Kürzung des Unterha...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kürzung des Unterhalts

Seite 1 / 2
 
(@rodweiler)

Hallo - meine Noch Frau hat mir heute einfach 210€ vom Unterhalt gekürzt weil ich - das ist richtig - im Januar als wir  noch einen Haushalt hatten,  einen Einkauf von 200€  (Aquarium für meine neue Wohnung)  mit Ihrer Karte bezahlt habe, weil meine nen Riss hatte und defekt war. Ich hab Ihr damals das Geld in Bar gegeben, jedenfalls bilde ich mir das ein! Jetzt hat Sie es vom Unterhalt für Oktober abgezogen! Darf sie das und was kann ich tun! Ich bin gerne bereit mit ihr das zu diskutieren, aber einfach ohnen Vorwarnung abziehen passt mir nicht! Was soll ich tun? Danke!


Zitat
Geschrieben : 17.10.2006 20:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

zahlt sie für dich oder für ein kind das bei dir lebt unterhalt?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2006 21:00
(@rodweiler)

Für uns beide, den Buben und für mich!


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2006 22:12
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

EU und KU gehen zwar als Summe in deinen Haushalt mit ein, werden aber üblicherweise getrennt überwiesen. Oder wird dir einfach eine Summe X, die die Summe KU und EU sind, aufs Konto geflanscht?

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 01:16
(@rodweiler)

Genauso ist es - Sie überweisst einen Betrag der beides beinhaltet!
Was kann ich tun?
Danke an alle!


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 10:16
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Hm, ob jetzt rechtens oder nicht...ob jetzt KU oder EU.
Du hast doch auch einfach (ok, da hattet ihr noch einen gem. Haushalt...aber schon getrennt?) das Geld vom ihrem Konto genommen.
Bar-Geld-Übergaben sind immer doof, da du nix mehr beweisen kannst...und es wohl auch selber nicht mehr wirklich weißt.

Meine Meinung:
Vergess es, du hast Geld von ihr genommen, das hat sie sich zurückgeholt.

Und für die Zukunft:
KU und EU getrennt überweisen lassen....und keine Bar-Geld-Übergaben mehr.

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 10:27
(@romyh)
Registriert

nun ja, ich seh das etwas anders.

während des gem. hausstands ist hier das schlüsselwort....
wieviele weibl. ex bedienen sich noch nach der trennung am konto des mannes und verlangen trotzdem den vollen unterhalt? das würden sie auch gerichtl durchsetzen, weil vorher zählt ja nicht, ne????

romy...


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 13:20
(@rodweiler)

Also Sie hat erst  Ende Februar das Konto gesperrt - aber was mir nicht passt das sei jetzt daherkommt ohnen Vorwarnung!
Was ist mit JA oder FG ?? Kann ich da mal was machen? Ich möchte das Sie für die Zukunft was lernt - denn sonst geht das immer weiter so!
Irgenddwann zieht sie mir noch seine Geschenke ab...


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 13:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@rodweiler,

gibt es einen Titel über die Unterhaltszahlungen? Das wäre m. E. die einzige Möglichkeit, irgendwelche Abzüge zu vermeiden, weil dann immer unmittelbar die Pfändung droht, wenn er nicht bedient wird.

Ansonsten: Eine Klage wegen 200 EUR, die der eine angeblich bar bezahlt hat und wo der andere sich nicht erinnern kann, sie bekommen zu haben,wäre wohl ein Schuss in den Ofen. Mal abgesehen von der Summe, die diesen Aufwand nicht lohnt.

Und nicht zuletzt: Hier kämpfen Väter um eine zusätzliche Stunde Umgang oder um ihren Selbstbehalt. Dein Sohn lebt jedoch bei Dir. Vor diesem Hintergrund mutet der Streit um die Kosten für ein kaputtes Aquarium eher wie ein Luxusproblem an...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 14:14
(@rodweiler)

Ich finde nicht das ich deswegen ein Luxusproblem habe!


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 14:22




(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@rodweiler...klar ist das ein Luxusproblem.
Mach´ und lass EX einen Titel machen, wie Brille schreibt, und fertisch.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 14:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@rodweiler,

Ich finde nicht das ich deswegen ein Luxusproblem habe!

es ist alles eine Frage der Relation, und man kann auch auf sehr hohem Niveau jammern.

Hier gibt es User, die eines Tages in einer leeren Wohnung standen, leere Konten vorfanden oder per Anwaltsbrief mitgeteilt bekamen, dass Frau und Kinder nun hunderte von Kilometern entfernt wohnen und dass das bisherige Einkommen mehrheitlich an Madame abzuliefern und der künftige Umgang von Madames "Erlaubnis§" abhängig sei. Deshalb heisst diese Seite "vatersein.de" und nicht "aquariumbezahlen.de".

Ich weiss nicht, welche Antworten Du erwartest; wenn Du es darauf anlegen willst und an diesen 200 Euro Deine Seligkeit hängt, kannst Du Deine Ex ja verklagen. Das Ergebnis ist bei einer "Beweislage von der Sorte

Ich hab Ihr damals das Geld in Bar gegeben, jedenfalls bilde ich mir das ein!

allerdings mehr als vorhersehbar. Aber wenn man sonst keine Probleme hat...

Verständnislose Grüsse
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 14:37
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Ich finde nicht das ich deswegen ein Luxusproblem habe!

Ich wollt es nicht ansprechen, aber da du es selbst so darstellst.
Aber JA, du hast eins!
War denn die Ausgabe wirklich nötig?
Ist dir Geld mehr wert die euren Sohn bei dir zu haben? Bedenke das Risiko, wenn du Streit anfängst!

Du bekommst KU und EU...was willst du mehr.
Die 200 Euro gehen in den Geld als Gesamtsumme irgendwann unter.

Außerdem:

wieviele weibl. ex bedienen sich noch nach der trennung am konto des mannes und verlangen trotzdem den vollen unterhalt? das würden sie auch gerichtl durchsetzen, weil vorher zählt ja nicht, ne?

Das ist schon richtig...aber wollen wir jetzt (moralisches) Unrecht nur weil der umgekehrte Fall hier auftritt zu (moralischem)  Recht erklären.

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 14:44
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi @all,

Zitat
Ich hab Ihr damals das Geld in Bar gegeben, jedenfalls bilde ich mir das ein!
Zitat Ende

So verfahre ich seit ewigen Zeiten mit all` meinen Gläubigern und was soll ich Euch sagen - ich falle damit immer wieder auf die Fresse.

@Rodweiler,
hak`s ab unter "Schwund" - inzwischen weißt Du ja wie es richtig gemacht wird.

schmunzelt Jochen


Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 14:48
(@rodweiler)

Also anscheinend darf man hier nur Posten wenn man Arschlochkartenmäßig auf dem Duchschnittsniveau hier ist! Es geht nicht um verdammte 200€ - es geht um Willkür! Und da ist es egal ob Wohnung leer oder unterhalt gekürzt! Ich wollte meiner Ex sogar nen Hausschlüssel geben damit sie kommen kann wann sie möchte.  Ich wollte 750€ von Ihr für  den Buben und für mich -  SIE ist zum Anwalt gegangen und hat mich vors FG gezerrt - hat mich 880€ gekostet. Jetzt sieht Sie ihn alle 2 WE 2 Tage und am Zwsch. WE nen halben Tag anstatt eben nach absprache!  Sie muß mir jetzt 954€ bezahlen stt 750€ welche ich wollte. So - jetzt beneiden mich sicher alle! OK - evtl. begreife ich mein Glück nicht!  Dennoch kann sie nicht einfach den vom FG festgesetzten UH kürzen! Ich hab hier ein Urteil! Und wenn ich hier nicht einfach mal nachfragen kann, was ich dagengen tun kann nur weil ich nicht das gleiche Schicksal teile dann bin ich hier wohl falsch!  Wenn Ihr Neidisch seid dann Postet besser gar nicht als mir irgendwas von Luxusproblemen zu erzählen! Es geht darum ob sie das darf  oder nicht! Mir geht es doch nicht um 200€ oder so ein beschissenes Aquaruium -ich könnte mir nen ganzen Aquariumladen kaufen! Es geht um willkür - und da sitzen hier wohl einige mit mir in einem Boot...


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 15:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@rodweiler,

Dein Ton ist unter aller Sau, wenn ich das mal so unverblümt sagen darf. Und wie man in den Wald ruft...

Wir sitzen hier nicht über Deine Ex-Frau zu Gericht. Wenn Du wissen möchtest, ob sie das "darf", investiere weiteres Geld in einen Anwalt und verklage sie eben. Wenn Du dumm genug warst, Bares ohne Quittung überreicht haben zu wollen und Dich selbst nicht mehr genau daran zu erinnern, musst Du diese Dummheit eben notfalls kostenpflichtig schwarz auf weiss von einem deutschen Gericht attestiert bekommen.

Isses jetzt klarer?

Und was das Niveau von vatersein.de angeht: Es ist alles eine Frage des Standpunktes. Du besichtigst dieses Niveau jedenfalls offensichtlich noch von weit unten... Du bist hier also - wie Du zutreffend vermutest - tatsächlich falsch...

M.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 15:31
(@bm-rk)
Registriert

Also jetzt platz mir ja was.

Willst du Anworten oder keine?
Wenn du nur antworten in eine gewisse Richtung willst, brauchst du nicht zu fragen.

UND....wenn man so bl... ist Geld seiner Ex in Bar zu geben...und sich noch nicht einmal daran erinnen zu können, dann. jaaaa dann musst du eben klagen.
Das wird sich lohnen. Viel Glück!

Und was das Prinzip angeht:
Die 200 Euro waren ja wohl (gem. Hausstand hin oder her nur geliehnen).
...Und geliehenes zahlt man zurück.

Und sowas:

ich könnte mir nen ganzen Aquariumladen kaufen!

Löst bei mir echt kopfschütteln aus.
Wenn du soviel Geld hast, warum verzichtest du nicht auf EU????????

Kauf dir Fische...die widersprechen dir nicht!

BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 15:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rottweiler,

bevor du noch mehr hochgehst. dein Ausgangspost war: darf meine ex mir den unterhalt kürzen. Ein satz nicht mehr, Keiner wußte gehts um KU oder um EU. Jetzt rückst du damit heraus, das du ja durch ein Gerichtsurteil einen Titel hast.

Hättest du das gleich zu anfang geschrieben, hättest du auch ganz schnell eine korrekte Antwort bekommen:

Existiert ein Titel (egal ob durch JA, Notar oder Gerichtsentscheid) und dieser wird nicht vollständig bedient, dann kannst du schlicht und einfach pfänden lassen. Du bist also nicht irgendwelchen willkürlichen Kürzungen deiner Ex ausgesetzt, du kannst dich dagegen wehren.

Was übringens das abziehen von Geschenkkosten angeht, mußte ich mich kürzlich tatsächlich belehren lassen d,as im normalen KU bereits das geld für Geschenke mitdrin ist und alles weitere freiwillige Zuwendungen des jeweiligen Etlernteils sind 🙂

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 15:33
(@babbedeckel)
Registriert

pffff....
Prinzipienreiter ...pfff
beneiden ... pfff ... dich nicht
und Angeber ... pfff
bist du eigentlich ein EXchen ?

keine Grüße
babbedeckel

PS:Herr lass Hirrrn regnen


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 15:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ bmrk:

Kauf dir Fische...die widersprechen dir nicht

  :rofl2:

stimmt, aber man muß sie pfleglich behandeln, sont schwimmen sie nämlich schnell mit dem bauch nach oben *weiß das aus eigener erfahrung* :phantom:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2006 15:36




Seite 1 / 2