Hallo Tina,
klar. Nur der Zeitraum, um den es hier geht, ist: der Zeitraum: Juni-06 bis August-07.
Grüße,
kosmos
oh, das hatte ich überlesen :redhead:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina!
Auch wenn wir jetzt vom neuen Unterhaltsrecht ausgehen - wo das OLG Celle klarstellt, dass nur die Zahlbeträge abgezogen werden dürfen, bleibt bei einem SB von 1000 Euro noch 405 Euro übrig.
Ich glaube auch nicht, das bei einem 14 jährigen Kind im neuen Unterhaltsrecht noch ein Betreuungsbonus angesetzt wird.
Grüße,
kosmos
Ich glaube auch nicht, das bei einem 14 jährigen Kind im neuen Unterhaltsrecht noch ein Betreuungsbonus angesetzt wird.
Kennst du zufällig den Anwalt meiner EX-Frau? 😉
Der hat vor Gericht dasselbe gefordert.
Nur gut das die Richterin selbst Kinder hat und ihn dem entsprechend auf den Topf gesetzt hat.
Warum glaubst du an sowas und woher hast du es?
Ich gehe mal davon aus, das an die 90% in diesem Forum nicht alle Unterhaltsansprüche erfüllen können. Dann sind die ganzen Tipps zu den Abzugsmöglichkeiten aber auch nur Makrulatur und dann wäre es wohl auch dringend angebracht, diese Dinge in Zukunft richtig zu stellen.
Ich jedenfalls und auch die Amtsrichterin sind, in der Verhandlung über nachehelichen Unterhalt, fest davon ausgegangen, das man diese Dinge absetzen kann. Dann kann ich ja heilfroh sein, das EX keine Berufung eingelegt hat.
Der Tenor ist aber dann auch folgender: "Meckert nicht und zahlt, ihr habt eh keine Chance je wieder auf die Beine zu kommen."
Wenn man bedenkt, das ich 3/4 des gesamten Kindesunterhalts, in Bar- und Betreuungsunterhalt leiste und alle Plichten habe, während die KM für diese eine verbleibende Viertel alle Rechte erhält, frage ich mich wem die Reform gedient haben soll. Den Kids und den Vätern jedenfalls nicht.
Gruß
Thomas
Hallo Thomas!
Der Betreuungsbonus wurde in folgenden aktuellen BGH Urteilen abgehandelt:
BGH, Urteil vom 29.11. 2000 - XII ZR 212/ 98
BGH, Urteil vom 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Auf diese beiden Urteile erfolgt auch immer ein Hinweis in den Leitlienen.
In dieser Höhe ist der Beklagte auch leistungsfähig. Denn bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit ist keinBonus für überobligatorische Arbeit zu berücksichtigen und beim Kindesunterhalt nur der Zahlbetrag anzusetzen. Danach bleiben von dem bereinigten Einkommen (1978.- -257.- -316.-) 1405.- mithin bis zum Selbstbehalt von damals 890.- noch 515.- aus denen der Trennungsunterhalt bedient werden kann.
Wenn du hier deine 120 Euro Betreuungsbonus absetzt, verbleiben 395 Euro für Ehefrau.
Warum glaubst du an sowas und woher hast du es?
Nur reine Vermutung! Wenn nach neuen Unterhaltsrecht eine höhere Erwerbsobliegenheit schon früher bestehen soll, für was soll dann ein Einkommen aus dieser als überobligatorisch gewertet werden und ein Betreuungsbonus gewährt werden, wenn eine bestimmte Erwerbsobliegenheit selbstverständlich sein soll (im Moment muss man wohl noch schreiben: werden soll).
Bei dir ist das Kind 14 Jahre und auch nach alten Unterhaltsrecht sind die Gerichte bei einem Altern von 15/16 Jahren von einer zumutbaren Vollzeittätigkeit ausgegangen. Hier dürfte dann der Betreuungsbonus "automatisch" wegfallen.
OLG Oldenburg, 11. Zivilsenat
Typ, AZ: Beschluß, 11 WF 175/99
Datum: 13.03.2000
OLG Celle, 17 UF 108/03
Moin,
Beschluss 21 WF 115/08
Ist dieser Beschluss irgendwie verfügbar?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Thomas,
ich habe folgendes von Dir im Forum gefunden:
"Wenn du in deinem Hauptjob Vollzeit arbeitest, ist der Nebenjob überobligatorisch. Mehr als 40Std. wöchentlich können nicht verlangt werden, auch wenn das Einkommen als eheprägend angesehen wird.
Darüber habe ich gerade erst ein Urteil erstritten, vom OLG bestätigt."
Genau dieses Thema (Hauptjob 41 Std) hatte ich in meiner Verhandlung und mein Nebenjob wurde nicht als überobligatorisch angesehen. Kannst Du mir bitte das Aktenzeichnen und andere Info´s bezüglich dieser Thematik nennen.
Vielen Dank,
grüße Heiko
