Danke an brille007 für den Hinweis auf dieses Urteil. Leider ist nur der Leitsatz veröffentlicht. Ich habe das OLG Karlsruhe angeschrieben und um Zusendung des Volltextes gebeten. Sollte ich es bekommen, stelle ich es, wie gewohnt, in die Urteilssammlung ein.
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Beachtenswert ist Punkt 5. Hiernach muss vom zum nachehelichen Unterhalt Verpflichteten zeitnah bei Erreichen der Altersgrenze der Kinder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Betreuungselternteiles auf Abänderung des EU gedrängt werden.
Geschieht dies nicht, kann der zum EU Berechtigte den sog. Vertrauensschutz geltend machen. Dies hat jedoch nicht zur Folge, so der Tenor, dass der EU-Berechtigte sich auf Ewig nicht um eine Erwerbstätigkeit bemühen muss. Das Gericht räumt jedoch dann ab Zeitpunkt des (zu späten) Anderungsbegehrens eine "Überlegungs- und Orientierungsphase" von bis zu einem Jahr ein.
Da insbes. das Familienrecht auf (tlw. gegensätzlichen) Einzelfallentscheidungen fußt, das Urteil des einen OLG nicht zwangsläufig durch ein anderes OLG beachtet werden muss, ist jedem anzuraten, frühzeitig die Abänderung des EU und Verpflichtung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anwaltlich prüfen zu lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
