411 Euro KU und Kindergeld
=625 Euro bleibenzunächst
davon gehen
391 Warmmiete ab
30 Euro Strom
40 Euro Handy und Festnetz/I Net brauche ich um nach Stellen zu schauen.

=164 Euro für Kleidung,Lebensmittel,Versicherung ,Schulbücher,Hygieneartikel
was bleibt =0

Die Zahlen hören sich plausibel an, allerdings empfinde ich deine Rechnung als verkehrt. Ich würde so rechnen:

Bedarf:
1036 Euro

Ausgaben:
391 Euro Warmmiete
30 Euro Strom (wirklich so wenig, kommst du damit aus? Das braucht meine Tochter für sich allein)
40 EuroTelefon/Internet
verbleiben:
575 Euro für zwei Personen zum Leben. Das macht über 100 Euro pro Woche und auch wenn es knapp ist, was ich gut verstehen kann! sollte es doch hin und wieder für frisches Obst und Gemüse reichen. Mehr haben Göga und ich auch nicht, obwohl er vollzeit arbeitet.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2007 23:08
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich bin leicht verwirrt....worum geht es hier?? Um eine Einkommensauflistung?
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was ich nun davon halten soll.

Was mit dem KU passiert, wirst Du kaum entscheiden dürfen.
Es wundert mich jedoch auch, warum hier lieber über Zahlen debattiert wird, wenn nebenbei von Vernachlässigung der Kinder...Familienhilfe..geschrieben wird.

Mich stellt sich nun folgende Frage:  :question: Was ist denn nun vorangig wichtiger?
@  insomnia26  Was ist denn Dein Part? Handelst Du? Bist Du vom Amt her irgendwie involviert?

grüßle,
paulina


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2007 12:22




(@insomnia26)
Schon was gesagt Registriert

Vorrangig wichtiger ist mir natürlich mein Sohn. Das ganze war eigentlich nur ne Frage im Hintergrund, die aber zu sehr off-topic wurde.
Daher schließe ich das Thema


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2007 21:16
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