Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss zu Unrecht erhalten

 
(@canis)
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Hallo,

es geht um folgendes. Als mein Sohn im März geboren wurde war ich mit der Mutter noch zusammen. Das ganze ging bis zum November 2016. Da bin ich dann nach ewigen Streitereien, die Teilweise mit physischer und psychischer Gewalt sowie einer Selbstmorddrohung der Mutter als sie Hochschwanger war, und das 5te mal vor die Tür gesetzt werden nicht mehr zurück gekommen und habe vorerst bei verschiedenen Freunden gewohnt bis ich wieder eine eigene Bleibe hatte.
Sie war schon vorher in Psychatrischer Behandlung, was sie mir so nie ganz gesagt hat und ich es erst während der Schwangerschaft klipp und klar von ihr gehört habe. Auch hier habe ich versucht Hilfe für Sie (ihrer Krankheit) und/oder für uns zu finden was aber von ihrer Seite abgelehnt wurde aus diversen Merkwürdigen Gründen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Die Mutter bekommt ALG II seit mehr als 2 Jahren. Als mein Sohn geboren ist hatte ich noch meine eigene Wohnung da es rechnerisch nicht funktioniert hätte wenn ich offiziell zu der Mutter gezogen wäre.
Ich war aber quasi immer bei ihr. Im Juni 2015 habe ich zusätzlich meine Wohnung aufgegeben um das Geld zu sparen. Offiziell habe ich bei meiner Mutter gewohnt, das aber nur auf dem Papier damit die Mutter weiterhin die volle Unterstützung bekommt. Das gesparrte Geld habe ich abgehoben. Davon habe ich die Hälfte gespart und die andere Hälfte hat die Mutter in Bar erhalten für Einkäufe etc. für den Kleinen.
Natürlich habe ich auch vorher schon viele Einkäufe aus meiner Tasche bezahlt da der Hartz IV Satz ja hinten und vorne nicht reicht.
Nach der Trennung hat die Mutter behauptet ich hätte nie Unterhalt für meinen Sohn bezahlt, was so aus meiner Sicht nicht stimmt da ich ja für den Unterhalt (Einkäufe, Ersteinrichtung, Klamotten, Windeln und was man nicht alles braucht) aufgekommen bin. Für das ganze habe ich mir natürlich keine Rechnung von der Mutter geben lassen, macht man ja auch nicht in einer Beziehung.
Nun habe ich vor kurzem Erfahren dass die Mutter Unterhaltsvorschuss erhalten hat, davon wusste ich vorher nichts, und dass das Amt das Geld natürlich zurück möchte von mir.
Ich stehe schon im Briefverkehr und auch persönlichen Kontakt mit einer Dame vom Jugendamt. Das ganze habe ich schon schriftlich und auch mündlich berichtet. Wie die Situation war und wie ich Geld für meinen Sohn bezahlt habe.
Die Mutter hat aber angegeben dass ich keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bezahlt habe. Die Einkäufe und das Geld was ich für meinen Sohn ausgegben habe zählt sie als selbstverständlich und nicht als Unterhalt. Genau wie das Geld was ich ab dem Zeitpunkt ab dem ich meine Wohnung nicht mehr hatte von mir erhalten hat.
Das Jugendamt möchte jetzt dass ich das ganze Belege, aber wie soll das gehen? Wie gesagt, man lässt sich von seiner Partnerin ja keine Rechnungen geben für das was man für das Kind gekauft hat, oder Geld was sie in Bar erhalten hat. Oder hebt die Kassenbons vom Rossmann auf für die Einkäufe auf.
Nun zur Frage: Kennt jemand diese Situation und hat ein paar guten Tipps für mich wie ich damit umgehen kann. Ich sehe es natürlich nicht ein den Unterhaltsvorschuss zurück zu zahlen da sie diesen nicht gebraucht hätte da ich als wir noch in einer Beziehung waren für fast alles aufgekommen bin.
Wie kann ich das Jungendamt davon überzeugen dass dies so ist, auch wenn die Mutter weiter behauptet ich hätte keinen Unterhalt bezahlt?
Ich hatte noch mehr Fragen zum Thema dass mein Kleiner endlich bei mir schlafen kann was die Mutter lang verweigert hat, aber das scheint sich nun so langsam zu klären. Wichtig wäre mir der Punkt zum Unterhaltsvorschuss, das ist ein nicht unerheblicher Betrag den die Mutter hätte nicht erhalten dürfen und von mir als wir noch zusammen waren auch weitaus übertroffen wurde.
Vielen Dank und Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2016 13:22
(@inselreif)
Moderator

Hi,

die entscheidende Frage zur Bewertung der Sache ist: wann war die Vaterschaftsanerkennung und wann hat sie Dich nachweislich erstmalig aufgefordert, Unterhalt zu zahlen?

Ansonsten:

Als mein Sohn geboren ist hatte ich noch meine eigene Wohnung da es rechnerisch nicht funktioniert hätte wenn ich offiziell zu der Mutter gezogen wäre.
...
Offiziell habe ich bei meiner Mutter gewohnt, das aber nur auf dem Papier damit die Mutter weiterhin die volle Unterstützung bekommt.

wer kassiert, als ob er getrennt lebt, muss auch zahlen als ob er getrennt lebt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2016 14:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell gilt folgendes <a href="http://www.unterhaltsvorschuss.org/>Quelle</a>"

Laut §7 Absatz 1 UVG geht der Anspruch des Kindes auf Unterhalt gegenüber des unterhaltspflichtigen Elternteils mit der Zahlung des Unterhaltsvorschusses auf das Land über. Demnach hat danach die zuständige Stelle die Berechtigung, den zahlungssäumigen Elternteil in Regress zu nehmen und den Unterhaltsvorschuss zurückzufordern. Hierfür müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1.  Der Elternteil muss sofort Kenntnis über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss erhalten und darüber belehrt werden, dass er für die Zahlungen in Regress genommen werden kann.
  2.  Es müssen die Voraussetzungen des §1613 BGB erfüllt sein, nach denen ein Unterhaltsanspruch bestehen muss und bereits eine Aufforderung zur Offenlegung der Einkünfte erfolgt sein muss.
  3.  Der Unterhaltspflichtige muss leistungsfähig gewesen sein.

Daraus ergibt sich die Frage, wann Du über den UHV in Kenntnis gesetzt wurdest. Die Antwort, ich habe ja bei meiner Mutter nicht wirklich gelebt, wird Dir da nicht weiter helfen.
Bist Du zur Offenlegung Deiner Einkünfte aufgefordert worden und wenn ja wann? Hast Du darauf reagiert?
Bist Du überhaupt leistungsfähig? Gibt es einen Unterhaltstitel?

Ansonsten helfen nur Nachweise über Zahlungen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2016 14:10
(@canis)
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Zunächste muss ich mich entschuldigen. Die Trennung von der Mutter war schon letztes Jahr. Also 2015
Das erste mal aufgefordert wurde ich nach der Trennung von der Mutter da diese eine Vormundschaft dafür beantragt hat. Daraufhin habe ich alle Unterlagen an das Jugendamt gesendet. Das war im Januar oder Februar diesen Jahres. Ab Dezember letzten Jahres habe ich vorerst Unterhalt an die Mutter direkt bezahlt bis die Berechnung vom Jungendamt da war. Ab März diesen Jahres dann direkt an die Jugendamt bzw. an die Vormundschaft. Das ganze ist auch Beurkundet und wird seitdem auch ohne Unterbrechung gezahlt. Ich habe einen Kleinen Rückstand aus der Zeit wo die Berechnung noch nicht durch war, dieser wird aber aktuell abgestottert so dass ich ab Anfang nächsten Jahres diesen auch nicht mehr habe.
Nachweislich das erste mal Unterhalt gefordert hat die Mutter im Dezember woraufhin ich das erste mal Geld direkt an sie überwiesen habe. Ab dem Zeitpunkt ist das alles auch gar kein Problem mehr.
Unterhaltsvorschuss hat sie erhalten vom Juni 2015 bis einschließlich November 2015. In dieser Zeit waren wir aber noch offiziell ein Paar und ich habe mich eben persönlich als auch finanziell um meine Familie gekümmert.
Und ja, ich bin Zahlungsfähig.
Die Vaterschaftsanerkennung war direkt nach der Geburt. Das geteilte Sorgerecht weil es die Mutter verhindern wollte etwas später. Aber das habe ich, auch alles betitelt 🙂

Als mein Sohn geboren ist hatte ich noch meine eigene Wohnung da es rechnerisch nicht funktioniert hätte wenn ich offiziell zu der Mutter gezogen wäre.
...
Offiziell habe ich bei meiner Mutter gewohnt, das aber nur auf dem Papier damit die Mutter weiterhin die volle Unterstützung bekommt.
wer kassiert, als ob er getrennt lebt, muss auch zahlen als ob er getrennt lebt.

Bis auf eine Andere Anschrift haben wir offiziell nicht getrennt gelebt. Aus diesem Grund habe ich auch das Geld erhalten während meiner Elternzeit von 2 Monaten. Dort war klar dass ich zwar eine andere Meldeadresse habe, aber eben ununterbrochen bei der Mutter bin und mich um sie und mein Kind kümmere. statt zur Arbeit zu gehen.

Erstmalig habe ich vom Unterhaltsvorschuss erfahren durch den Brief vom Jugendamt aus diesem Jahr. Es gab vorher eine Diskusion zwischen der Mutter und mir weil sie es beantragen wollte ich aber damals schon gesagt habe dass es keinen Sinn macht da sie dann jetzt Geld bekommt was uns später eh wieder abgezogen wird und ich ja so oder so für das Kind und uns aufkomme.
Das war ein Handfeste Diskusion sage ich mal, vielleicht auch der Grund dafür dass ich nichts mehr davon erfahren habe dass sie den Vorschuss jetzt bekommt. Sonst hätte ich da schon Einsprcuh dazu einlegen können.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2016 14:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, das ganze ist also überschaubar.

Was mich wundert ist, dass Du nicht über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss informiert worden bist. Natürlich wird das Ganze an Deine Meldeadresse geschickt worden sein.

Bis auf eine Andere Anschrift haben wir offiziell nicht getrennt gelebt. Aus diesem Grund habe ich auch das Geld erhalten während meiner Elternzeit von 2 Monaten. Dort war klar dass ich zwar eine andere Meldeadresse habe, aber eben ununterbrochen bei der Mutter bin und mich um sie und mein Kind kümmere. statt zur Arbeit zu gehen.

Für Elterngeld und -zeit ist keine Meldeadresse entscheidend sondern die Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung). Für die Zustellung von Amtspost, für die Frage ob ihr zusammen gelebt habt oder aber nicht schon.
Zumindest wird die KM weiter behaupten, dass ihr getrennt wart ansonsten muss sie nämlich nicht nur fürchten den UHV zurück zahlen müssen sondern auch H4, da ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Letzlich hast Du damit den Sozialbetrug der KM ermöglicht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2016 15:17
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Was mich wundert ist, dass Du nicht über die Zahlung von Unterhaltsvorschuss informiert worden bist.

Was an der Sache weiter verwundert, ist die Tatsache, dass die ArGE nicht an Dich, Canis, herangetreten ist, wegen Betreuungsunterhalt für die Mutter.

Du wärest ihr ja, unabhängig vom Wohnort, zum Unterhalt verpflichtet gewesen. Die Mutter hat aber die ganze Zeit über von HartzIV gelebt. Also hätte auch die ArGE den an die Mutter geleisteten Unterhlalt zurückfordern müssen.

Oder steh' ich irgendwo auf dem Schlauch?


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2016 16:34
(@canis)
Zeigt sich öfters Registriert

Für die Elternzeit/Geld ist auch die Meldeadresse für das Amt wichtig, bzw. wo das Kind während der Zeit ist. Man muss dem Amt beweisen dass man in dieser Zeit auch bei dem Kind bzw. das Kind bei einem ist. Sonst wird das Geld nicht gestattet. Die Diskusion hatte ich nämlich mit dem Amt, bzw. musste dem Amt beweisen dass ich auch bei meinen Kind bin oder eben dieses bei mir.
Auch die Mutter musste dafür eine Erläuterung schriftlich an das Amt senden.
Nein, ich habe definitiv keine Information darüber erhalten dass die Mutter Unterhaltsvorschuss erhält, ich war und bin regelmäßig bei meiner Mutter und die Post wurde immer gesammelt und an mich übergeben. Dort war keine Information darüber dabei, sonst hätte ich damals schon Einspruch dagegen eingelegt.
Das Thema des Sozialbetrugs haben wir auch besprochen, da ich dieses auch angemerkt habe. Da ich aber über einen kurzen Zeitraum so gelebt habe und die gemeinsame Wohnung angestrebt war ist dieser nicht gegeben. Wir haben uns zur damaligen Zeit darüber informiert.
Ich war zu Gast bei meiner Freundin und meinem Kind und habe mich persönlich als auch finanziell um beide gekümmert.

Letzendlich habe ich irgendwann eine Information darüber erhalten dass diese Zahlungen geflossen sind.
Das Jobcenter ist erst letzten Monat auf mich zugekommen um Ansprüche auf Unterhalt für die Mutter zu klären. Dieses holt sich jetzt die Unterlagen vom Jugendamt und informiert mich darüber was ich an weiteren Unterhalt zahlen muss.
Ich bin mir nicht sicher, aber da alle Zahlungen ja erstmal an das Jobcenter gezahlt werden und von dort aus die Zahlungen an die Mutter gehen müsste es ja so sein dass der Unterhaltsvorschuss der gewährt worden ist direkt mit den Leistungen die der Mutter zustehen verechnet worden ist.

P.S. Unterhaltsvorschuss hat sie natürlich von März bis November erhalten. Nicht vom Juni an.
Die ganze Sache macht mich kirre :-


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2016 17:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du die Erklärungen für die Elterngeldstelle in Kopie noch?
Wenn ja könntest du diese an das Amt senden als  Nachweis, dass du während der Zeit dort gewohnt hast.

Allerdings dürfte die KM damit auch ein Problem bekommen, dadurch dass du dort gewohnt hast stünde ihr nicht die volle Miete zu, da du deinen Mietanteil hättest selbst zahlen müssen (unabhängig davon dass ihr dann eine Bedarfsgemeinschaft gebildet habt). Es kann sein dass dieses Geld von der KM zurückgefordert wird.
Und ich gehe davon aus, dass diese 1Jahresfrist für die Bedarfsgemeinschaft nicht gilt, weil es ein gemeinsames Kind gibt. Da gibt es wohl Ausnahmen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2016 17:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Falls nicht, bitte die Elterngeldstelle um eine Kopie bzw. verweise die Ämter darauf, dass die Elterngeldstelle diese Info vorliegen hat.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2016 19:47
(@canis)
Zeigt sich öfters Registriert

Sehr gut, damit kann ich zumindest für eine gewisse Zeit belegen dass ich zu der Zeit für mein Kind da war und dementsprechend auch finanziell dafür aufgekommen bin.
Zumindest für die Zeit stehe ihr damit kein Unterhaltsvorschuss zu.
Top, das werde ich mit in den Brief aufnehmen und entsprechende Kopien mitsenden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2016 12:49




(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Ihr ward ein Paar, sie hat dein Kind bekommen und es versorgt und ist deshalb nicht arbeiten gegangen. Normalerweise würdest du als Partner und Vater dann im ersten Lebensjahr des gemeinsamen Kindes für die Gesamtkosten aller sprich Miete und alles andere größtenteils aufkommen. So macht man das als Familie im Allgemeinen. Da du Unterhalt zahlen kannst, wäre das möglich gewesen. Vielleicht hättet ihr noch Aufstockung bekommen aber das was ihr da gemacht habt wäre nicht nötig gewesen.
Dadurch, dass du nicht mit der KM zusammen gezogen bist, war sie zwangsläufig auf Hartz 4 angewiesen, schließlich konnte sie nicht arbeiten, hatte ja euer Baby zu betreuen.
Ich beziehe kein Hartz 4 aber soweit ich informiert bin, war sie gezwungen den UHV zu beantragen oder eben Unterhalt direkt von dir zu verlangen. Anders wäre es nicht gegangen, das Geld wäre ihr gekürzt worden. Sie hat es nicht zusätzlich erhalten, es wird auf die Regelleistung vom Kind angerechnet. Ihr habt es beiden verbockt. Deiner Ex-Partnerin blieb nichts anderes übrig als den UHV zu beantragen oder dich aufzufordern Unterhalt zu zahlen. Ihr habt beide Betrug begangen.
Was könnt ihr nun tun? Willst du, dass dein Kind eine vorbestrafte und verschuldete Mutter hat? Ich denke nicht. Du schreibst selbst Hartz 4 reicht vorne und hinten nicht. Da ihr es beide verbockt habt würde ich meiner Ex vorschlagen die Sache ruhen zu lassen und den UHV,  den du zurückzahlen sollst gemeinsam zurück zu zahlen. Sie 1/3, du 2/3, da du finanziell besser gestellt scheinst. 


AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2016 05:33