Verdienst gesunken,...
 
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Verdienst gesunken, wie lange muss er den "Alten" KU noch zahlen?

 
(@asvomani)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ihr habt mir schon wirklich oft gut geholfen, so dass ich mich mit meiner neuen Frage wieder gerne an Euch (Schalumerier  :wink:) wende.

Mein Freund ist seit über drei Jahren selbstständig. Er hat aus einer früheren Beziehung zwei Söhne (8+11 Jahre) an die er monatl. KU in Höhe von 504,- Euro zahlt. Das haben wir anhand der DDT und seines Verdienstes berechnet.

Bis vor etwa 10 Monaten konnte er sich aus der Firma etwa 2.000 Euro privat entnehmen (=Verdienst). Das hat sich aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage aber leider geändert und seit Juli 08 kann er höchstens 1.500 Euro (meist sogar weniger) privat entnehmen.

Da er seine Söhne liebt, hat er aber weiterhin die 504,- Euro jeden Monat gezahlt. Jetzt wird es aber so langsam echt knapp mit der Kohle und wir überlegen, ob wir nicht doch den KU entsprechend kürzen können.

@Deep Thought: Nein, es gibt keinen Titel.  🙂

Meine Frage ist jetzt: Wann dürfen wir den KU kürzen, bzw. müssen wir das ankündigen und eine Frist einhalten? Reichen als "Beleg" die Bankauszüge der Firma (GbR) über die Privatentnahme?

Sorry, für Selbstständige ist das irgendwie schwerer zu durchschauen, als für Angestellte...

Ganz ganz lieben Dank für Eure Antworten und 'nen lieben Gruß!
"Asvomani"

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2009 21:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

da die EK der letzten 3 Jahre in die Berechnung fließen würden, würde ich am KU nicht schrauben.

Bei 1500 Euro würde zwar die Stufe 1 der DDT zugrunde gelegt werden, da aber nur 2 Unterhaltsgläubiger da sind, kann eine Stufe höher gestuft werden.
Der Zahlbetrag bei Stufe 1 liegt pro Kind in der Altersstufe bei 240 Euro, bei Stufe 2 bei 257 Euro. Der Spielraum liegt also bei 480 bis 514 Euro. Demzufolge "zahlt er schon quasi richtig".

Da demnächst ja auch noch ein Kind in die 3. Altersstufe geraten wird, würden dann für dieses Kind 295 (Stufe1) bzw 314 (Stufe 2) Euro fällig werden.

Wenn also mit der KM nicht extrem gut zu reden ist, würde ich da eher weiterzahlen, statt eine Titulierung durch das JA heraufzubeschwören. An dem Mindestsatz kommt er m. E. nicht vorbei.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2009 21:42
(@asvomani)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

lieben Dank für Deine Antwort, auch wenn die für uns nicht so gut ist...

Das heißt dann wohl, Zähne zusammen beißen und auf bessere Zeiten hoffen. Wobei mir unklar ist, wie es sein kann, dass wir dann mit etwa 900 Euro im Monat auskommen müssen und die KM damit offenbar genug Kohle hat, jeden Abend mit ihrem neuen Kerl in die Kneipe zu gehen... Wenn der Verdienst noch weiter runter geht, nagen wir bald am Hungertuch und müssen dann selber Sozialhilfe beantragen - oder wie geht das dann???

Ungerechte Welt...

Traurigen Gruß,
"Asvomani"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2009 12:36
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ein ganz kleiner Tipp von mir: störe Dich nicht daran, was die holde Ex mit dem Geld macht oder auch nicht macht. Du bekommst davon nur Bauchschmerzen und hat Dich eigentlich auch gar nicht zu interessieren.

Des Weiteren noch eine kleine Anmerkung: nicht IHR müßt von 900€ monatlich leben, sondern er. Du bestimmst Dein Einkommen selber...je nach Job den du ausübst.

VG

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 12:43