Hallo,
ich habe noch erwachsene Tochter(18) die zur Zeit ein freiwilliges soziales Jahr absolviert.
Titel besteht für sie, ebenso für noch 3 weitere minderjährige Kinder. (alle vom gleichen Vater)
Vater Mangelfall.
Vater hat nun von meiner Tochter verlangt, dass sie auf Unterhalt verzichtet, da sie ein freiwilliges soziales Jahr absolviert und volljährig ist.
Das ist soweit ja auch in Ordnung, da er ja erstmal den minderjährigesn Kindern unterhaltspflichtig ist.
Nur wenn das volljährige Kind noch zur Schule geht und zu Hause wohnt, ist es priviliert (oder wie sagt man)
Meine Tochter hat nun dem RA ihres Vater mitgeteilt, dass sie auf Unterhalt von September 2010 bis Juli 2011 verzichtet und aus dem Titel während dieser Zeit keine Ansprüche gelten macht.
Ab August 2011 geht sie wieder zur Schule.( sie hat dieses Jahr nur absolviert um zu schauen, ob sie wirklich Sozialpädagogig studieren möchte).
Nun kam ein Brief von seinem RA mit der Bitte, den Titel an ihren Vater zurückzusenden. Ein Anspruch habe sie nicht mehr. Nächstes Jahr könne man prüfen ob ein weiterer Anspruch auf Unterhalt besteht und ein es einen neuen Titel gibt.
Meine Frage nun: Muss sie den Titel zurückschicken? Und muss nächstes Jahr wirklich ein neuer Titel gemacht werden?
Freue mich auf eure Antworten
L.G.
elfchen
Moin elfchen.
Ja, der RA hat Recht.
Ihr Unterhaltsanspruch kann unter bestimmten Umständen im nächsten Jahr zwar wieder aufleben aber eben unter anderen Bedingungen als nach dem bisherigen Titel.
Sie hat ihn also auf jeden Fall zurück zu geben und kann ggf. später erneut Unterhalt fordern.
Dazu muss sie dann aber dich genauso wie den Vater auffordern, das Einkommen zu nennen, damit die Unterhaltshöhe und der jeweilige Anteil errechnet werden kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die Antwort.
Aber warum nach anderen Bedingungen?
Der Titel besteht seit Anfang 2010 über 75 Euro. Sie ist dann im Mai 18 geworden und ging noch zur Schule.Bekam weiterhin 75 Euro.
Ich selber bekomme aufstockendes ALG2. Kann daher keinen Unterhalt zahlen.
Von Mai(als sie 18 wurde) bis zum Ende des Schuljahres(Juli 2010) hat er mtl den gleichen Unterhalt gezahlt.
Ab August 2011 ändert sich doch nichts, sie ist weiterhin 18, geht dann wieder zur Schule und ich bekomme (leider) weiterhin aufstockendes Alg2.
Und trotzdem muss es dann einen neuen Titel geben?
L.G.
elfchen
Moin,
Ab August 2011 ändert sich doch nichts, sie ist weiterhin 18, geht dann wieder zur Schule und ich bekomme (leider) weiterhin aufstockendes Alg2
was genau wird Dich im Jahr 2011 daran hindern, Deine eigene Erwerbsarbeit soweit aufzustocken, dass kein ALG mehr nötig ist?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Aber warum nach anderen Bedingungen?
Weil für Volljährige einfach andere Regeln gelten als für Minderjährige.
Z.B. wird nicht mehr nur das halbe KG auf den Bedarf angerechnet, sondern das ganze.
Zum Anderen sind beide Eltern zur Unterhaltszahlung verpflichtet und das Kind muss selbst aktiv werden. Es kann nicht mehr von einem Elternteil vertreten werden, da sich der Anspruch immer gegen beide richten muss.
Dass ihrkurz vor Toresschluss noch schnell einen Titel habt anlegen lassen, ändert nichts daran, dass er mit der Volljährigkeit seine Grundlage verliert.
Näheres findest du, bzw. eure Tochter in den OLG-Leitlinien eures Bezirks.
http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Erstmal Danke,
an brille07:
Bin ja schon mehrere Jahre 40 Std die Woche arbeiten gegangen. Im Schichtdienst. Gereicht hat es trotzdem nicht. Musste Alg2 beantragen.
Nun bin ich vor einem Jahr krank geworden (Burn out) und beziehe Krankengeld.
Leider werde ich in Zukunft nichtmal mehr Vollzeit arbeiten können.
Mein Ex findet immer Möglichkeiten und Wege wenig Unterhalt zu zahlen. Oder gar keinen. :gunman:
Ich habe keinerlei Unterstützung vom Vater, der nimmt die Kinder nicht am Wochenende oder in den Ferien, er will sie gar nicht sehen, habe auch keine Eltern (beide tot) oder Geschwister.
Mehr ging und geht nicht(mit arbeiten) Ich bin froh, dass ich noch gesund genug bin, meine Kinder zu versorgen.
an Beppo:
mit dem kurz vor Toresschluss, das ist nicht so ganz richtig. Seit 3 Jahren geht es um Unterhalt. Wollte nie einen Titel, damit mein Ex vielleicht sieht, dass ich es nicht böse meine und er die Kids ab und zu mal nimmt.
Meine RA hat mir schließlich dazu geraten, da er mal gezahlt hat, dann mal wieder nicht und ich jeden 2. Monat zur Alge laufen musste um mir das Geld erstmal von dort zu holen, bis mein Ex es mal nachgezahlt hat. Seitdem der Titel besteht, läuft es eindeutig besser. Bekomme nun regelmäßig am 7. des Monats den Unterhalt.
Meine Tochter wird also den Titel nun zurückschicken und dann nächstes Jahr einen neuen machen. Falls Ex dann nicht wiedermal arbeitslos ist, oder Krankengeld bezieht.
L.G.
elfchen
mit dem kurz vor Toresschluss, das ist nicht so ganz richtig.
Naja, die Gründe hin oder her aber ein Titel, der 3 oder 4 Monate vor dem 18. Geburtstag erstellt wird hat eben nur eine sehr begrenzte Wirkung.
Und wenn es vor dem 18. schon schwierig war Unterhalt zu bekommen, wird es nun nicht nicht leichter.
Und privilegiert wird sie nach dem FSJ vermutlich auch nicht mehr sein, sodass ihre Ansprüche auch nochmal deutlich hinter denen der minderjährigen Geschwister zurück treten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
solange sie noch zu Hause wohnt und zur Schule geht, ist sie mit den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Ob nun 18 oder 20 Jahre alt. Zumindest wenn Mutter nicht zahlen kann und Vater Mangelfall ist.
Wichtig für uns war einfach die Tatsache- sollte er mal wieder arbeitslos werden, hätte es für einige Monate keine Auswirkung auf seine Unterhaltszahlungen, solange ein Titel vorliegt. Da es eine Mangelfallberechnung ist, muss der Vater auch während seiner Arbeitslosigkeit den Unterhaltstitel bedienen. Zumindest einige Monate.
So war die Aussage meiner RAin, da das OLG Schleswig angeblich bei einer vorübergehende Arbeitslosigkeit und einem Mangelfall schon entschieden haben soll, dass erstmal trotzdem weitergezahlt werden muss.
Liegt lein Titel vor, kann Vater sofort den Unterhalt einstellen. Bis es dann zu einer Neuberechnung kommt, vergehen bei uns im Schnitt mehrere Monate. Er reizt jede Frist aus.....
Sollte er also im August nächsten Jahres arbeitslos sein, hat bekommt sie erstmal nichts. Wäre der Titel noch gültig, bekäme sie 75 Euro. Für uns viel Geld.
Schade
Trotzdem Danke
elfchen
solange sie noch zu Hause wohnt und zur Schule geht,
Das kommt dann darauf an, was das für eine Schule ist.
Soweit ich weiß, gibt es die Privilegierung nur für die "normale" Regelschule aber die wird doch normalerweise vor dem FSJ abgschlossen oder?
Wobei ich zugeben muss, dass ich mich damit nicht wirklich auskenne.
Wobei es doch, solange ihr alle aus einem Kühlschrank est, sowie ein Nullsummenspiel, denn das, was die Älteste nicht an Unterhalt bekommt, bekommen doch die Jüngeren und umgekehrt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Moin elfchen,
irgendwie beisst sich an Deinen Schilderungen, dass Du die eigene Krankheit (gleich Leistungsunfähigkeit für Unterhalt) als unabänderlich und für alle Zeiten gültig darstellst, während Du gleichzeitig die Erkrankungen Deines Ex in >>>Zweifel<<< ziehst und minutengenau vorrechnen kannst, wie lange er jeden Monat arbeiten müsste, was er dann verdienen würde und wieviel er dann bezahlen müsste.
Gibt es hier einen "wer-von-uns-ist-kranker?"-Contest?
Grüssles
Martin
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Hallo Beppo,
Sie wird eine weiterführende Schule beuchen, um dort auf dem 2. Bildungsweg ihr Abi zu machen. Da sie 18 Jahre ist und ihren eigenen Bedarf decken kann fällt sie aus der BG Berechnung raus. Sie hätte die 75 Euro mehr. Das wäre jetzt hier viel zu kompliziert zu erklären.
Hallo brille,
Ich bin mit (damals) vier Kindern im Alter von 3 bis 14 Jahren 40 Std die Woche arbeiten gegangen und der Kindesvater seit hat sich seit der Trennung einen Scheiß um seine Kinder gekümmert.
Geschwiege regelmäßig Unterhalt bezahlt.
Meine Kinder haben eine Recht auf ihren Vater, das Recht bekommen sie leider nicht.
Das einzige was ich für sie tun kann, ist das Recht auf Unterhalt. Und dafür gibt es Gesetzte. Er hat voll arbeiten zu gehen. PUNKT. Ich mache das ja auch.
Selber wenn ich nicht krank sein würde, könnte ich keinen Unterhalt bezahlen, da ich auch dann aufstrockendes ALG 2 erhalte. Außerdem mache ich es nicht für alle Zeit fest, aber für die nächsten ein, zwei Jahre. Bis meine zweitälteste die Schule beendet hat.
Da kann ich rechnen soviel ich will, selbst bei 40 Std die Woche, komme ich aus dem Bezug nicht raus.
Und wenn ich sehe, dass er während seiner Krankheit( Bandscheibe) eine Waschmaschiene trägt und ein Haus renoviert, dann weiß ich genau, dass er nicht krank sein kann. Im übrigen habe ich nicht die Zeit ihm nachzuspionieren, aber wenn meine Kinder zu Freunden zum Spielen gehen und diese dort bei ihm in der Straße wohnen, bekommt man halt einiges mit. Und wenn er mir selber per Mail schreibt, dass er die Kids nicht nehmen kann, da er sein Haus renoviert und das während seiner Krankheit, selber schuld.
Und wenn ich auf irgendwelchen Abrechnungen sehe, dass er nur 80 oder 100 Stunden im Monat arbeitet, dann werde ich sauer. Und zwar stinksauer.
Wenn er die Stunden arbeiten würde, die er arbeiten müsste, bräuchten wir KEIN alg2.
Hier haben schon Väter gefragt , wie sie mit 900 Selbstbehalt auskommen sollen. Na dann hat noch keiner von denen mit zwei(fast) erwachsenen Kindern und zwei kleineren Kindern Alg2 bekommen.
Hier bei uns gibt es z.b.keinen Zuschuss zur Beförderung zur Schule. Pro Kind muss ich vom Alg2 38 Euro an Monatskarten zahlen. Bei drei Kindern, die weiterführende Schulen besuche, ist das schon eine Menge Geld. Mit meinem Jüngsten muss ich 2 mal die Woche zu Therapie. Hat es nicht verkraftet, dass sein Vater ihn nicht sehen will. Das sind 16 Fahrten im Monat (Hin und Rück) für mich und für meinen jüngsten. Kannst du dir ja ausrechnen, was ich von dem bisschen ALG2 nur an Monatskarten und Fahrten zahlen muss. (ca 170 Euro im Monat)
Ich muss um den Unterhalt kämpfen, da es für mich die einzige Möglichkeit ist, aus dem ALG2 Bezug zu kommen.
Dann hätte ich den Druck, die ganzen Termine und die ganzen Formulare nicht mehr.
Ich habe in diesem Jahr alleine einen Ordner voll mit Neuberechnungen, Kinderwohngeldanträgen, unbegründeten Ablehnungen, Widersprüchen u.s.w. Insgesammt 16 Neuberechnungen. 90% davon sind falsch.(nur in diesem Jahr)
Ich habe jetzt endlich, nach 5 Monaten mein Kinderwohngeld bekommen.(Für die beiden jüngsten.) Nun musste ich einen Neuantrag stellen( 6 Monate vom Erstantrag sind um) und man erklärte mir, dass es eine Änderung beim Kinderwohngeld gebe und diese Anträge erstmal nicht bearbeitet werden. Bekomme nun am 1.1.2011 erstmal kein Kinderwohngeld, solange bis die Politiker sich entschieden haben, wie es weitergeht. Muss dann wieder wöchentlich zur Arge, um, wie schon die Monate vorher um Vorschuss zu betteln. Bekommt man aber nicht so einfach. Nur wenn man mit Presse droht.
Ich hätte zwar nicht viel mehr Geld wenn ich aus der Arge falle, aber ein wenig mehr Geld wäre es schon und ich hätte nicht diesen ganzen Stress.
Ich möchte euch bitten, nicht über das zu urteilen, was ihr nicht selber miterlebt habt. Wer nicht mit mehreren Kindern von der Arge abhängig ist und selber arbeitet geht, kann hier einfach nicht mitreden.
Ich bleibe dabei: Volle Stundenzahl für den Vater.
Das Thema war eigendlich ein anderes.
l.g.
elfchen