Hallo!
Mein Schatz hat schon zwei Kinder und zahlt Unterhalt für diese. Nun möchten wir aber demnächst zusammen eine Familie gründen. Da ich ab dem nächsten Jahr allerdings Selbstständig bin, kann ich nicht einfach mal ein Jahr ausfallen und so würde er sehr gern das Babyjahr übernehmen.
Allerdings ist er dann damit unter dem Selbstbehalt. Ich schätze mal so 650 Euro würde er bekommen. Wie sieht es dann mit dem Unterhalt für seine Kinder aus? Darf er denn überhaupt das Babyjahr machen? Oder verbietet das Gesetz es mal wieder, weil er ja so viel wie möglich verdienen muss?
Achja die Kinder sind 12 und 20 Jahre alt und gezahlt wird nur für die Kleine.
Gruß,
Okina
Hallo Zahltag,
der KU steht auch außer Frage, nur die Höhe wäre dann interessant während er so wenig bekommt. Man möchte ja auch selbst sehen wie man mit dem Popo an die Wand kommt.
Es wurde bei der Scheidung vor Gericht nur ein Vergleich abgeschlossen. Die Höhe des KU laut Vergleich beträgt 300 Euro, was bei seinem Netto eigentlich auch zu hoch ist. Laut seiner Anwältin sollen wir jetzt zum Jugendamt für den wohl niedrigeren Titel.
Gruß,
Okina
Moin okina,
beim KU gilt dasselbe wie bei allen anderen vertraglichen Verpflichtungen (Miete, Ratenkredit etc.): Solange man sie bedient, interessiert es niemanden, ob der Verpflichtete gerade im Management von BMW sitzt oder Elternzeit nimmt. "Der Staat" (zur Erinnerung: Das sind wir alle) erlaubt oder verbietet da überhaupt nichts.
Grundsätzliche Anmerkung: Wenn die Kohle derart knapp ist, steht vielmehr die Frage im Raum, ob Dein Partner sich überhaupt eine zweite Familie leisten kann. Es gibt nun mal kein Recht auf ungehemmte Fortpflanzung; genauso wenig wie es ein Recht auf einen Zweitwagen oder einen Zweitwohnsitz gibt: All das muss man sich leisten können. Und seine Kinder sind nun einmal bereits da.
Stell Dir vor, Du wärst als Mutter auf den Kindesunterhalt angewiesen und bekämst die Info "sorry, jetzt kommt erst mal keine Kohle mehr, weil der Vater meines Kindes gerade mit einer anderen Frau ein neues Kind aufgelegt hat" - prickelnd?
Notfalls musst eben Du mit Deinem Verdienst einspringen, solange Dein Freund wegen Deiner Selbständigkeit und seiner Elternzeit einen Einkommensausfall hat. Das ist in Millionen von Einverdiener-Familien nicht anders: Einer steht für den anderen ein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Morgen das ist mal wieder typisch Brille007 wieso soll die Zweitfrau auf Kinder verzichten, weil er Kinder aus 1. Ehe hat? Unfassbar!!! hat die Zweitfrau kein Recht auf Leben wie es sich das vorstellt. Wenn in einer sogenannten Erstfamilie Kinder kommen müssen eben aller den Gürtel enger schnallen, auch das 1. Kind-
Guten Morgen,
@ sibbi
nein, das ist nicht typisch Brille, das ist einfach gesunder Menschenverstand!
Kinder muss man auch irgendwie groß kriegen, dazu gehört Zeit, Liebe, gute Nerven und auch die finanzielle Möglichkeit.
Wenn er bereits Kinder hat muss also irgendwie dafür gesorgt werden, dass er trotzdem weiter Unterhalt bezahlen kann. Z.B. müsste dann eben einfach geschaut werden ob und wie die Zweitfamilie das finanziell stemmt. Es gibt einfach kein Recht darauf auf Kosten anderer glücklich zu werden. Möglich ist aber unter Umständen eine niedrigere Einstufung in der DDT, so dass dann beide Kinder die Unterhaltsanspruch haben einfach etwas weniger Unterhalt bekommen.
Aber diese 300€ sind ja unter Umständen aus dem Familieneinkommen der Zweitfamilie abzwackbar, es ist reichlich egal auf welchem Wege dieses Geld verdient wurde. Wenn also die Zweitfrau es erwirtschaften kann dann ist das doch auch ok.
Alles andere wäre dem ersten Kind gegenüber unfair.
Und ja, ich weis wovon ich rede, wir haben jeder Kinder aus erster Ehe und unser Kind ist gerade unterwegs. Aber nur weil ich 3 oder 4 Kinder versorge habe ich noch lange kein "Recht" darauf zu Hause zu bleiben. Es kann mir unter Umständen ganz schnell passieren, dass ich wieder einen Job brauche, eben weil Kinder auch finanziell versorgt werden müssen.
Wir haben alle das Recht darauf unsere Träume zu verwirklichen, aber wir sollten die Reife besitzen unsere Träume der Realität anzupassen. Es wäre sehr schnell das aus unseres Sozialsystems wenn sich jeder darauf berufen würde von Sozialgeldern leben zu wollen.
Und bei Okina habe ich durchaus den Eindruck, dass sie jetzt erst einmal nach sinnvollen Lösungsmöglichkeiten sucht. Genau das, was von Eltern erwartet werden kann.
LG
Nadda
Hi nadda,
Möglich ist aber unter Umständen eine niedrigere Einstufung in der DDT
In dem hier vorliegenden Fall zahlt der KV bereits jetzt unter dem Mindestbetrag von 334 €
Eine Runterstufung ist nicht möglich, da der KV ja als Hausmann für das weitere Kind die Betreuungsleistung übernimmt, während die KM den Barunterhalt sichert. Das bedeutet bei derBerechnung wird bei ihm nur das 12-jährige kind berücksichtigt. Ob das nun gerecht ist oder nicht...
Und wenn ich in einem anderen Threa folgende Aussage von okina lese:
So ist das Leben eben und solange sich das nicht ändert, dass das Gehalt von Mutti mit angerechnet wird, wird er auch wenig verdienen und nichts besitzen.
denkt hier jemand recht kurzfristig. Bei einem bereits 20-jährigen Kind und noch mindestens 6 Jahre KU an das andere, dürfte dann ein gutes Einkommen ,das auch die Rente für später auf stabile Füße stellt nichtgmehr gut möglich sein. Der KV dürfte dann sicher annähernd 50 Jahre alt sein, wenn er sich wieder gutes Einkommen und Besitz zulegen kann
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
womit du natürlich auch wieder Recht hast. Das mit dem Runterstufen war auch nur rein theoretisch gemeint, das es in diesem Fall nicht geht ist klar. Durch den Vergleich hat er ja sowieso schon eine recht günstige Unterhaltszahlung für sich erreicht und daran muss man sich halt dann auch halten. Deshalb ja auch mein Hinweis das eben diese 300€ über das Einkommen der Zweitfamilie abgedeckt werden sollten. Wenn das geht, dann stünde ja dem neuen Kinderwunsch nichts im Weg.
Und wenn ich in einem anderen Threa folgende Aussage von okina lese:
denkt hier jemand recht kurzfristig. Bei einem bereits 20-jährigen Kind und noch mindestens 6 Jahre KU an das andere, dürfte dann ein gutes Einkommen ,das auch die Rente für später auf stabile Füße stellt nichtgmehr gut möglich sein. Der KV dürfte dann sicher annähernd 50 Jahre alt sein, wenn er sich wieder gutes Einkommen und Besitz zulegen kann
Bin über den gleichen Ausschnitt auch grade gestolpert und denke ein bisschen Selbstreflexion wäre wohl doch angebracht.....
Das Leben ist kompliziert und hat mit "wünsch dir was" einfach wenig gemeinsam. Ich bleibe bei meiner Aussage das man sich einfach klar machen muss wie man eine Situation meistern kann - ohne anderen auf der Tasche zu liegen. Das bedeutet eben auch aus eigenen Mitteln. Ein Kind zu bekommen und dann zu erwarten, dass andere die finanzielle Versorgung übernehmen, wenn es einem nicht mehr in den Kram passt, geht einfach nicht.
Diese "ich bin doch nicht für die Finanzierung von Kindern zuständig" Einstellung treibt mich regelmäßig bei Gesprächen mit meinem Ex in den Wahnsinn. Was würde denn passieren wenn ich auch mal "ich bin nicht zuständig" schreie? Eltern tragen diese Verantwortung für ihre Kinder gemeinsam, und von Erwachsenen Menschen erwarte ich das sie sich dieser Verantwortung auch bewusst sind und danach handeln.
LG
Nadda
Das sehe ich überhaupt nicht so, wir waren drei Kinder zuhause als dann 3 da waren, mussten eben die beiden grossen Rücksicht nehmen und dann war es eben finanziell enger.
den Erstfrauenm wird BU zugstanden bis in die Puppen und die Zweitfrauen sollen trotz kleinem Kind arbeiten gehen. Die Erstfrau darf mit neuem Mann Kinder kriegen soviel sie will die bekommt trotzdem nicht weniger Unterhalt, aber die Zweitfrau soll keine kriegen und soll sich auch noch am Unterhalt beteiligen. Der Mann der Ex kann verdienen was er will er muss für nichts einstehen für die kinder seiner Frau aus 1. Ehe. Aber die Zweitfrau muss sich das gefallen lassen.
Ihr seid Frauen, beistimmt alle Erstfrauen, der Zweitfrau steht das gleiche Glück zu, ein Kind haben zu dürfen und dem Mann steht ein Neuanfang zu. ich finde eure Beiträge schon manchmal ganz schön daneben. ich lehne mich zurück arbeite erst wenn mein Kind gross ist soll doch die Zweitfrau arbeiten gehen, von deren Geld will ich auch noch, die schlechtere Lohnsteuerklasse soll sie auch noch nehmen, die soll arbeiten, auch wenn sie kleine Kinder hat, hauptsache ich habe ein schönes Leben
Hallo Sibbi,
richtig, ich bin Erstfrau (zumindest für meinen Ex), Erstfrau die niemals BU, oder TU bekommen hat (trotz Trennung mit einem Säugling). Und ich bin die Mutter die alleine für die Finanzierung ihrer Kinder aufkommt, von meinem Ex kommt da bestenfalls ein müdes Lächeln, sicherlich kein Geld.
Ja, meine Kinder bedeuten Einschränkung, aber ich habe mich bewusst für meine Kinder entschieden und ich werde auch dafür sorgen das sie groß werden. Gut groß werden, und wenn ich mich dafür einschränken muss dann ist das halt so. Genau das gleiche würde ich aber auch von ihrem Vater erwarten.
Genauso bin ich auch die Zweitfrau, und als Zweitfrau bin ich die Frau die von der Erstfrau meines LG gehasst wird wie die Pest. Auch wenn LG mehr Unterhalt bezahlt als er bezahlen müsste, auch wenn ich mit Sicherheit um den Unterhalt für sein erstes Kind sicherzustellen trotz unseres Babys arbeiten würde.
Es kann und darf nicht sein, das eines unserer Kinder, und zwar egal welches, ob das nun meine zwei aus erster Ehe sind, oder seines aus erster Ehe ist, oder unser Baby ist, zu gunsten eines anderen Kindes massiv zurückstecken muss. Wenn so eine Situation kommen würde, dann würde es bedeuten, das wir beide gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, dass eben mehr Geld reinkommt. Das würde in unserem Fall nur gehen indem ich mehr arbeite.
Es hilft nichts, aber auch gar nichts und niemandem, wenn du der Meinung bist es gibt nur den Fall von dem du ausgehst. Es gibt hier Einzelfälle, und jeder Fall ist anders. Aber prinzipiell haben Kinder ein Bedürfnis danach finanziell versorgt zu werden. Und auch in einer Familie überlegt man sich ob man sich zwei, drei oder mehr Kinder leisten kann. Kann man es nicht, dann hört man hoffentlich damit auf weitere Kinder zu bekommen.
LG
Nadda
@ sibbi,
nein ich bin Zweitfrau. Und, selbst wenn wir gewollt hätten, hätten wir auf ein gemeinsames Kind verzichten müssen ,weil es nicht finanzierbar gewesen wäre.
Ja, ich bekomme für meine Töchter KU von deren KV. Dieser hat 4 weitere Kinder und jammert auch um das Geld, das er unseren Töchtern überweisen muß. Dafür verweigert er aber auch jeden Kontakt mit den Kindern und überlässt mir "großzügig" jede Verantwortung. Nein, da bin ich wirklich nicht bereit ihn auch noch aus der finanziellen Verantwortung zu entlassen.
Als Zweitfrau bin ich auch davon betroffen ,das es finanziell enger ist. Für mich aber kein Grund an der Höhe des KU für die beiden Kinder meines Mannes zu zweifeln oder zu fordern ,das der KU weniger werden muß. Nein, im Gegenteil, derzeit sieht es so aus, als ob über Kurz oder lang eines derKinder im WM bei uns leben wird und er trotzdem den vollständigen KU an die KM zahlen muß. Rate mal, wer dann für die Lebenmittelkosten zuständig sein wird? Ja, ich, da mein Mann schon am SB lebt. Aber genau das nehme ich in Kauf, wenn es für die Entwicklung des Kidnes wichtig ist. Das heißt für mich für meinen Partner mit einstehen, genauso wie er es umgekehrt tut.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin sibbi,
der Zweitfrau steht das gleiche Glück zu, ein Kind haben zu dürfen und dem Mann steht ein Neuanfang zu.
wo steht das? Dieses überzogene Anspruchsdenken namens "steht mir zu" ist - in unterschiedlichen Ausprägungen - ein generelles Problem unseres Sozialstaates. Nein, das "Recht auf ungehemmte und ggf. fremdfinanzierte Fortpflanzung" gibt es nicht. Kinder muss man sich finanziell genauso leisten können wie ein Auto oder Urlaubsreisen. Die Familienfinanzierung ist vor allem Aufgabe der Eltern und nicht der Allgemeinheit. Wer das nicht beachtet, lebt schlicht über seine Verhältnisse. Und wenn der Unterhalt für zwei Kinder schon ein Problem ist, ist ein drittes oder viertes Kind vor allem eines: Verantwortungslos.
Mit diesem Schicksal muss sich eine "Zweitfrau" eben abfinden, wenn sie sich einen "gebrauchten Mann" zulegt. Wenn sie mit einem Rollstuhlfahrer liiert ist, kann sie mit dem auch nicht zum Bergsteigen fahren, mit einem Ex-Alkoholiker nicht zu Weinproben und mit einem Hartz-4-Empfänger nicht zu Shopping-Trips nach New York. Auf all das gibt es kein "Recht", das einem "zusteht" und das Dritte zu finanzieren hätten. So ist das Leben.
Grüssles
Martin
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Komisch die Erstfrau hat alle Rechte, wieso muss sie sich nicht darauf einstellen, das der Ex wieder heiratet, weil sie die 1? War. Mit welchem Recht fordert die Erstfrau das die 2. Frau arbeiten muss obwohl die Kinder aus 2. Ehe kleiner sind das sie zuhause bleiben darf und die 2. Arbeiten muss? Mit welchem Recht fordert sie dass das Einkommen der 2. Frau herangezogen wird? mit welchem recht fordern die Erstfrauen das die 2. in eine schlechtere Lohsteuerklasse gehn muss.
Der Gestzgeber muss hier dringend handeln. Briile 007 weißt was das schilmmste ist dass der Gesetzgeber der Ersten recht gibt. Und von wegen fremd finanzierte Fortpflanzung, die Kinder meines Stiefvaters bekommen hartz 4. Die Kinder sind 17 und 18 Jahre alt. Die Arge toleriert das die Ex nur 4 h arbeitet. Meine Mutter war sehr schwer krank, deren Krankengeld musste sie angeben. Meine Mutter arbeitet seit 27 jahren voll, muss für mich und meine schwester aufkommen, weil wir in Ausbidlung sind. Die Richterin meinte meine Mutter hätte ja genug. mein Stiefvater muss zahlen, weil er meine Mutter geheiratet hat. Meine Mutter ist dreifach besraft, sie bekommt von unsserem Vater für uns nichts, auch als wir noch minderjährig waren ja und über meine tote Halbschwester hat die Ex auch noch hergezogen, glaubst du hat irgendjemand interessiert? es geht mir nicht darum das Väter keinen Unterhalt zahlen, aber die 2. Frau hat damit nichts zu tun, sie wird aber mit reingezogen, ob sie will oder nicht. sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich? nur manche gleicher vorallem Exfrauen. Warum muss sich nicht die Erstfrau damit abfinden, das eine ehe keine lebensversicherung ist und Kinder nicht dafür da sind nicht arbeiten gehen zu müssen, das wird doch Zweitfrauen auch zugemutet.
Ja, trotz aller anderer Beteuerungen der Politik hat eine Zweitfrau aktuell pauschal die Arschkarte gezogen.
Das Thema geht noch weiter: Wenn der Mann jetzt ein Babyjahr nehmen sollte, ist dies nicht einmal ein Grund den BU für die Ex zu reduzieren.
Ja, die 'Nacheheliche Solidarität' ist hier eine klar definierte Einbahnstrasse in Richtung des Unterhaltsempfängers.
In jeder 'Normalen' Familie müssen alle sparen wenn der Hautpverdiener länger erkrankt, in Kurzarbeit muss, arbeitslos wird, ....
In einer geschiedenen Familie muss nur der sparen der das Geld verdient - für die Ex Familie besteht zunächst einmal Wohlstandsschutz - denn die Einkommensreduzierung ist ja unter Umständen nur vorübergehend.
Anders natürlich bei Einkommenssteigerungen: Diese sind umgehend und sofort in einer Unterhaltserhöhung zu berücksichtigen. (Fällt diese Erhöhung dann wieder weg: Pech gehabt, denn Einkommensverminderungen sind ja praktisch immer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig herbeigeführt und somit das Problem des Unterhaltszahlers).
Das ist in dieser Bananenrepublik exakt so gewollt.
Moin sibbi,
das Leben ist kein Ponyhof, und niemand hat versprochen, dass alles gerecht ist. Insofern gibt es auf Deine hier aufgeworfenen Theorien und rhetorischen Fragen dieselbe Antwort wie >>>HIER<<<.
Wer dem allem entgehen möchte, sollte a.) nur mit Ehevertrag und Gütertrennung heiraten, b.) keine Kinder bekommen, c.) sich keinen Partner mit Altlasten (Unterhaltsverpflichtungen, Schulden etc.) zulegen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
das Leben ist kein Ponyhof, doch für Erstfrauen
das Leben ist kein Ponyhof, doch für Erstfrauen
Wirlklich?
ALso ich finde es keinen Ponyhof als Erstfrau bis auf den Unterhalt für alle Belange der gemeinsamen Kinder dazusein. Der KV schaut 1x monatlich auf seinen Kontoauszug, bekommt 2 mal im Jahr Bilder, Zeugnisse und einen Bericht zugeschickt und meckert, weil die Noten nicht in dem Bereich leigen, den er sich einbildet.
Alles andere, die Kinder von a nach b fahren, ihnen beim lernen und Hausaufgaben machen zu helfen, zum Arzt gehen, am Krankenbett zu sitzen, bei Liebeskummer zu trösten, jedes WE für sie dazu sein und kein WE frei zu haben, zu schimpfen, die komplette Erziehung zu gestalten, die ersten Entscheidung für den Schulweg zu treffen, ihnen REde und Antwort zu stehen warum ihr Vater sie nicht sehen will u.s.w. das alles muß ich als Erstfrau leisten ohne das der KV auch nur im Promillebreich bereit wäre daran teilzunehmen oder etwas zu übernehmen.
Nö, wenn Ponyhof so aussieht will ich keinen. Aber ich mache das von Herzen gerne. Nicht weil ich ein bisschen Geld vom KV in Form von KU auf dem Konto sehe, sondern weil ich meine Kinder aufwachsen sehe, auf sie stolz sein darf, ihr lächeln sehe, ihre Entwicklung begleite. Der KV kann irgendwann mal sagen: Naja ich habe x € im Laufe von y Jahren gezahlt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus sibbi1986!
das Leben ist kein Ponyhof, doch für Erstfrauen
Auch hier bedarf es der Fähigkeit, unterscheiden zu können und nicht gleich alle Erstfrauen über den Kamm zu scheren.
Meine "Zweit"frau hat den Vater ihrer Kinder aus erster Ehe von allen finanziellen Verpflichtungen losgesprochen, weil sie überzeugt ist, dass sie das alleine stemmt und dass dem KV aus der gecheiterten Ehe kein Stein ans Bein gebunden wird.
Meine Erstfrau gehört eher zur Sorte "warum soll ich nun arbeiten, wenn ich dies zu Ehezeiten auch nicht musste (wollte)". Den Zahn konnte ich zwar nicht ganz, aber immerhin soweit ziehen, dass sie nun doch einer bezahlten Teilzeit-Tätigkeit nachgeht.
Meine Frau und ich hätten uns niemals zu einem weiteren gemeinsamen Kind entschlossen, wenn wir nicht 1000 %-ig davon überzeugt gewesen wären, das zu schaffen, ohne dass Dritte dabei zu kurz kommen. Damit meine ich unsere je 2 Kinder aus erster Ehe, der "Erst"KV oder die ARGE in Form von ALGII-Zuwendungen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nicht in jedem Fall. Der ex meines Stiefvaters etehen jeden Monat 1800 Euro zu Verfügeung und geht 4 Stunden arbeiten. Der Sohn 18 Berufsfördernde Massnahme 267 BAB und 184 KG, Tochter 17 300 Euro Praktikumsgeld plus 184 Kg die Ex arbeitet 4 h bekommt hartz 4 aufgstockt und 100 euro UH für die Tochter. Bekam vor kurzem die Nebenkostenabrechnung noch vom Amt bezahlt und bekommen die Wohnung bezahlt. geht es der Nicht gut. mein stiefvater verdient 900 Euro muss davon Fahrtkosten bezahlen und Unterhalt. der freund der Ex verient sehr ordentlcih. Die fahren ständig in urlaub, dessen Einkommen wurde ja nicht angerechnet, das meiner Mutter schon. meine Mutter hatte eine totgeburt 2007, worüber sich die Ex köstlich amüsiert hat und meinte jetzt könnte man den Kindern ja nicht an den UH. Was meine Mutter in den letzten jahren mitgemacht hat: Totgeburt Brustkrebs Gehetze und etc der Ex gehts gut auf kosten meiner Mutter
Also doch 'Ponyhof' für die Erstfrau.
Entscheidet diese alles selber zu stemmen: Gut.
Entscheidet sich diese darauf keinen Bock zu haben: auch Gut.
Und, um noch einen drauf zu setzen: Entscheidet sie sich zu den bestehenden Kindern noch eines vom 'Neuen' zu bekommen: Auch Gut. Wenn der Neue nicht zahlen kann, zahlt eben der Ex weiter.
