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Kosten für Kindergarten

 
(@timmie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier und benötige mal einige Ratschläge von Profis...
Habe ein Problem mit meiner Ex-Freundin und weiß nicht so recht was ich tun kann, Recherche im Internet hat mich bis jetzt nicht weiter gebracht.

Ich habe eine Tochter (2,5 Jahre alt) und bin seit ca. einem Jahr von der Kindsmutter getrennt.
Laut Düsseldorfer Tabelle zahle ich den Regelsatz für ein Kind in diesem Alter. Die kleine geht in einen Kindergarten und die Kosten dafür teilen sich die Mutter und ich bis jetzt. Ich habe aber immer von Freunden und Bekannten gehört, dass ich das nicht zahlen muss.
Fällig werden monatlich der Mindestbetrag (48,00 €) und ein Zusatzbetrag von 200,00 €(Kursangebot, Essen usw.). Bis jetzt teilen wir uns diese Kosten, d.h. jeder zahlt 124,00 €.
Der Vertrag besteht nur zwischen dem Kindergarten und meiner Ex Freundin.
Die Dame vom Jugendamt hat mir gesagt, diese monatlichen Zahlungen von 124,00 € werden mir beim Unterhalt angerechnet. Bei der Beurkundung des Unterhalts habe ich von einem anderen Mitarbeiter des Jugendamts erfahren, dass ich nur ca. 20 € mehr Unterhalt zahlen würde wenn ich die 124,00 € für den Kindergarten nicht zahlen würde. Das erscheint mir ein bisschen suspekt?!?

Meine Fragen:
- Muss ich überhaupt etwas für den Kindergarten zahlen?
- Wenn ja, nur den Regelbetrag oder auch anteilig die Zusatzleistungen?
- Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus? (evtl. Klage der Mutter)
- Wenn nein, was ratet ihr mir wie ich weiter verfahren soll der Kindesmutter, dem Jugendamt und dem Kindergarten gegenüber?(Auf Gericht hab ich eigentlich keine Lust)

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

TIMMIE


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2011 17:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Aufgrund eines völlig absurden Urteils des BGH bist du tatsächlich für die Kosten des Kiga anteilig verantwortlich.
Für die Zusatzkosten aber vermutlich nicht.
Zumindest nicht für das Essen. Das ist bereits in deinem Unterhalt enthalten.
Bei den anderen Leistungen wäre die Frage, was das ist aber ich kenne nichts, was deine Beteiligung rechtfertigen würde.
Allerdings kann es passieren, dass du mehr als die Hälfte des Mindestbeitrags übernehmen musst, da das nach Einkommen gequotelt wird.
Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 17:16
(@timmie)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

vielen Dank schon mal.

Gibt es einen Link zu diesem Urteil?

Die Extra Kosten sind für das Bio Essen, das Kursangebot und ich denke auch für die "Exklusivität" des Kindergartens (25 Kinder und 6 Mitarbeiter).
Ich möchte einfach nur wissen ob mir etwas passieren kann wenn ich nur noch die Grundkosten anteilig bezahle?!

Viele Grüße!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2011 17:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Außer Gekeife sehe ich da keine Gefahr.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 17:37
(@maltew)
Rege dabei Registriert

- Muss ich überhaupt etwas für den Kindergarten zahlen?

Ist das wirklich Kindergarten oder Kinderkrippe?

Soweit mir bekannt ist, ging es in dem BGH Urteil um Kindergartenkosten (ab 3 Jahre). Auch wenn dort von Kinderkrippe gesprochen wird (ging da soweit ich weiß um eine schweizer Einrichtung und dort heißt das was hier in Deutschland Kindergarten heißt, Kinderkrippe).

Über Kinderkrippenkosten wird gestritten. Es gibt soweit ich weiß keine BGH-Rechtsprechung dazu.

Viele Grüße,

MalteW


AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 17:39
(@timmie)
Schon was gesagt Registriert

OK..dann werd ich das mal einwerfen bei meiner ex und aufs echo warten...

Vielen Dank und viele Grüße!

Timmie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2011 17:42
(@timmie)
Schon was gesagt Registriert

Hi MalteW,

es ist ein offener Kindergarten für Kinder von 1-6 Jahren.
Mein Kind ist 2,5 Jahre alt.
Gibt es da noch Unterschiede?

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2011 17:45
(@timmie)
Schon was gesagt Registriert

Hat sonst jemand Erfahrungen mit diesem oder einem ähnlichen Thema gemacht und kann dazu berichten?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2011 17:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Timmie,

Gibt es einen Link zu diesem Urteil?

U.a. hier.

Muss ich überhaupt etwas für den Kindergarten zahlen?

An einem Anteil des Mindestbetrags kommst Du kaum vorbei.

Wenn ja, nur den Regelbetrag oder auch anteilig die Zusatzleistungen?

Essen definitiv nicht, Zusatzleistungen wären zu hinterfragen.

Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus?

Alternativ kann sich die Mutter via Beistandschaft seitens des JA helfen lassen.

Allerdings kann es passieren, dass du mehr als die Hälfte des Mindestbeitrags übernehmen musst, da das nach Einkommen gequotelt wird.

... oder Du musst garnichts zahlen, weil Du am Selbstbehalt lebst.
Für eine korrekte Quotelung wären Eure Gehälter zu bereinigen und um den angemessenen Selbstbehalt (1.150 EUR) zu reduzieren, aus dem Verhältnis ergibt sich der Anteil am Mehrbedarf.

Die Dame vom Jugendamt hat mir gesagt, diese monatlichen Zahlungen von 124,00 werden mir beim Unterhalt angerechnet.

Nicht angerechnet, sondern bei der Ermitllung des für die Einstufung DDT zugrundezulegenden Einkommens abgezogen.

dass ich nur ca. 20 € mehr Unterhalt zahlen würde wenn ich die 124,00 € für den Kindergarten nicht zahlen würde. Das erscheint mir ein bisschen suspekt?!?

Vermutlich wärst Du ohne Abzug eine Einkommensgruppe höher anzusetzen, was zu 20 EUR mehr KU führt.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2011 17:58
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Hi MalteW,

es ist ein offener Kindergarten für Kinder von 1-6 Jahren.
Mein Kind ist 2,5 Jahre alt.

Das vermag ich nicht einzuschätzen. Grundsätzlich sollte man annehmen, dass - wenn denn in den ersten drei Jahren die persönliche Betreuung den Vorrang hat - erst ab drei davon auszugehen, dass diese Erziehungsgeschichte greift, wegen der der Kindergarten als Mehrbedarf angesehen wird.

Viele Grüße,

MalteW


AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2011 17:49




(@timmie)
Schon was gesagt Registriert

Ok, ich denke jetzt weiß ich schon ein bisschen mehr...
Habe dem Kindergarten und der KM erstmal gesagt das ich weniger zahle.
Werde das Stück für Stück runter schrauben.

Vielen DANK!

TIMMIE


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2011 17:54