Hallo Häuslebesetzer,
ich habe ein ziemlich glückliches Problem.
Und zwar kenne ich jemanden, der ein Haus zu verschenken hat. Nun wollte ich zwar nie ein Haus, aber geschenkt ist hoffentlich auch nicht zu teuer.
Jetzt läuft das Ding als Schenkung, wie genau ist noch nicht definiert. Allerdings frage ich mich, ob das Bewohnen eines eigenen Hauses, das man nach der Trennung und Scheidungsanträgen erhalten hat, Probleme beim Unterhalt / Zugewinn macht. Und das auch in dem Fall, dass man Mangelfall sein könnte. Ich zahle dann ja keine Miete mehr.
Weiterhin würde mich interessieren, wie ich das Haus am besten sichere. Ich werde wohl einige Rennovierungen vornehmen und vielleicht auch mal heiraten. Falls es dann zu einer Scheidung kommt, würde ich gerne einen Weg parat haben, der die Doppeltbezahlung des Hauses ausschließt.
Danke schonmal,
Michael
Hallo Weisnich,
also eine Schenkung (auch während der Ehezeit) wird zum Anfangsvermögen gerechnet. So denn das "Häusle" keine Wertsteigerung während der Ehe zu verzeichnen hat (bei der derzeitigen Lage auf dem Immobilienmarkt eher unwahrscheinlich), gibbet auch keinen Zugewinn. Nach der Ehe ist Zugewinn sowieso ausgeschlossen.
Beim Unterhalt in Verbindung mit Mangelfall kenne ich mich nicht wirklich aus. Ohne Mangelfall wäre es völlig egal.
Eine Lösung des Dilemmas könnte sein, einer Person deines Vertrauens einen "lebtäglichen Nießbrauch" für dieses Haus im Grundbuch einzutragen. Dann können dir keine fiktiven Mieteinnahmen mehr unterstellt werden.
Weiterhin würde mich interessieren, wie ich das Haus am besten sichere. Ich werde wohl einige Rennovierungen vornehmen und vielleicht auch mal heiraten. Falls es dann zu einer Scheidung kommt, würde ich gerne einen Weg parat haben, der die Doppeltbezahlung des Hauses ausschließt.
Heiraten? Nochmal? Hast du heute was getrunken oder geraucht? :ironie:
"Sichern" kannst du das Haus über nen Ehevertrag bzw. über Gütertrennung. Aber das auch nur in Deutschland.
P.S.: Ceterum censeo teutonia esse delendam. (Für die Philosophen unter uns)
Also in Deutschland willst du wohl nicht mehr heiraten. Du musst die Frage dann wohl in einem Forum des Landes deines derzeitigen Aufenthaltsortes stellen - mit dem französischen Familienrecht kennt sich hier keiner so richtig aus. Man hört, es soll fortschrittlicher und besser als das deutsche sein...
Gruß
Martin
hallo,
bedenke dabei auch, daß evtl. Schenkungssteuer an das Finanzamt zu zahlen wäre....
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hallo,
und wenn du das Haus jetzt als Schenkung erhalten hast und nur dein Name im Grundbuch steht gehört es auch nur dir in der 2. Ehe. Da ist es dann auch wieder deinem Anfangsbestand zuzurechnen.
Sophie
