Unterhaltsvorschuss...
 
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Unterhaltsvorschuss (UV)

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(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn sie dich vor die Wahl stellt, "Dein Sohn oder ich!" wäre meine Antwort jedenfalls klar.

:thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 16:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tobi!
Ich habe gerade nicht auf dem Schirm, wie alt Euer Sprössling ist.
Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich nicht in Stein gemeisselt, eine gewisses "Gewohnheitsrecht" oder gar Kontinuität sollte aber nicht abgesprochen werden.

Grundsätzlich gilt: Euer gemeinsames Kind hat ein Recht auf Umgang ... diese sollte sicherlich auch dem Alter UND den Bedürfnissen des Kindes "angepasst" werden.

Wenn sie dich vor die Wahl stellt, "Dein Sohn oder ich!" wäre meine Antwort jedenfalls klar.

:thumbup: Absolute Zustimmung!!  :thumbup:

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 16:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

auch von mir als Frau nochmal zur Bestätigung:

Wenn deine Freundin deinen Sohn nichr so oft sehen will, soll sie halt am Wochenende was anderes tun. Stellt sie dich vor die Wahl, dann hätte ich ihr im nächsten Satz erklärt, wo die Türe ist und sie noch gefragt, ob ich beim packen helfen soll 😉

Wenn deine Ex mehr Zeit für sich haben will und dir dadurch mehr Zeit mit eurem Sohn zugesteht, gäbe es für mich auch nichts zu überlegen, sondern nur die Info, dass ich ihn natürlcih gerne nehme

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 16:33
(@mimamause)

hallo,
auch ich als Frau würde den Umgang mit einem Mann schlagartig auf 0 reduzieren, sollte der ein Problem mit der häufigen (in meinem Fall permanenten) Anwesenheit meiner Kinder haben.
Schiess die Freundin ab (so sie das ernst meint) und ermögliche deiner Ex viele freie lange Wochenenden, die du dann mit deinem Kind genießt.
So würde ICH das machen.
mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 17:53
(@tobi-sonne)
Schon was gesagt Registriert

Leute, ihr habt ALLE Recht damit, dass mein Kind auf Platz eins steht und die Freundin auf zwei. So handhabe ich es auch!  :thumbup:

NUR: mal eben die Freundin „vor die Türe setzen“ is nich. Dann muss die gemeinsame Wohnung gekündigt werden und eine neue her (Wohnung, nicht Freundin). Ist in meiner Situation (krank, arbeitslos) eben nicht sooo einfach. Außerdem gibt es noch so etwas wie "Restgefühle" (mir fehlt gerade ein besseres Wort) für die Freundin. Mich ärgert kolossal, dass sich ihr Verhalten schlagartig geändert hat, seitdem wir drei zusammen wohnen. 😡

Krank finde ich auch, dass meine Ex gerne mehr Freizeit hätte, niemals aber 50:50 machen würde. Dann müsste SIE nämlich zahlen.  :knockout:(auch, wenn ich evtl. darauf verzichten würde)

Ich glaube, das wird in naher Zukunft noch so richtig krachen :exclam:

Grüße, Tobi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2014 18:58
(@mimamause)

mensch, ich verstehe das doch...natürlich ist das Restgefühl und natürlich ist das mit deiner Freundin nicht so einfach....

ABER: Frauen und Wohnungen gibt es wie Sande am Meer, deinen Sohn gibts nur einmal.

und wenn der Partener einen Teil von mir ablehnt, und auch noch einen derart wichtigen Teil...wo ist dann die Basis?

Krank finde ich auch, dass meine Ex gerne mehr Freizeit hätte, niemals aber 50:50 machen würde. Dann müsste SIE nämlich zahlen.

frag doch mal an und sag ihr, du würdest verzichten auf Unterhalt...ist doch wurscht, wie krank du sie findest, am Ende steht nur die Zeit mit deinem Kind..scher dich nicht um ihre Beweggründe.

mmm


AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 19:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

NUR: mal eben die Freundin „vor die Türe setzen“ is nich. Dann muss die gemeinsame Wohnung gekündigt werden und eine neue her (Wohnung, nicht Freundin). Ist in meiner Situation (krank, arbeitslos) eben nicht sooo einfach. Außerdem gibt es noch so etwas wie "Restgefühle" (mir fehlt gerade ein besseres Wort) für die Freundin. Mich ärgert kolossal, dass sich ihr Verhalten schlagartig geändert hat, seitdem wir drei zusammen wohnen. 😡

Du musst sie weder vor die Tür setzen, noch selber ausziehen.
Du musst ihr nur klar machen, dass sie ein paar Jahre zu spät kommt um dich kinderlos zu erobern und dass dein Kind unlösbar zu dir gehört.
Sie möge selbst entscheiden, wie sie damit umgeht.

Das hat übrigens auch gar nichts mit ersten und zweiten Plätzen zu tun.
Auch dein Sohn hätte nicht das Recht, dir den Umgang mit deiner Freundin zu verbieten.
Beide müssen einfach akzeptieren, dass es den jeweils anderen gibt und dass du mit beiden Zeit verbringst.
Gerne zu dritt aber wenn das nicht geht eben notfalls jeweils zu zweit.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2014 20:21
(@tobi-sonne)
Schon was gesagt Registriert

ABER: Frauen und Wohnungen gibt es wie Sande am Meer, deinen Sohn gibts nur einmal.

Da muss ich leider widersprechen. Frauen: ja,  😉 aber Wohnungen definitiv: nein 😡

und wenn der Partener einen Teil von mir ablehnt, und auch noch einen derart wichtigen Teil...wo ist dann die Basis?

Richtig :thumbup:

frag doch mal an und sag ihr, du würdest verzichten auf Unterhalt...ist doch wurscht, wie krank du sie findest, am Ende steht nur die Zeit mit deinem Kind..scher dich nicht um ihre Beweggründe.

Das werde ich wohl bald. Ich überlege, wie ich das am besten machen kann. Hier wäre eine neutrale Person (Moderator/Vermittler) ganz gut. Auf keinen Fall jemand, der ihr nur nach dem Mund redet.

Beppo: Du musst ihr nur klar machen, dass sie ein paar Jahre zu spät kommt um dich kinderlos zu erobern und dass dein Kind unlösbar zu dir gehört.

Alles schon bis zum Erbrechen durchgekaut. Sinnlos, bzw. ein sehr zäher Lernprozess.

Das hat übrigens auch gar nichts mit ersten und zweiten Plätzen zu tun.
Auch dein Sohn hätte nicht das Recht, dir den Umgang mit deiner Freundin zu verbieten.
Beide müssen einfach akzeptieren, dass es den jeweils anderen gibt und dass du mit beiden Zeit verbringst.

Ist mir alles klar. Bzw. das mit den Plätzen sehe ich auch so, konnte das in der Schnelle nicht besser schreiben.
Was mich verzweifelt, ist diese grundlose Eifersucht gegenüber meinem Sohn bzw. sogar gegen meine Ex. Da kann ich machen und tun und mir den Mund fusselig reden. Sie will mehr Zeit mit mir verbringen, und ... verliert mich so. :knockout: Ist ein Thema für sich. Das kriege ich schon irgendwie hin.

Möchte gern den Schwerpunkt in dieser Diskussion lieber auf meine Ex bzw. die Umgangsregelung legen. DAS hinzubiegen, einen neutralen Vermittler o.ä. zu finden, wenn ich da Tipps und überhaupt Argumente finden würde, das wäre toll. :question: :thumbup:

Grüße, Tobi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2014 00:43
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Da muss ich leider widersprechen. Frauen: ja,  😉 aber Wohnungen definitiv: nein 😡

  *ironie on* Ganz klar: Du brauchst eine neue Frau: Kinderlieb, großzügig, mit einem guten Gehalt und einem geräumigen Eigenheim - am besten in der Nachbarschaft deiner Ex. *ironie off* duck&wech :undwech1:
😉 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2014 21:18
(@tobi-sonne)
Schon was gesagt Registriert

  *ironie on* Ganz klar: Du brauchst eine neue Frau: Kinderlieb, großzügig, mit einem guten Gehalt und einem geräumigen Eigenheim - am besten in der Nachbarschaft deiner Ex. *ironie off* duck&wech :undwech1:
😉 Biggi

:rofl2: :rofl2: :rofl2: DER war gut  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Aber im Ernst: Wohnung bräuchte ich gerade wirklich; auf eine Frau kann ich erstmal eine ganze Zeit gut drauf verzichten  :gunman:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2014 22:52




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