Unterhaltsvorschuss
 
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Unterhaltsvorschuss

 
(@fanman)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

habe hier schon das Thema für mich erörtert wegen Unterhaltsvorschuss.

Ich muß dem JU den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, da ich die letzte Zeit arbeitslos war. Jetzt ist mein Sohn 12 Jahre und das JU zahlt nicht mehr.

Jetzt habe ich beim Stöbern hier das gefunden: http://www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-63.html

Der gezahlte Unterhaltsvorschuss wird für den Unterhaltspflichtigen "verauslagt", sofern dieser zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig oder nicht ermittelt ist (ungeklärte Vaterschaft). Der Unterhaltsvorschuss ist in diesen Fällen zurück zu zahlen.

Ist der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, bildet sich demgemäß kein "Schuldenberg" für ihn durch Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschuss.

Das verwirrt mich?!

Ich konnte in den letzten Jahren den Unterhalt tatsächlich nicht aufbringen, war aber willig.

Müßte ich den Betrag gar nicht zurückzahlen?
Kann mir jemand diese zitierten Sätze mehr erläutern?

Fanman

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 02:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es ist so, wie beschrieben: Hattest du nicht ausreichend Einkommen, um KU zu zahlen und ist in Folge dessen die Unterhaltsvorschusskasse eingesprungen, so ist dessen Zahlung nicht von dir zu erstatten.

Es wird immer abgestellt auf Zahlungsfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, ist UHV zurückzuzahlen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 12:25
(@fanman)
Schon was gesagt Registriert

Das Amt will jetzt aber das Geld zurück. Kann ich mich dagegen jetzt wehren und wie?

Bei der Geburt gab es einen "Titel", dh. wir waren nicht verheiratet und das JU hat die Höhe des Unterhaltes festgelegt. Jahrelang bis zur Trennung 2000 gab es keinen Kontakt zwischen Amt und Mutter, bzw. mir.

2002 wurde ich arbeitslos und 2004 habe ich dann mit der Mutter vereinbart - freundschaftlich - das ich nichts mehr zahlen kann und wenn sie das Geld unbedingt braucht (? siehe unten), es gut wäre von der Unterhaltsvorschusskasse das Geld zu holen. Ich mußte dann ja beweisen, dass ich zahlungsunfähig bin.

Hat mich das Amt jetzt gelinkt und ich muß gar nicht zurückzahlen?
Kann man dagegen vorgehen und mit welcher Rechtslage?
Gibt es da eigentlich Urteile. Soll ich mal zu einem Anwalt?

Um Hilfe wäre ich sehr erfreut.

Wie gesagt bin ich sehr willig und bereit alles zu tun, damit es meinem Sohn an nichts mangelt und er lebt ja auch 3 Tage die Woche bei mir und hat sein eigenes Zimmer usw. Es ist nur so, das die Mutter selber kaum Geld hat und ich mich nicht streiten will bezüglich geteiltes Wohnen heißt kein Unterhalt mehr usw. Das haben mir verschiedene Stellen bestätigt auch Ämter und ein Anwalt.

Fanman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 12:37
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Das Amt will jetzt aber das Geld zurück. Kann ich mich dagegen jetzt wehren und wie?

m.E, nein. Denn Du schreibst weiterhin:

Bei der Geburt gab es einen "Titel", dh. wir waren nicht verheiratet und das JU hat die Höhe des Unterhaltes festgelegt.

Dieser Titel hätte bei Leistungsunfähigkeit (6 Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit) abgeändert werden müssen. Jetzt sind Unterhaltsrückstände aufgelaufen, die das JA erstattet haben möchte.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 15:30
(@fanman)
Schon was gesagt Registriert

Tja, da habe ich wohl Pech. Aber dem Staat geht es eh schon so schlecht.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2006 14:19