Erstmal Guten Tag zusammen,
Da ich bis jetzt noch nichts gefunden habe das mir meine antwort wirklich beantwortet hab ich einfach mal ein neues thema aufgemacht wenn es doch schon etwas gibt tut es mir leid..
also Ich hätte da eine frage zum Unterhaltsrecht,
und zwar da mein neuer Partner kürzlich Vater geworden ist ( beide sind seit anfang der schwangerschaft getrennt) muss er ja für das Kind Unterhalt zahlen was ja logisch ist aber muss er auch für die Mutter des Kindes zahlen, beide waren 2 jahre ein paar, getrennt gelebt, da sie jetzt anspruch auf Unterhalt gestellt hat fragen wir uns ob er das zahlen muss da beide weder verlobt, verheiratet oder in einer eheähnlichen gemeinschaft gelebt haben.
würde mich freuen und sehr weiterhelfen wenn ich antworten bekäme
mit freundlichen grüße
Hallo sudeki,
kurz und knapp:
Ja, er muß für 3 jahre Betreuungsunterhalt für die KM zahlen.
Ob sie zusammengelebt haben oder verheiratet waren spielt dafür keinerlei Rolle.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey
Da ich bis jetzt noch nichts gefunden habe das mir meine antwort wirklich beantwortet
Da hätte die Suche aber massig zu "ausschmeissen" müssen, denn das Thema wurde schon x-fach behandelt..
Besonders in der Grundform der Frage..
aber muss er auch für die Mutter des Kindes zahlen,
Wie @midnightwish es schon geschrieben hat, ja er muß..
Das ganze nennt sich auch Betreuungsunterhalt für die KM.
Das für 3 J. ..i. d. R. mindestens 3 ...
Ausnahmen bestätigen da die Regel ..
Sollte da evtl. noch die Allgemeinheit (z.. ALG2) bei der KM mit ins Boot geraten, wird man hier evtl. auch einfach auf ihn zutreten..
Irrelevant ist es außerdem beim Betreuungsunterhalt völlig, ob die beiden zusammengelebt haben oder nicht..er ist der Vater, u die KM ist derzeit gehindert daran selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, u hier ist er gefragt..
Gruß
Jens
erstmal danke für die antworten hat mir sehr weitergeholfen,
und nochmals entschuldigung wegen dem unnützen beitrag...
Hallo Jens,
Da hätte die Suche aber massig zu "ausschmeissen" müssen, denn das Thema wurde schon x-fach behandelt..
Schön, dass wenigstens Du so schlau bist!
und nochmals entschuldigung wegen dem unnützen beitrag...
Deine obige Bemerkung wurde auch offensichtlich gelesen.
Diplomatie ist nicht etwa Deine Stärke?
Gruß
Thorsten