Hallo ihr lieben.
Habe da mal eine frage :yltype:
Da mein Einkommen nicht ausreicht um den vollen satz zu zahlen
Zahlt das JA seit ca. 1Jahr den Kindesunterhalt für meine Töchter 10 Jahre.Ich zahle an das JA 24 €.Mon.
Mit meiner jetzigen frau haben wir ein Kind.
Muss ich später das Geld an das JA zurück zahlen???
Habe gehört das das JA nur bis zum 12 lebensjahr zahlt.
wie geht das dan weiter mit dem Unterhalt.
Danke für die Antworten
LG Aldruper
Muss ich später das Geld an das JA zurück zahlen???
Ja. Sobald du leistungsfähig bist, d.h. es bleibt mehr als der Pfändungsfreibetrag übrig. Darum heißt es auch UnterhaltsVORSCHUß.
Habe gehört das das JA nur bis zum 12 lebensjahr zahlt.
Stimmt. Bis 12 und insges. höchstens 6 Jahre.
wie geht das dan weiter mit dem Unterhalt.
Mangelfallberechnung, alles was über dem SB liegt geht an die Kinder - wenn dabei nichts rauskommt, bist du nicht leistungsfähig und brauchst nicht zahlen.
Moin,
Einspruch! Wenn bereits jetzt ein Mangefall festgestellt ist, dann muss das Geld nicht an die UVG-Kasse zurückgezahlt werden. Entscheidend ist, ob der Titel auch über 24 Euro ausgestellt ist oder höher. Wenn der Titel 24 Euro beträgt, dann springt die UVG-Kasse ein, weil das Geld für den Unterhalt der Kinder nicht ausreicht.
Es deutet daraufhin, dass dem so ist, weil der Opener direkt ans JA zahlt. Wenn die UVG-Kasse nicht mehr zahlt, dann müssen die 24 Euro KU direkt an die KM gezahlt werden. Die KM müßte dann schauen, ob ihr andere öffentliche Gelder zustehen.
Gruß
eskima

