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BU an nichteheliche Kindesmutter nach 3 Jahren?

 
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich lese schon seit einiger Zeit gelegentlich mit in diesem werwollem Forum. Ich muss sagen fast jeder Fall ist anders und teilweise hochkompliziert.

Meine Frage:

Ich habe ein nichteheliches Kind. Die Mutter hat vor der Geburt nicht gearbeitet d.h. Leistungen von Sozialamt erhalten.

Ich weiss das ich BU für die Dauer von 3 Jahren nach Kindesgeburt aus Anlass der Geburt zahlen muss.

Aber was ist nach 3 Jahren, wenn die Kindesmutter nach dieser Zeit nicht arbeitet, weil Sie keinen Job bekommt oder kein Kindergartenplatz für das Kind.

Was ist wenn Sie arbeiten geht, aber nur 400 € verdient. Muss ich dann aufstocken?

Muss ich dann weiterhin BU zahlen?

Viele Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 17:53
(@papi74)
Registriert

Hallo,

mit dem vollenden des 3. Lebensjahr des Kindes kannst du den BU einstellen.

Sollte ein Titel existieren, so musst du auf Herausgabe des Titels zzgl. auf Vollstreckungsverzicht drängen.

Ich weiß nicht wie Dein Verhältnis zu der KM ist...wenn es gut läuft, so kannst du Sie ja rechtzeitig drauf hinweisen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 18:00
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo papi74,

zuerst einmal Danke für die schnelle Antwort  🙂

Aber heißt das wirklich, nach 3 Jahren ist Schluss ohne wenn und aber? Auch wenn Sie nicht arbeitet??

es existiert noch kein Titel für die Mutter, aber für das Kind. Die Rechtsanwälte und das Amtgericht streiten gerade, über die Höhe und der rückwirkenden Zeitpunkt des BU. Da ich erst ca. 1 Jahr nach Kindesgeburt von einer möglichen Vaterschaft erfahren habe. Die Kindemutter hatte in der empfängniszeit verschiedene Partner
unter anderem mich  😡

Da sich herausstellte, das der erste mögliche Vater nicht der Vater war, wendete sich das Jugendamt an mich. lt. DNA Gutachten bin ich der Vater des Kindes.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 18:09
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wie sich das rückwirkend mit dem BU verhält kann ich nicht sagen.

Da du der Vater des Kindes bist sollte das Thema KU auch kein Thema sein.

Wie sieht es mit dem Kontakt zu dem Kind aus? Versuche, auch wenn es nicht einfach ist, eine Vater Kind Beziehung aufzubauen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 18:16
 Uli
(@Uli)

Aber heißt das wirklich, nach 3 Jahren ist Schluss ohne wenn und aber? Auch wenn Sie nicht arbeitet??

Na ja, das Kind könnte sich natürlich auch als sehr betreuungsintensiv entpuppen, so dass die ständige Anwesenheit der Mutter erforderlich wird. In diesem Falle könnte ggf. wohl auch eine längere BU-Pflicht festgestellt werden.

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 18:22
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo papi74,

den KU zahle ich seit feststellung der Vaterschaft brav pünktlich jeden Monat mittels Dauerauftrag.

Mein Befürchtung ist nur, dass die Kindesmutter nicht arbeiten gehen wird, weil Sie keine Lust hat und auch Gründe dafür finden wird.
Ich habe kürzlich geheiratet und möchte meine Zukunft mit meiner Ehefrau planen und mir etwas aufbauen. Dies wird aber schwierig wenn ich nach
den 3 Jahren weiterhin BU zahlen müsste.

Vielen Dank und Grüße

meus67


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 18:31
 elwu
(@elwu)

es existiert noch kein Titel für die Mutter, aber für das Kind. Die Rechtsanwälte und das Amtgericht streiten gerade, über die Höhe und der rückwirkenden Zeitpunkt des BU.

Hallo,

mit der Änderung des Unterhaltsrechts zum 1. Januar wurden die Mütter nichtehelicher Kinder denen ehelicher Kinder beim Betreuungsunterhalt gleichgestellt. Das war eine Vorgabe des BVerfG an den Gesetzgeber.

Der relevante Teil des § 1615 BGB lautet nunmehr

'Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.'

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2008 18:33
(@meus67)
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Hallo Uli,

Danke für deine Antwort.

ich merke schon es gibt kein eindeutiges nach 3 Jahren ist schluss  :exclam:

Ich denke da wird dann das Gericht entscheiden müssen, da es nicht der Billigkeit entspricht und auch nichts mit den Belangen des Kindes zu tun hat, wenn die Mutter einfach nicht arbeiten geht, weil Sie kein Bock hat und irgendwelche Gründe finden wird.

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 18:43
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn die Mutter einfach nicht arbeiten geht, weil Sie kein Bock hat und irgendwelche Gründe finden wird.

Hier geht es nicht nach Lust und Laune... wenn das Kind "normal" ist und in einer halbwegs zivilisierten Gegend wohnt, dann ist die Möglichkeit der Kindbetreung bestimmt durch einen Kindergarten o.ä. gegeben.

Die Kindsmutter muss im Falle, dass Sie weiterhin für sich Kohle sehen will, den Klage und Beweisweg führen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Geschrieben : 17.06.2008 10:16
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen allerseits,

Danke für die Antwort papi74.

Das Kind ist Gesund, wofür ich auch gerne bereit bin Unterhalt zu zahlen. Eine Zivilisierte Gegend ist es und Kindergärten gibt es auch genug.
Nur hat die Kindesmutter keine Ausbildung und hat vor der Kindesgeburt Geld vom Staat erhalten. Ich vermute, dass Sie nach 3 Jahren zum RA
rennt und der dann schreibt, seine Mandantin hat sich bemüht einen job zu finden aber nichts bekommen, wird ja auch schwierig ohne Ausbildung.

Ich überlege schon ob ich mich selbstständig machen soll, weil andernfalls wie soll ich uns etwas neues aufbauen können.

Viele Grüße und haltet durch


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 10:31




(@papi74)
Registriert

Hallo,

hier geht es nicht um die Mutter..du warst nicht mit Ihr verheiratet.

Einzig und alleine zählt hier das Kind, nur wenn es aus kindlicher Sicht nicht zu vertreten wäre, dass das Kind in eine "Fremdbetreuung" geht, dann wärst du u.U. zur weiteren Zahlung verpflichtet.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Geschrieben : 17.06.2008 11:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen meus67

also gegen Deine Panik haben wir hier kein rechtes Mittel, wir können Dir nur aufzeigen, dass Deine Befürchtungen gegen Null eintreffen werden. Selbst wenn die KM fordern sollte so muss sie nach weisen, dass sie bedürftig ist und Du der Grund dafür bist. Wie schon mehrmals gesagt, der Grund kann nur beim Kind liegen.
Und wenn es soweit ist hast auch Du Möglichkeiten dem zu begegnen.

Gruss oldie
(der froh ist das Du nur den Job schmeissen willst bzw. auswandern)


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 17.06.2008 11:04
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

Morgen oldie,

mir gehen soviele Dinge durch den Kopf......

- Job schmeissen -> keine echte Lösung, da dann andere Probleme entstehen.
- Auswandern -> So einfach ist das nicht
- Selbstständig -> womit, kein geregeltes Einkommen -> hohes Risiko
- Selbstmord -> ja, sogar daran habe ich gedacht, weil ich teilweise keinen Ausweg mehr gesehen habe, die vielen Schreiben von den Ämtern und Gerichten zehren ganz schön an meiner körperlichen uns psychischen Substanz

Na ja, mittlerweile geht es mir aber wiede besser, ich versuche durchzuhalten und nach vorne zu schauen und hoffe das gelingt EUCH allen auch.

Viele Grüße
meus67


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Themenstarter Geschrieben : 17.06.2008 11:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

die vielen Schreiben von den Ämtern und Gerichten zehren ganz schön an meiner körperlichen uns psychischen Substanz

Wenn Du Dich mit diesen Schreiben überfordert und "an die Wand gedrückt" fühlst so musst Du Dir Hilfe suchen. Das macht ein Anwalt, oder auch das Forum hier im beschränkten Maß. Das ist doch nur der normale Wahnsinn bei UH-Streitigkeiten.

Klar, (fast) alle (Ämter, Behörden, Ex'en) wollen erstmal nicht zahlen und/bzw. suchen einen Buhmann dem sie das unterjubeln können. Mit Wissen und entsprechendem Widerstand kann zumindest in Deinem Fall das zurückgewiesen werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2008 11:58