Hallo zusammen,
ich hatte euch ja schon unter dem Treat " Offenlegung meiner finaziellen Situation " meine Lage beschrieben.
Meine Frau hatte über einen Anwalt eine Stufenklage beim Amtsgericht angestrebt , worin ich zur Offenlegung meiner Einkommensverhältnisse etc. aufgefordert wurde obwohl wir noch im gleichem Haus wohnen und wir die 3 Kinder gemeinsam versorgen.
Dazu kam dann noch per Brief , daß ich die angefallenen Anwalt u. Prozesskosten in Höhe von ca. 1500.- Euro innerhalb einer Woche an den Anwalt zu überweisen habe ansonsten würde er dies ebenfalls einklagen. Meine Fraus sagte mir immer daß sie Prozesskostenhilfe bekäme und dann das , ich war ganz schön bedient.
Zwei Tage bevor die Frist (Klage) ablief hab ich einen Anwalt aufgesucht der mir im Prinzip aber nichts sagte was ich nicht schon vorher irgendwie wußte. Er sagte mir auch , daß diese Stufenklage mit sehr hohen Kosten/Gebühren verbunden ist. Mir wurde immer mehr klar , daß ich mich mit meiner Nochfrau und deren Anwalt arrangieren müsse weil ich dieses Geld nicht zum Fenster raus werdfen möchte.
Also sprach ich mit meiner Frau , sie beriet sich mit ihren RA und dann sagte sie mir.
Ich müße beim Gericht schriftlich bestätigen , daß ich an jeden 1. des monats 741.- Ki-Unterhalt , 450.- EG-Unterhalt auf ihr Konto überweisen müsse. Ausserdem alle Einkkommensnachweise vorlegen müße ect. Auch die Anwaltskosten müße ich überweisen sonst nimmt sie die Klage nicht zurück.
Als Hintergrundinformation an euch: ich zahle zudem das ganze Haus (Darlehen u. alle Nebenkosten 1500.- pro Monat , das Telefon das nur sie benutzt 50.- , Ihre Autoversicherung und Steuer , den Sportverein .... einfach alles !
Sie bekommt zusaätzlich noch das Ki-Geld für 3 Kinder ( 460.- ) und sie verdien mit halbtagsjob noch ca. 500.- im Monat.
Ich frag mich jetzt echt ob ich da nicht über den Tisch gezogen werde ??
Mein Netto ist 3400.- Euro monatlich , dazu kommt nur noch einmal jährlich die Eigenheimzulage von ca. 3200..- Euro.
Ist das aus eurer Sicht gerechtfertigt ? 450.- Ehegatten plus 741.- Ki-Unterhalt plus das ganze Drumherum ?
Was muß ich zahlen wenn ich aus dem gemeinsamen haus ausziehe was sie von mir ständig fordert ? Dann hab ich ja noch meine eigene Miete zu zahlen ?
Wäre schön wenn mir jemand die zahlen überschlagen könnte ob da alles mit rechten Dingen abgeht.
Danke vielmals.
Herzliche Grüße
Valentino
Hallo Valentino,
ich kann dir jetzt nur für den Fall deine Auzuges schreiben. Zu den Zahlen bezüglich der Höhe des Unterhaltes antworten dir besser andere.
Mit dem Unterhalt muss deine Ex dann schon auskommen. Telefon würde ich gar nicht mehr bezahlen, wenn ich es nicht nutzen würde. Läuft der Anschluß auf dich, kündigst du diesen. Wenn sie telefonieren möchte, kann sie ja selbst einen beantragen. Für den Luxus Auto muss sie dann eben auch aufkommen.
Über die Dinge, die die Kinder betreffen kann man ich einigen. Wenn die Kids bisher in Sportvereinen waren, findet ihr sicher eine Lösung, wie ihr das evtl. gemeinsam finanzieren könnt. Das hängt halt davon ab, wie ihr euch einigen könnt.
Für ihre privaten Belange muss sie dann selbt aufkommen ( sollte sie auch jetzt schon). Genügend Geld zur Verfügung hat sie ja.
Ich verstehe nur nicht, warum du ihre Anwaltskosten und Prozeßkosten übernehmen sollst. Sie hat doch die Klage angestrebt. Ich denke aber auch hierzu können dir andere besser antworten.
Bist du denn jetzt zu einem Entschluß gekommen, was die wohnliche Situation angeht? Die Kosten für das Haus und der Unterhalt insgeamt, ergibt ja schon eine Summe von 2691,-. Da wird ganz schön eng für dich, wenn deine eigenen Kosten noch dazu kommen.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Moin,
ist die EHZ im Tilgungsplan enthalten? Wenn ja, zählt diese nicht zum Einkommen. Ich gehe davon aus, sie ist enthalten. Zudem: Die EHZ wird ja mit Trennung und Änderung der Selbstnutzung sich betragsmäßig verändern.
Bei einem durchschnittlichen unterhaltsrelevanten monatlichem Netto von 3.400 € abzgl. 5% für berufsbedignte Aufwendungen (170 €) bleiben 3.230 €. Dies entspräche Stufe 10 der DT. Da mehr als 3 unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind, kommst du eine Stufe runter. Die Kinder sind 8, 9 und 10 Jahre alt, sind somit in der Altersstufe von 6 bis 11 und hätten einen Unterhaltsanspruch von jeweils 396 €; gezahlt würde 396 € abzgl. hälftigem KG von je 77 € also 319 €. Für alle drei in Summe 957 €. Dein Einkommen würde sich um den Tabellenbetrag reduzieren auf 2.042 €.
Von diesem Betrag können Schuldtilgungen abgezogen werden und der Erwerbstätigenbonus. Dann wird der EU ausgerechnet.
Insgesamt kommst du mit der Lösung deiner Ex noch gut davon.
Klar ist es frustrierend, dass deine Ex 3 * 319 € plus 3 * 154 € plus 1 * 500 €, in Summe 1.919 € zur Verfügung hat.
Bisher außer Ansatz blieb wohl der Wohnvorteil. Dieser würde fiktiv deinem Einkommen zugeschlagen werden, so du im Haus bleibst. Bleibst du dort nicht und deine Ex würde es bewohnen, wäre es dringend anzuraten, die Schuldtilgungen umgehend einzustellen. Zum Thema Haus und Trennung ist das Forum voll mit Beiträgen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Von diesem Betrag können Schuldtilgungen abgezogen werden und der Erwerbstätigenbonus. Dann wird der EU ausgerechnet.
Hi,
da kommt ja dann nix mehr raus. So oder so: für diesen Fall gilt ab Eintritt; jegliche Zahlung von Telefon, KFZ, Versicherung, Sportverein etc. für die EX muss eingestellt werden. Auch für Lebensmittel gelten dann getrennte Kassen. Strom, Heizung, Müllabfuhr usw. muss sie anteilig bezahlen, die Ermittlung des Anteils für sie und die Kids könnte schwierig werden. Unterm Strich bin ich eher am Zweifeln ob das so günstig ist für ihn, denn der auch der Exe würde ja ein Wohnwertvorteil zugerechnet...
Wie kam das eigentlich mit der Stufenklage, wurde da vorher außergerichtlich Auskunft über das Einkommen gefordert? Wie auch immer: ich würde sofort beim Jugendamt drei Unterhaltstitel erstellen lassen, über den KU. Absolute Summen, nicht irgendwelche Prozentsätze oder Stufen der Düsseldorfer Tabelle. Laufzeit jeweils begrenzt auf das 18te Lebensjahr des jeweiligen Kindes. Die vollstreckbaren Ausfertigungen per Einschreiben an den Anwalt der Gegenseite. Kopien davon zustäzlich an das Gericht. An das Gericht auch Kopien der letzten 12 Einkommensnachweise und der relevanten eheprägenden Verbindlichkeiten. Erst mal ohne große Erläuterungen. Zum Trennungsunterhalt ansonsten kein Sterbenswörtchen, keine Verpflichtung, keine Zahl, nicht mal eine Stellungnahme.
Und dann mal schauen wie die Klage aussieht. Und: vorerst auf keinen Fall aus dem Haus ausziehen!
cya,
elwu
