Guten Morgen!
Ich bin alleinerziehender Vater und habe Post vom Jugendamt bekommen, dass die Unterhaltvorschussleistungen für meine Tochter ab diesem Monat nach Ablauf von 72 Monaten eingestellt sind. Soweit so gut - allerdings habe ich laut dem Schreiben ein Widerspruchsrecht ich würde nur gerne wissen, ob es Sinn macht, davon Gebrauch zu machen?
Dauer der Unterhaltsleistung
Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.
Man gibt dir hier die Chance, Widerspruch einzulegen, um evtl nachweisen zu können, daß das Land einen Rechtsanspruch zu Unrecht nicht bedient. Wenn der UV tatsächlich schon 72 Monate lief, macht ein Widerspruch keinen Sinn.
Ok - dann ist das wohl recht sinnlos, da die 72 Monate tatsächlich vorbei sind.
Kannst Du mir denn sagen, was von meiner Seite aus als nächstes zu tun ist? Ich habe von der Materie nicht wirklich viel Ahnung aber ich habe gelesen, dass man ja irgendwie einen "Titel" gegen den Unterhaltspflichtigen erwirken kann so, dass er ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet ist. Derzeit liegt der Verdienst der unterhaltspflichtigen Mutter unter dem Selbstbehalt, wobei sie allerdings auch keiner Vollzeitbeschäftigung nachgeht.
Hallo dumpa,
herzlich willkommen bei Vatersein und willkommen im Club der allein-erziehenden und allein-versorgenden Väter!
Könntest Du ein paar mehr Infos über die Mutter geben? Warum arbeitet sie nicht vollschichtig? Wie war die eheliche Situation, arbeitete sie da auch schon? Prinzipiell wäre sie gesteigert erwerbsverpflichtet, müsste sich also um eine Vollzeitbeschäftigung bemühen. Wie Du aber hier vielleicht schon gelesen haben wirst, sind Mütter vor Gericht gleicher als Väter, so dass hier schon mal beide Augen zugedrückt werden.
LG, Uli
Hallo Uli!
Wir waren nie verheiratet und ihre derzeitige Arbeitssituation war schon immer so. Was mich nur ein wenig verblüfft ist, dass seitens des Jugendamtes ihr noch nie "auferlegt" worden ist, sich eine Vollzeistelle oder einen Nebenjob zu suchen.
Irgendwie kann ich eigentlich nichts tun außer abwarten und das ist sehr unbefriedigend. 🙁
Viele Grüße
Dennis
Hallo Dennis,
von den Ämtern darf man nicht unbedingt etwas erwarten. Es ist nicht das Geld der Sachbearbeiter, das hier ausgegeben wird. Meine Ex bekommt z.B. Sozialhilfe (und nicht HARTZ IV), obwohl niemand ihre Erwerbs(un)fähigkeit getestet hat.
Du bist hier gefordert! Du musst die Ex auffordern, ihrer gesteigerten Erwerbsverpflichtung nachzukommen und ggf. klagen. Aber auch hier kannst Du nicht 100%ig davon ausgehen, dass dies von Erfolg gekrönt sein wird. Wenn die Mutter glaubhaft vorgibt, in ihrem Metier gäbe es nix, tun sich die Richter (anders als bei Vätern) vermutlich schwer, sie fiktiv zu veranlagen.
LG, Uli
p.s. nur interessehalber: Wie bist Du denn als nicht-ehelicher Vater an das ABR gekommen?
Wer wäre denn mein nächster Ansprechpartner, wenn ich nicht gänzlich auf den Kindesunterhalt verzichten möchte? Muss ich mich da ans Jugendwamt wenden oder bleibt jetzt nur noch der Weg zum Anwalt? Was hat es denn mit diesem "Unterhaltstitel" auf sich?
Deine Frage würde ich Dir gerne beantworten aber ich weiß leider nicht, was "ABR" ist. 🙁
Solltest Du den Umstand meinen, dass das Kind bei mir lebt ist das leicht zu erklären - unseren Beziehung ging in die Brüche und damit war dann auch jegliches Interesse ihrerseits an dem Kind erloschen also haben wir ein gemeinsames Sorgerecht beantragt, dem Kind meinen Nachnamen gegeben und seit diesem Zeitpunkt lebt es in meinem Haushalt.
Wie gesagt, da sie überhaupt kein Interesse hat war das ganze mit recht wenig Schwierigkeiten für mich verbunden.
Hallo Dennis,
"ABR" heißt Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber meine Frage hast Du damit schon beantwortet.
Dein erster Ansprechpartner sollte natürlich die Mutter selbst sein. Vermutlich wirst Du dies aber schon getan haben.
Wenn Du eine Möglichkeit suchst, möglichst spannungsfrei und vor allem kostenlos etwas zu erreichen, würde ich Dir empfehlen, beim Jugendamt eine Unterhaltspflegschaft einzurichten. Damit wird das Jugendamt praktisch zum Anwalt des Kindes in Sachen Unterhalt. Die können dann selbst Anträge stellen, Informationen einholen, etc.. Erkundige Dich einfach beim Jugendamt hiernach, das geht ganz schnell und schmerzlos. Habe ich für meine Kids auch gemacht (leider sehe ich für die auch keinen Cent ;( ).
LG, Uli
Hallo Uli!
Vielen Dank für Deine Zeit und Deine Antworten! Ich werde mir dann wohl mal einen Termin beim Jugendamt geben lassen und dort nach der Unterhaltspflegschaft fragen.
Viele Grüße
Dennis
Hey
Zu der Zeit als ich noch den Anspruch auf UVG hatte für meine beiden Kids, waren es im laufe der Jahre zwei JA`s die aber beide zwar sehr unterschiedlich waren, aber dennoch keins von beiden je mal die Km wirklich aufgefordert hat etwas für den KU zu tun!
Eine noch während des UVG Bezugs eingerichtete Beistandschaft ( um die geht es hier ja jetzt, die du ebenfalls nun wegen der KU-Geschichte beim JA einrichten lassen willst) hat ebenfalls nicht viel weitere Tätigkeit des JA`s hervorgebracht, auch nicht nach Ablauf der 72 Monate...auch das passierte nicht wirklich viel, ausser das übliche Nachfragen der Einkommenssituation, und das wars dann auch weider..
Wobei selsbt da sehr offensichtlich nicht vollständige Angaben von der KM gemacht wurden...
Letztendlich um wirklich genaue Auskunft über die Situation bei der KM zu erlangen, war der einzigste Weg hier der Gang zu einem RA .. mit Einreichung einer Auskunftsklage (weil selbst hier die KM schlicht weg, keine Auskunft gab...).. erst da gab es Auskunft...
Allerdings und letztendlich gibt es dennoch keinen KU u keiner tritt ihr mal etwas auf die Füsse, damit sie überhaupt mal ein Einkommen erzielt...
Bei dir ist es demnach doch offensichtlich, das schon das JA vorher nicht groß tätig wurde, so wird es das wohl auch jetzt nicht sonderlich werden..
Vielleicht wäre hier der Weg zu einem Fachanwalt doch sinnvoller..u evtl. kannst du auch Beratungshilfe bekommen bzw. im weiteren Wege auch PKH (Prozesskostenhilfe) für ein eventuelles Klageverfahren..
U da schon damals die KM scheinbar kein großes interesse hatte..warum sollte sie jetzt auch merh daran haben u verantwortlich dafür Sorgen das sie auch leistungsfähig wird um KU leisten zu können..
Denn was hindert sie eine Nebentätigkeit anzunehmen, oder Vollzeit zu arbeiten?!?!
Ich persönlich würde den RA dem JA voziehen..
Gruß
Jens
Das bliebe ihm doch in einem zweiten Schritt ungenommen. Die Beistandschaft kann mit einfachem Schriftsatz jederzeit wieder aufgehoben werden, wenn man man merkt, dass die nix machen. Im Fall meiner großen Stiefkinder aus erster Ehe meiner Exe hatten wir recht positive Erfahrungen mit der Beistandschaft gemacht. Heute bekomme ich zwar trotz Beistandschaft auch nix und ich kann auch nicht sagen, dass die sich bei mir ein Bein ausreissen, aber das ist in Anbetracht meiner Story auch nicht wirklich verwunderlich.
LG, Uli
