Liebe Mitstreiter,
es wäre schön, wenn ihr mir sagen könntet, ob folgende Zahlungsvariante zum Verlust meines halben Kinderfreibetrages führen könnte oder eben zulässig sind (ich habe meine Gründe, haltet mich bitte nicht für bescheuert...):
- Kind, ehelich, 3 1/2 Jahre alt lebt bei Kindsmutter, die sich mit (Lügen und Intrigen) nahezu das komplette alleinige Sorgerecht ergaunert hat
- Kindsunterhalt durch Familiengericht ausgeurteilt
- Scheidung seit einem Jahr rechtskräftig
- kein Kontakt mehr zur Ex und zum Kind
Ich überweise meiner Lebensgefährtin (und baldigen Ehefrau) den Unterhalt mit dem Verwendungszweck
'Unterhalt für meine Tochter xxx gem. Urteil vom xx namens und im Auftrag von mir zur Weiterleitung an xy (Kindsmutter) Kontonr. / BLZ'
Meine Freundin überweist der Kindsmutter den Unterhalt fristgerecht weiter mit dem Verwendungszweck
'Unterhalt für xy's (mein Name) Tochter xxx gem. Urteil vom xx namens und im Auftrag von xy (mein Name)'
Könnte meine Ex (die Kindsmutter) daraufhin beantragen, dass mir mein halber Kinderfreibetrag gestrichen wird (Argumentation: ICH komme meinen Unterhaltspflichten zu mehr als 75% nicht nach), da sie das Geld nicht direkt von mir sondern von einem 'Dritten' bekommt?
Danke Euch für ein Feedback und Kopf hoch für alle Abgezockten und geprügelten Papas!
P.S.: Wenn ihr meine Geschichte nur annähernd kennen würdet, wäre dieses 'Sticheln', dass die Ex jeden Monat den Namen meiner neuen Frau auf ihrem Kontoauszug lesen muss, nachvollziehbar.
Morgen supercarsti,
von welchem Konto das Geld kommt ist unerheblich, solange klar hervorgeht, wer was wofür tut. M.E. gibt es kein Gesetz was vorschreibt, dass nur von Deinem Konto aus der KU überwiesen werden muss. Solange der KU auf die von Dir beschriebene Weise pünktlich und vollständig bei der KM eintrudelt ist das korrekt.
Allerdings frage ich mich, wozu dieser Kinderkram mit dem Sticheln? kopfschüttel weil niveaulos
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo!
Kann zwar nicht ganz nachvollziehen, wozu der halbe Freibetrag gut sein soll, geht da um Peanuts - aber ist nicht das Thema.
Achtung: Ist das Kind nicht auch bei Dir als Nebenwohsitz gemeldet, kann die KM bei der Einkommenssteuer den Ausbildungsfreibetrag komplett auf sich umschreiben lassen. Macht sie durch ein einfaches Kreuzchen an der richtigen Stelle.
Beachte: Es gibt den Kinderfreibetrag, der steht Dir zu, wenn Du mindestens zu 75% des KU aufkommst, und den Ausbildungsfreibetrag, der an den gemeldeten Wohnsitz gekoppelt ist und bei "eineitiger" Meldung eigenmächtig übertragen werden kann.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
P.S.: Wenn ihr meine Geschichte nur annähernd kennen würdet, wäre dieses 'Sticheln', dass die Ex jeden Monat den Namen meiner neuen Frau auf ihrem Kontoauszug lesen muss, nachvollziehbar.
Na dann lass uns mal nicht dumm sterben...sonst ist es sehr unverständlich zu verstehen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo supercarsti,
Könnte meine Ex (die Kindsmutter) daraufhin beantragen, dass mir mein halber Kinderfreibetrag gestrichen wird (Argumentation: ICH komme meinen Unterhaltspflichten zu mehr als 75% nicht nach), da sie das Geld nicht direkt von mir sondern von einem 'Dritten' bekommt?
Ja, beantragen kann sie dies. "Durchkommen" wird sie damit aber kaum, da du den Geldfluss (hoffentlich!) nachweisen kannst. Im Zweifelsfall musst du die Nachweise erbringen und hast die Rennerei.
P.S.: Wenn ihr meine Geschichte nur annähernd kennen würdet, wäre dieses 'Sticheln', dass die Ex jeden Monat den Namen meiner neuen Frau auf ihrem Kontoauszug lesen muss, nachvollziehbar.
Diese Bemerkung trifft bei mir auf völlige Verständnislosigkeit. So etwas ist in meinem Augen Kinderkram.
Gruß
Martin