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Urteil BGH - Unterhalt an Nichtverheirate

 
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo,

habe folgendes gerade im ZDF-Videotext gelesen:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Ansprüche lediger Mütter und Väter beim Unterhalt für die Betreuung von Kindern gestärkt. Nach einem Urteil vom Mittwoch (also wohl letzte Woche) können sie künftig leichter auch über die im Gesetz vorgesehene Dreijahresfrist hinaus Zahlungen vom Ex-Partner fordern, wenn sie nach der Trennung gemeinsame Kinder betreuen.

Eine gewisse Benachteiligung Unverheirateter gegenüber Geschiedenen - die deutlich länger Unterhalt für die Kinderbetreuung bekommen - hält das Karlsruher Gericht aber für verfassungsgemäß.

Az war nicht angegeben.

Gruß
Simone

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2006 00:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jep, Simone, die Pressemitteilung hatte ich gleich nach der Tagesschau druckfrisch eingestellt (>hier<).

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2006 00:38