Hallo Forengemeinde...
Es gibt wieder mal Probleme ...
Nach recht gut verlaufenen Fachabiturbesuch in Regelzeit incl. sehr gutem Fachabiturabschluß hat meine große Tochter vor zu studieren...
Heute kam ein von der KM dokumentiertes Schreiben der Fachhochschule Köln. In dem steht das meine Tochter im "zulassungsbeschränten Studiengang Soziale Arbeit Teilzeit (Ba.) (1.Fachsemester) zum Wintersemester 2015/16 zugelassen worden ist.
Sie möge sich entsprechend nachfolgender Vorgaben einschreiben
Im Nachgang erscheint dann eine Liste über die Einschreibbedingungen
Zu den Fragen/ Problemen:
1.)Meine Tochter hat einen Vornamen X plus Familiennamen Z (gemäß Geb.-Urkunde, weitere Vornamen gibt es nicht)
Die Anrede im Brief erfolgt aber mit Ihrem Vornamen X und dem Vornamen der Mutter Y und nachfolgend Familienname Z
Also :
Sehr geehrte Fr. X Y Z ...
2. Teilzeitstudium:
Das obenstehende Studium wird auch als Vollzeitstudiengang an selbiger Fachhochschule angeboten (6 Semester und Bafögberechtigt)
Das Teilzeitstudium dauert 9 Semester und ist nicht Bafögberechtigt
Außer einem Postit-aufkleber, geschrieben von der KM mit dem knappen Hinweis : "Zulassungsbescheid zum Studium für X" (Vorname der Tochter) kein weiterer Hinweis.
Meine Tochter hat nichts zu dem Schreiben/ Antrag dazugeschrieben.
Das Schreiben hatte wohl ursprüglich 3 Seiten (1 von 3, 2 von 3, 3 von 3)
Die Seite 2 von 3 fehlt.
Meine vorläufigen Fragen an dieser Stelle:
Was haltet Ihr davon?
Muß ich ein Teilzeitstudium kommentarlos/ klaglos akzeptieren und mit (vollem) Unterhalt finanzieren?
Hier mal der Studiengang als Link:
https://www.fh-koeln.de/studium/soziale-arbeit-bachelor_259.php
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Zum Namen fällt mir nicht viel schlaues ein.
Als Unterhaltsaufforderung ist das noch etwas dünn.
Aber wenn es ein Teilzeitstudium ist, kann sie ja die übrige Zet nutzen um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Genau dafür gibt es nämlich die Teilzeitstudiengänge.
Und genau deswegen gibt es vermutlich auch kein Bafög.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi @Beppo & @all,
Zunächst einmal Danke.
Zum bessseren Verständnis bezzüglich des "Namensproblemes..."
Der Brief enthält den klassischen Briefkopf der Fachhochschule Köln als Absender
nachfolgend dann der Adressat für das Brieffenster der Cuverts:
Sieht dann so aus (Nachfolgende Namen sind Beispielhaft ersetzt:):
[...]
Fachhochschule Köln; Strasse Hausnummer, PLZ
Frau
Melanie Isolde Schalubbke
Straße Hausnummer
PLZ Stadt
Zulassungsbescheid zu Ihrer Bewerbung Nr. 12345
Sehr geehrte Frau Schalubbke
[...]
Melanie Schalubkbke = Name der Tochter
Isolde Schalubbke = Name der Mutter
Das komische für mich ist: was hat in einer Berwerbung der Tochter der (Vor)Name der Mutter verloren?
Ich kriege da nicht wirklich einen klaren Gedanken dazu (bin ich einfach nur paranoid???)
Meine Tochter hat per Ende Juni Ihr Fachabitur mit sehr gutem Abschluß beendet. Im Juli habe ich (nochmal) Unterhalt gezahlt.
Besteht aktuell Unterhaltsanspruch?
Alle vergangenen Schreiben Seitens meiner Tochter (Zwischenzeugnisse, Abschlußzeugniss, Schulbescheinigungen sowie das aktuelle Schreiben sind quasi kommentarlos an mich gegangen (wenn man mal auf die Post-its in "blau" und "Wolkenform" mit den Vermerken "hier das Zwischenzeugnis", "hier das Abschlußzeugnis von Melanie", "hier der Zulassungsbescheid von Melanie" absieht).
Wobei die letzten drei Vermerke vermutlich von der Mutter stammen dürften...
Wie es scheint versucht meine Tochter unter allen Umständen den Dialog mit mir zu vermeiden bzw. zu unterdrücken. Tatsächlich fällt es mir schwer das "einfach so" hinzunehmen.
Aktuell möchte ich die Unterhaltszahlung einstellen....
Wie schon an anderer Stelle geschrieben: Ein Titel existiert nicht
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
komisch ist das schon mit den Namen. Ich würde mich daran aber nicht aufhängen sondern mal nachfragen warum es denn ein Teilzeitstudium ist. Für das Teilzeitstudium sind besondere Gründe nachzuweisen
*Betreuung von eigenen Kindern (dürfte nicht zutreffen),
*Pflege von nahen Angehörigen (dürfte nicht zutreffen),
*eigene schwere Erkrankung oder Behinderung (ebenfalls nicht),
*Erwerbstätigkeit (mindestens 50% Vollzeit) (sollte als Einkommen angerechnet werden !!),
*sonstige soziale Gründe (weites Feld, aber fragen kannst Du).
Der Nachweis ist bei der Einschreibung vorzulegen.
Daraus geht nicht unbedingt hervor, dass der Nachweis bisher erbracht werden musste bzw. bisher nicht geprüft wurde. U.U. wird hier die Arbeitstelle der Mutter als Grund vorgeschoben, aber das kannst weder Du noch ich beweisen.
VG Susi
@Susi war schneller...
habe auf der Seite der Fachhochschule Köln folgendes gegoogelt
Zitat aus diesem Link: https://www.fh-koeln.de/studium/besonderheiten-beim-teilzeitstudium-ba-soziale-arbeit_9520.php
(4) Das Teilzeitstudium ermöglicht eine zeitlich flexible und individuelle Studiengestaltung in besonderen Lebenssituationen (z.B. Erwerbstätigkeit, Betreuung von Kindern, Krankheit oder Pflegetätigkeit einer nahe stehenden Person, Erkrankung oder Behinderung, weitere soziale Gründe). Die gleichzeitige Einschreibung oder Zulassung für einen anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule ist mit dem Teilzeitstudium nicht vereinbar und führt zum Wegfall der Voraussetzung nach Satz 1.
Im weiteren Verlauf wird darauf hingewiesen das die (zum Teilstudium berechtigenden) Gründe nach jedem Semester erneut nachzuweisen sind und ein Wegfall der ursprünglichen Gründe zum Vollzeitstudium führen...
Naja Susi mit dem Querverweis zur KM (die ja seit geraumer Zeit) eine private Kinderbetreuung betreibt könntest Du recht haben.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
Ein Teilzeitstudium ist im Regelfall nicht Bafög berechtigt.
Deiner Tochter würde ich zum Studienplatz gratulieren und ihr erklären dass ein Teilzeitstudium nicht unterhaltsberechtigt ist, so dass du den Unterhalt zum 1.10. einstellen wirst. Sollte sie spater Vollzeit studieren könne sie dich gerne ansprechen.
Soziale Arbeit gibt es vielen Hochschulen so dass sie vermutlich woanders einen Vollzeit Studienplatz bekommen könnte. Sophie
Hi zusammen,
Vielleicht hat sich ja KM da eingeschrieben und sucht einen Sponsor.
LG LBM
Frei nach Joscha Sauer: (das ist) NICHTLUSTIG 😉
Aber ehrlich... das Gedankenspiel ging mir auch durch den Kopf
Hallo,
Ein Teilzeitstudium ist im Regelfall nicht Bafög berechtigt.
Deiner Tochter würde ich zum Studienplatz gratulieren und ihr erklären dass ein Teilzeitstudium nicht unterhaltsberechtigt ist, so dass du den Unterhalt zum 1.10. einstellen wirst. Sollte sie spater Vollzeit studieren könne sie dich gerne ansprechen.
Soziale Arbeit gibt es vielen Hochschulen so dass sie vermutlich woanders einen Vollzeit Studienplatz bekommen könnte. Sophie
Wie schon von Susi angedeutet und nachträglich von mir verlinkt, ist das Teilzeitstudium an der FHS Köln definitiv nicht Bafögberechtigt. Die FHS Köln bietet allerdings den gleichen Studiengang als Vollzeitstudium an (siehe Eingangsbeitrag von mir).
@AnneSophie,
gilt Dein Vorschlag bezüglich der Einstellung des Unterhaltes ab 01.10. auch unter der Prämisse, daß meine Tochter ja (noch) keine Ausbildung hat, mit der Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann?
Gibt es zu Deiner Ausführung, "das "ein Teilzeitstudium nicht unterhaltsberechtigt ist" irgendwelche (rechtliche) Hintergrundinformationen so nach dem Motto:
"Gemäß aktueller Rechtsprechung ... siehe §§ ... oder ähnliches...? "
Ansonsten schon mal "Herzliche Dank" an alle Helferlein in der Runde
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
nach § 1602 Abs. 1 BGB "Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten."
Ein Teilzeitstudium ist dafür gedacht, dass gearbeitet wird und nebenberuflich studiert wird. Entsprechend ist die Tochter ja imstande sich selbst zu unterhalten.
Evtl. hat sie ja auch eine Ausbildung parallel als sogenanntes duales Studium?? Wird bei diesen sozialen Berufen auch gern gemacht. TZ-Arbeit und TZ-Studium.
Wenn du dir nicht sicher bist, dann soll sie dir nachweisen, warum sie als Teilzeitstudentin angenommen wurde, da die FH Köln dies ja anscheinend nur macht, wenn es Gründe dafür gibt und dieses neu beantragt werden muss.
Und wenn du sie darauf verweist, dass sie bei einem Vollzeitstudium abzgl. Kindergeld und bafög wieder unterhaltsberechtigt ist, dann ist das eben ihr Part dafür zu sorgen, dass sie entweder offen legt, warum sie nicht vollzeit studiert oder damit zu leben.
Sophie
Hallo,
in dem Zusammenhang finde ich es ganz interessant, dass die Seite 2 vom Bescheid fehlt. Vielleicht verbirgt sich ja dort das Geheimnis.
Schreib ihr doch einfach, dass sie sicherlich aus Versehen die Seite 2 nicht mitgeschickt hat und du auch gerne wüsstest, weshalb sie nur das Teilzeit- statt dem Vollzeitstudium anstrebt.
Bei der Vornamengeschichte war auch mein erster Gedanke, dass nur ein Schelm Böses dabei denken sollte, aber wenn Mama statt Tochter von dir unterstützt studieren geht, dann fliegt das irgendwann auf und ihr sicherlich auch massiv um die Ohren deinerseits.
Gruss
mekmen
moin,
ich würde die unten links genannte Person:
https://www.fh-koeln.de/studium/besonderheiten-beim-teilzeitstudium-ba-soziale-arbeit_9520.php
einfach mal anschreiben.
Vielleicht bekommst Du einen aussagekräftigen Hinweis.
gruß
jo
Mönsch, papajo, wo hast du dich denn ausgegraben? 🙂 :3ertralala:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
OT: 😉 war mir zu kalt, unter den Radieschen ( und bin, leider, nicht mehr so betroffen vom Vater sein, aus Luxusumgang wurde mittlerweile so gut wie Kontaktstille, aber das ist ei anderes Thema)
Hi Leuts,
habe die letzten Tage -nicht zuletzt auch durch Eure Hilfe und Argumente - über die Angelegenheit nachgedacht....
Ich habe zwar schon mal etwas rumtelefoniert (Meldebehörde am Wohnort der Tochter wegen des Namens), ansonsten werde ich da wohl erstmal nichts tun...
Die Meldebehörde sieht sich nicht in der Lage mir (telefonisch) zu helfen, nicht zuletzt deswegen, weil meine Tochter ja über 18 ist.
Ich möge einen schriftlichen Antrag in der (Namens-)Sache stellen und in geeigneter Art und Weise 7,-€ überweisen. Dann würde man mir Auskunft erteilen.
Folgendes hat mich dazu bewogen:
1. Sowohl die aktuellen, als auch die letzten Unterlagen kommen/ kamen nicht (direkt) von meiner Tochter. Sie werden -abgesehen von den Post-its - neutral an mich gesendet.
Die knappen schriftlichen Vermerke auf den Post-its tragen die Handschrift der Mutter und sind auch entsprechend geschrieben (3.Person)
2. Die Unterlagen sind unvollständig (Seite 2 von 3 fehlt) und was den (Doppel-)Namen betrifft zudem falsch.
Und nicht zuletzt auch wegen der fehlenden Argumentation/ Begründung, warum es ein Teilzeitstudium sein wird/ soll.
3. @Beppos Argument
[...]
Als Unterhaltsaufforderung ist das noch etwas dünn.
[...]
fand ich nach einigen Nachdenken für mein zunächst "Nichtagierens" entsprechend gut...
4. Meine Tochter hat gemäß des letzten Schreibens (siehe Eingangsthraed) bis zum 11.08.2015 Zeit sich an der FH einzuschreiben. Ich werde danach noch eine angemessene Frist verstreichen lassen (Monatsende) und dann (wenn nichts kommt), auf @AnnaSophies Argument
Hallo,
Ein Teilzeitstudium ist im Regelfall nicht Bafög berechtigt.
Deiner Tochter würde ich zum Studienplatz gratulieren und ihr erklären dass ein Teilzeitstudium nicht unterhaltsberechtigt ist, so dass du den Unterhalt zum 1.10. einstellen wirst. Sollte sie spater Vollzeit studieren könne sie dich gerne ansprechen.
[...]
Sophie
zurückgreifen.
Die Tipps und Argumente der anderen User (nochmals Danke) hier im Thread werde ich im Auge behalten und bei Bedarf verwerten.
Ja @Papajo auch an Deinen Tipp, bei der FH anzuklingeln hatte ich schon gedacht. Zunächst werde ich da aber mal die Füße stillhalten, es aber keinesfalls aus den Augen verlieren.
Ich hoffe mal meine Strategie ist so zielführend.
Für weitere Tipps habe natürlich ich offene Ohren... :familie039:, 🙂
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
1. Sowohl die aktuellen, als auch die letzten Unterlagen kommen/ kamen nicht (direkt) von meiner Tochter. Sie werden -abgesehen von den Post-its - neutral an mich gesendet.
Die knappen schriftlichen Vermerke auf den Post-its tragen die Handschrift der Mutter und sind auch entsprechend geschrieben (3.Person)
"Hallo, ist dort die Pestalozzischule?"
"Hier spricht mein Vater!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ja @Beppo so könnte das nächste Schreiben von mir an meine Tochter beginnen und/oder enden
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich glaube, du hast den Witz nicht verstanden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dann kläre mich bitte in Gottes Namen auf... (gerne auch per PN, damits für mich hier nicht zu peinlich wird... :redhead:)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Damit kann doch bestenfalls deine Ex gemeint sein, die so tut, als sei sie ihre Tochter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naklar, so hatte ich es ja auch gemeint (und geschrieben :question:): Die Knappen Vermerke (auf den Post-its) tragen die (bekannte) Handschrift der KM und sind auch entsprechend formuliert: Beispiel:
Schreiben: Kopie des besagten Zulassungsbescheides der FH-Köln
Postit aufgeklebt mit dem Vermerk:
"Zulassungsbescheid zum Studium für Melanie"
Meine Tochter scheint sich mit mir definitiv nicht mehr "abgeben" zu wollen und läßt den Schriftverkehr ihre Sekräterin (KM) erledigen
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)