Hallo liebes Forum!
Ich habe eine noch theoretische Frage; meine Ex und ich müssten für 2008 noch gemeinsam Steuern veranlagen.
Sie weigert sich beharlich, will lieber selber Veranlagen. Dumm, dass Sie überhaupt kein eigenes Einkommen hat.
Auf Hinweis, dass eine Solidarität vom Gesetz her besteht und auf ein Schreiben von meinem Anwalt auf eventuelle Klage
keine Reaktion.
Das Ganze ist jetzt zu Gericht und ich musste knapp 260 Euro Vorkasse ans Gericht zahlen und etwa 500 an meinen Anwalt.
Frage; bei gewonnenem Verfahren kann ich die Kosten von meiner Ex ja einfordern, richtig?
Da diese allerdings keinen Knopf verdient, könnte ich diese Beträge dann mit dem TU bzw. EU verrechnen den ich Ihr eventuell schulden würde.
(Was ich nicht hoffe) Oder ist das unrechtmässig?
Gruss und allein ein hoffentlich gutes Jahr 2010!
Charlie
Ich habe eine noch theoretische Frage; meine Ex und ich müssten für 2008 noch gemeinsam Steuern veranlagen.
Sie weigert sich beharlich, will lieber selber Veranlagen. Dumm, dass Sie überhaupt kein eigenes Einkommen hat.
Auf Hinweis, dass eine Solidarität vom Gesetz her besteht und auf ein Schreiben von meinem Anwalt auf eventuelle Klage
keine Reaktion.
Das Ganze ist jetzt zu Gericht und ich musste knapp 260 Euro Vorkasse ans Gericht zahlen und etwa 500 an meinen Anwalt.
Frage; bei gewonnenem Verfahren kann ich die Kosten von meiner Ex ja einfordern, richtig?
Da diese allerdings keinen Knopf verdient, könnte ich diese Beträge dann mit dem TU bzw. EU verrechnen den ich Ihr eventuell schulden würde.
(Was ich nicht hoffe) Oder ist das unrechtmässig?
Hallo,
wenn der TU/EU tituliert ist, darfst du eigenmächtig damit gar nichts verrechnen. Nur solange der auf freiwilliger Absprache gezahlt wird, ist sowas möglich. Damit solltest du dich aber gar nicht auseinandersetzen müssen. Denn wenn dein Anwalt auch nur einen Bruchteil der 500€ wert ist, hat er seinen Antrag ans Gericht bereits passend formuliert, so dass die Kosten per Richterspruch deiner Nochfrau auferlegt werden, und weil die halt nix verdient, müssen die z.B. bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt werden.
/elwu
Hallo,
so viel ich weiß müsst ihr fürs Jahr 2008 gemeinsam Steuern veranlagen. Einzel geht nicht, habe ich damals auch gemacht. Das Geld wird geteilt. Verrechnen kann man nix. :phantom:
Gruß
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Hi danke für die Antworten.
Ja das wir das müssen weiss ich, nur Ex sieht das wohl nicht ein. Tituliert ist bei uns nichts. Ich hoffe mal, dass ich das Geld wieder sehe.
Kann mir jemand von euch sagen ob meine Ex bereits weiss, dass ein Verfahren ansteht, oder bekommt sie erst nach meinem Zahlungseingang ans
Gericht einen Schrieb? Sie zu fragen, werde ich vermeiden. Mir sind die Abläufe da nicht bekannt.
Grüße
