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Hallo,
habe folgendes gerade im ZDF-Videotext gelesen:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Ansprüche lediger Mütter und Väter beim Unterhalt für die Betreuung von Kindern gestärkt. Nach einem Urteil vom Mittwoch (also wohl letzte Woche) können sie künftig leichter auch über die im Gesetz vorgesehene Dreijahresfrist hinaus Zahlungen vom Ex-Partner fordern, wenn sie nach der Trennung gemeinsame Kinder betreuen.
Eine gewisse Benachteiligung Unverheirateter gegenüber Geschiedenen - die deutlich länger Unterhalt für die Kinderbetreuung bekommen - hält das Karlsruher Gericht aber für verfassungsgemäß.
Az war nicht angegeben.
Gruß
Simone
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2006 00:32