Hallo ich frage hier für meinen Nachbarn der mich um Rat bzw.meine Meinung gebeten hat.
Kurz zur Vorgeschichte:
Er ist seit einigen Jahren geschieden, 2 Kinder 11/16
Beide Kinder lebten zunächst bei der KM er zahlte für beide UH 100% der jeweiligen Altersstufe.
Nachdem seine Tochter (16) mit der KM nicht zurecht kam lebte sie einige Zeit (paar Jahre) bei ihm. Er zahlte weiterhin 100%UH für seinen Sohn (11), von der KM bekam er keine UH für die Tochter.
Nun beschloss seine Tochter im August wieder zur KM zu ziehen also zahlte er seitdem wieder 100% an Unterhalt an beide Kinder an die KM.
Die KM verlangte über das JA eine Neuberechnung des UH.
Das Jugendamt möchte das er nun Titel von 110% für beide Kinder erstellt. Bei der Berechnung wurde einiges auser Acht gelassen. Meiner Meinung nach dürften höchstens 105% an UH rauskommen.
Sein EK wird mit 2113,97€ angegeben, 5% Berufsbedingte Ausgaben werden anerkannt 105,70( ist OK so mit tatsächlichen KM kommt er schlechter weg, da Fahrgemeinschaft)
4% Altersvorsorge wurde nicht berücksichtigt (er riestert)
Nach Abzug der Zahlbeträge beider Kinder in Höhe von 400€ und 328€ bleiben ihm 1280,27 €. Das heißt er liegt 0,27 € über den Betarfskontrollbetrag zur Herabstufung.
Meiner Meinung nach ist die Berechnung fehlerhaft aus folgenden Gründen
fehlende Anrechnung der Altersvorsorge
Einkommen ist nach LstK. 2 künftig LstK.1 sollte somit weniger EK sein.
Sein Ek beinhaltet eine Bonuszahlung für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit, diese wäre auf mehrere Jahre aufzuteilen.
Sehe ich da was falsch?
Welche Ideen, Rat habt ihr?
Wie soll er sich dem JA gegenüber verhalten?
schon mal danke für euren Ratschlag, Antworten
Lg anfree
Hallo,
im Wesentlichen hast Du recht, aber eine Anerkennung von Pauschalen muss nicht erfolgen, d.h. bei Riester muss nur der tatsächliche Betrag und nicht pauschal 4% berücksichtigt werden, aber auch nicht mehr als 4%.
Ratschlag: Er soll sich an das JA wenden und darauf bestehen, dass die Rechnung mit LSt-Klasse 1 durchgeführt wird. Da er ja ab sofort nach 1 besteuert wird.
Außerdem darauf hinweisen, dass Altervorsorge (Riester) nicht berücksichtigt wurde und die Bonuszahlung nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt wurde.
Wenn das JA nicht mitspielt, dann soll er zu einem Notar seiner Wahl gehen und gegen Schreibgebühr jeweils einen dynamischen auf den 18. Geburtstag des Kindes befristeten Titel erstellen, der seinem Einkommen entspricht, also 105% oder bei genauer Rechnung sogar nur 100%. Muster für einen Titel findet man bei Trennungsfaq <a href="http://www.trennungsfaq.com/downloads.html>Muster" Beurkundung</a> (herunterscrollen).
VG Susi
Hallo Susi, danke für deine Antwort.
Zusätzlich zur Riesterrente zahlt er noch in eine Kapital Lebensversicherung die zur Altersvorsorge dient. Könnte man somit die 4% begründen?
Mit ziemlicher Sicherheit kommt er schon aufgrund der LstK. Auf ein niedrigeres EK.
Wenn das Jugendamt nicht mitspielt sagt man dann nein danke, ich geh zum Notar?
Moin
Da bereits Titel bestehen kann dem JA auch mitgeteilt werden, dass sie doch bitte klagen sollen, wenn sie ihr Ansinnen durchsetzen wollen. Es reicht auch einfach nein zu sagen, dann müssen sie selber überlegen, wie es weitergehen soll. Wenn all das stimmt was Du anführst, sollte Dein Nachbar mit den bestehenden Titeln auf der sicheren Seite sein. Da alles oberhalb des Mindest-KU als angemessen betrachtet wird, müsste ein Gericht es auch so sehen. Zumal dieses sehr wahrscheinlich mit StKl. 1 rechnen würde.
Gruss oldie
Edit:
Ein Kapitallebensversicherung wird m.E. grundsätzlich als Altersvorsorge anerkannt und bei der Bereinigung des unterhaltsrelevanten Einkommens berücksichtigt, solange der Mindest-KU gewahrt bleibt. Dazu gibt es etliche BGH-Urteile, die sich mit dieser Thematik beschäftigt haben.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
deine Antwort hat mich nochmal zum rechnen gebracht. Sein genaues Brutto weiß ich nicht sein Netto in Stkl. 2 war ja 2113,97€.
Das dürfte so 2000€ Netto bei Stkl.1 sein. Abzüglich der 5% und der 4% wurde er bei 105% landen . Der Bedarfskontrollbetrag in der Stufe beträgt 1180€. Nach Abzug des Unterhaltes in der Stufe blieben ihm 1137€ sprich er würde den Kontrollbetrag unterschreiten und könnte die Abstufung auf 100% verlangen.
Korrekt?
:thumbup:
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo anfree,
bei den Bedarfskontrollbeträgen bitte darauf achten, welches OLG in diesem Fall zuständig ist.
Es gibt Oberlandesgerichte, die die Anwendung des Bedarfskontrollbetrags ausschließen, z.B. heißt es in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Frankfurt unter Punkt 11 leider: "Der Barunterhalt minderjähriger (...) Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin
Wenn ein OLG den BKB missachtet würde ich gerne erfahren wollen, wie eine Begründung oberhalb des Mindest-KU abseits der missachteten und doch interpretierten DT erfolgt. Wäre rechtlich echt spannend. Von Beliebigkeit mag ich jetzt nicht phantasieren. Deutschland - ein der Rechtsstaat. Prost.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Zuständig ist das OLG Nürnberg. In den Leitlinien steht "Zur Eingruppierung können auch die Bedarfskontrollbeträge herangezogen werden. "
Wie würde man das Netto mit Lsk.1 berechnen ? Mit einem Brutto/ Netto Rechner aus dem WWW ?
Hallo anfree,
Zuständig ist das OLG Nürnberg. In den Leitlinien steht "Zur Eingruppierung können auch die Bedarfskontrollbeträge herangezogen werden. "
Dann ist das soweit okay und man muss das Jugendamt "nur" immer mal wieder daran erinnern, gefälligst auch den Bedarfskontrollbetrag zu beachten.
Wie würde man das Netto mit Lsk.1 berechnen ? Mit einem Brutto/ Netto Rechner aus dem WWW ?
Ganz genau. Da sollte dein Nachbar zunächst seine derzeitigen Daten eingeben, d.h. sein Bruttoeinkommen, die Lohnsteuerklasse II, die Anzahl der Kinder usw.; eigentlich müsste dann ziemlich genau sein derzeitiges Netto rauskommen. Wenn er auf diese Weise überprüft hat, dass er alle relevanten Daten korrekt eingegeben hat (und dass der betreffende Brutto-Netto-Rechner korrekt rechnet), dann einfach anstelle der Lohnsteuerklasse II die Lohnsteuerklasse I eintragen, alle anderen Daten unverändert stehen lassen, und dann das Netto neu berechnen lassen.
Alternativ dazu könnte er auch in der Lohnbuchhaltung seines Arbeitgebers darum bitten, ob sie ihm vorab schon mal ausrechnen können, was die demnächst anstehende Änderung der Lohnsteuerklasse für sein Nettoeinkommen bedeuten wird.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. ich selbst verwende für derartige Berechnungen üblicherweise den folgenden Brutto-Netto-Rechner: http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für eure Hilfe, Ratschläge und Meinungen.
Viele liebe Grüße auch vom Nachbarn 🙂
Hallo,
mein Nachbar hat heute auf dem JA angerufen und mit der Sachbearbeiterin gesprochen.
Er wies darauf hin das seine Estk. künftig bei Estk.1 liegt. Auch wies er auf die fehlende Altersvorsorge hin.
Sie war anscheinend sehr schnippisch am Telefon, er müsse das alles schon nachweisen.
Außerdem meinte sie das sich der Aufwand alles neu zu berechnen nicht lohnen, da er maximal eine Stufe niedriger kommt. Er müsste schon eine Hohe Altersvorsorge nachweisen um auf die 4% zu kommen. Mit riestern alleine schafft er das nicht.
Er war nun auf dem Finanzamt kann die Klasse 1 nachweisen.
Er riestert , zahlt in eine LV (wird aber bald ausbezahlt) und spart in eine Fond. Wie muss/kann er dies nachweisen?
Er hat nun auch mal selbst gerechnet, wie ist das mit der 5% und 4% Pauschale wird die jeweils vom Netto berechnet oder wird zuerst 5% und vom Ergebnis 4% gerechnet?
Sein Bruttoverdienst liegt bei 36721,63€
Er hat dieses EK bei Stkl.1, 1 Kind durch einen Brutto/Netto Rechner berechnet.
Bleiben 23624,37€ Netto/12
1968,70€ Netto
5% vom Netto 98,43€
4% vom Netto 78,75€
Bleiben 1791,52€
Zahlbetrag UH Einkommenstufe 2
Kind1 378€
Kind2 309€
Verbleiben 1104,52€
Der Bedarfskontrollbetrag von 1180 € würde somit unterschritten .
Würde die Rechnung so stimmen?
Danke schon mal
Moin
4% vom Brutto sind (36721,63€ * 0,04 / 12 =) 122,41€ maximal. Also:
1968,70€ Netto
5% vom Netto 98,43€
4% vom Netto 78,75€ Brutto 122,41€
Bleiben 1791,52€ 1747,86€
abzgl. KU Stufe 2: 1060,86€
daraus folgt: eine Stufe runter auf den Mindest-KU.
Das wäre sonst sogar unterhalb des Selbstbehaltes. Allerdings muss er auf diese Summe von 122,41€ auch kommen. Pauschal geht hier nichts, es muss per Monatsraten und Nennung der Versicherung auch nachgewiesen werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin anfree,
Er riestert , zahlt in eine LV (wird aber bald ausbezahlt) und spart in eine Fond. Wie muss/kann er dies nachweisen?
Aktueller Kontoauszug.
Gruß
United
Hallo anfree,
5% vom Netto 98,43€
4% vomNetto 78,75€Brutto 122,41€
Ums nochmal ganz deutlich zu sagen: Während die berufsbedingten Kosten beim OLG Nürnberg (d.h. Süddeutsche Leitlinien) tatsächlich eine Pauschale sind und es die 5% vom Netto somit i.d.R. ohne weiteren Nachweis gibt, sind die 4% vom Brutto eine Obergrenze. Das heißt: Zahlt er weniger als diese 122 Euro für zusätzliche Altersvorsorge, wird der tatsächlich gezahlte Betrag anerkannt. Zahlt er mehr als 122 Euro für zusätzliche Altersvorsorge, werden trotzdem nur diese 122 Euro anerkannt. Für diesen Punkt gilt also tatsächlich:
Sie war anscheinend sehr schnippisch am Telefon, er müsse das alles schon nachweisen.
Wenn ich allerdings einen derart über Kreuz verlöteten Quark lese wie das folgende, dann sollte allerdings auch klar sein, warum ich die Jugendämter samt Inhalt am liebsten auf den Mond schießen würde:
Außerdem meinte sie das sich der Aufwand alles neu zu berechnen nicht lohnen, da er maximal eine Stufe niedriger kommt.
Aus Sicht dieser Drecksbratze ist also eine Neuberechnung, die einen höheren Unterhalt ergibt, völlig in Ordnung, denn genau das hat sie ja längst gemacht; während aber eine Neuberechnung, die korrekterweise einen niedrigeren Unterhalt ergibt als das, was sie im ersten Durchgang errechnet hat, sich nicht lohne.
Möge sich ein jeder selbst überlegen, was er von solchen Leuten hält.
Er riestert , zahlt in eine LV (wird aber bald ausbezahlt)
Wenn in der näheren Zukunft noch eine oder mehrere Raten zu zahlen sind, dann sollte das eigentlich kein Problem sein. Könnte höchstens sein, dass es dann eine Neuberechnung gibt, nachdem die letzte Rate fällig war, weil der Beitrag für die zusätzliche Altersvorsorge dann ja wegfällt.
Wobei er sich gerne auf den Standpunkt stellen kann: Sobald die letzte Rate für die Lebensversicherung bezahlt ist, wird er den entsprechenden Betrag anderweitig zur Altersvorsorge nutzen (z.B. indem er den Fondssparplan entsprechend aufsstockt, oder einen neuen Vertrag abschließt). Belege kann er dann ja, wenn gewüscht, nachliefern wenn's soweit ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo, kurzes Update.
Die Dame vom JA ist noch mehr als :gunman:.
Sie forderte meinen Nachbarn auf die kompletten Sparpläne der Riesterrente einzureichen, will die kompletten Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate in Stkl. 2 berechnet haben und beschwert sich das in den beiden LV die er als Altersvorsorge hat eine BU enthalten ist. Sie können diese nur einmal berücksichtigen.
Die Sparpläne hat er nachgereicht, Lohnzettel hat er ihr gesagt dass, das Lohnbüro dies mit Sicherheit nicht macht, ab November aber die Klasse 2 gilt. Zur LV meinte er , da die Eine eh bald ausläuft solle sie die in der Berechnung eben weg lassen. Er kommt eh über die 4% Altersvorsorge, sie bräuchte ja nur 4% anerkennen.
Letzter Stand, seine letzte Abrechnung wurde vom Lohnbüro leider nochmal mit Klasse 1 ausgestellt. Er rief die Dame beim JA an ihr dies mitzuteilen, da sie ja darauf wartete.
Sie war sehr schnippisch sie könne hier nicht 2-3 Berechnungen machen, sie werde das jetzt berechnen mit den Sachen die sie jetzt hat und pasta....
Er wartet nun mal ab, mal sehen was sie nun macht.
Hallo, auch wenn der zitierte Beitrag etwas älter ist:
Hallo,
[...]
Wenn das JA nicht mitspielt, dann soll erzu einem Notar seiner Wahl gehen und gegen Schreibgebührjeweils einen dynamischen auf den 18. Geburtstag des Kindes befristeten Titel erstellen, der seinem Einkommen entspricht, also 105% oder bei genauer Rechnung sogar nur 100%. Muster für einen Titel findet man bei Trennungsfaq <a href="http://www.trennungsfaq.com/downloads.html>Muster" Beurkundung</a> (herunterscrollen).
VG Susi
Analog zu dem sicherlich nicht falschen Tip mit dem Notar kann er auch zu einem anderen (quasi jedem x-beliebigen) JA seine Wahl gehen und einen Titel - gemäß @Susi64 Vorschlag - erstellen lassen. Sogar eine Neuberechnug sollte da möglich sein (wenn gewollt).
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Sogar eine Neuberechnug sollte da möglich sein (wenn gewollt).
Leider nicht. Es gehört definitiv nicht zu den Aufgaben des JA, Unterhaltsberechnungen für den Verpflichteten anzustellen. Das zuständige JA macht das vielleicht noch aus Kulanz, auswärts wäre allerdings sehr seltsam.
Gruss von der Insel
Danke für eure Antworten. Es bestehen ja schon Titel über 100%... Es ist nur schikane, die Dame bildet sich ein unbedingt höher titulieren zu wollen.
Ich habe ihm gesagt wollen kann sie vieles, notfalls müsste sie klagen. Mal sehen was sie jetzt berechnet, ob sie den Fakt der Steuerklassenänderung und der Altersvorsorge weiter ignoriert.
Hallo,
wieso soll er mit Steuerklasse II berechnet werden? Das ist doch ab dem Zeitpunkt weggefallen, wo die Tochter wieder zu KM gezogen ist?!
Damit muss doch nach Steuerklasse I berechnet werden.
Sophie
