Unterhaltsverzicht ...
 
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Unterhaltsverzicht bei Scheidung sinnvoll auch wenn DEF bald Hartz IV bezieht?

 
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

die Scheidung steht an. Mein RA schlägt mir vor, mit DEF über Verzicht (der DEF) auf nachehelichen Unterhalt zu verhandeln. Allerdings wird DEF kurz nach der Scheidung wahrscheinlich Hartz IV beziehen, da seit fast einem Jahr arbeitslos. Kann da ein Verzicht überhaupt wirksam sein? Ist die ARGE daran gebunden?

Gruss
Tarek

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 13:31
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hallo Tarek,

ich befürchte, der Verzicht wäre unwirksam, da sittenwidrig. Du erkennst ja selbst, dass die Holde dann zum Amt muß, und da sie jetzt schon seit fast einem Jahr arbeitslos ist, war dies auch für dich absehbar.
Das Amt wird dich in Regress nehmen.

Komm bloß nicht auf die Idee, ihr eine Abfindung zu zahlen als Gegenleistung des Verzichtes. Die Abfindung ist futsch und du bist wieder mit EU dabei sobald die auch nur einmal bei irgendeinem Amt aufschlägt.
Davon ab: sind gemeinsame Kinder mit im Spiel?

Beste Grüße - iLike

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 14:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tarek,

ein Unterhaltsverzicht darf grundsätzlich nicht zu Lasten Dritter gehen.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für nachehelichen Unterhalt gegeben sind (und Du leistungsfähig bist), würde die Arge demzufolge einen Rechtsstreit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 14:07
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ILG, hallo United,

danke für die Antwort, das bestätigt meine Skepsis. Also genau wie vermutet.
Zu Deiner Frage, ILG: Ja, wir haben zwei Kinder, die im WM betreut werden (5 und 7 Jahre). Aber um den KU geht es ja nicht, zu dem hatte ich schon einen anderen Thread aufgemacht.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 14:11
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hallo ILG, hallo United,

Zu Deiner Frage, ILG: Ja, wir haben zwei Kinder, die im WM betreut werden (5 und 7 Jahre). Aber um den KU geht es ja nicht, zu dem hatte ich schon einen anderen Thread aufgemacht.

Ja, KU ist unstrittig, hab ich so auch verstanden. Allerdings ist es weit schwieriger einen BU Verzicht durchzuboxen vs NUR EU. Wenn DEF keine Kinder hat wirds einfacher. Sobald Kinder im Spiel sind wirds eng. Die 3 Jahres Regel ist ja nur eine Beruhigungspille für uns Väter gewesen von unserer Schein-Zypresse. Es gilt weiterhin das Altersphasenmodell, auch wenn es das offiziell nicht mehr gibt.

Worst case: Ihr verzichtet beide. Ihr Verzicht ist sittenwidrig und du darfst zahlen (for sure) - solltest du mal in Not geraten greift selbiger jedoch mit großer Sicherheit und du gehst leer aus.
Also Finger davon und tritt deinem RA mal vors Schienbein (aber mit Schmackes!). Der Verzicht müsste darüberhinaus mindestens von einem Notar erstellt werden. Besser gerichtlicher Beschluß. Alles andere ist das Papier nicht wert.

In deinem Fall sehe ich keine Chance, dass der Verzicht durchgeht. Dein RA und deine DEF kennen sich nicht zufällig "näher"? 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2011 14:40
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ILG,

danke für die klare Stellungnahme. Mein Anwalt ist o.k., aber auf Anwälte sollte man sich halt nicht alleine verlassen.

BU: Klar, der Anspruch kommt auf mich zu. Aber DEF hat einen gefragten Beruf (Lehrerin) und arbeitet trotzdem nicht, da sieht es für sie nicht so gut aus. Sie wird sicher auf behindert und krank machen, aber da sie bis zwei Jahre nach der Trennung 30h/Woche gearbeitet hat, sieht es auch hier nicht so gut für sie aus.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2011 15:20
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hallo ILG,

Beruf (Lehrerin). Sie wird sicher auf behindert und krank machen, aber da sie bis zwei Jahre nach der Trennung 30h/Woche gearbeitet hat, sieht es auch hier nicht so gut für sie aus.

Beruf Lehrerin - ist sie verbeamtet? 🙂 Da gab es doch vor ein paar Tagen eine Pressemeldung über einen Polizisten. Dieser Polizist hat behauptet, er könne den Beruf nicht mehr ausübern, weil er in Ausübung seiner Arbeit eine Porno-email zu Gesicht bekommen hatte. Genauer Inhalt der email wurde nicht veröffentlich, wohl um es Nachahnern nicht allzu leicht zu machen. Endresultat: Der Polizist geht ohne Kürzung der Bezüge vorzeitig in seinen wohl verdienten Vorruhestand - BINGO - Beamter muss man sein.

Vielleicht wäre das ja was für deine EX?! Vielleicht hat sich ja ein Schüler mal vor ihr entblößt 🙂 Die Rente wird ihr dann angerechnet - sie hat nicht mehr aber auch nicht weniger (nur aus anderen Töpfen).
Ihr Vorteil: Du wirst entlastet und kannst so etwas mehr KU zahlen, was ihr Gesamteinkommen steigen läßt. Du sparst dir Ärger mit Ämtern und hast den emotionalen Gewinn NICHT für eine EX zahlen zu müssen!

Beste Grüße - iLike

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Geschrieben : 19.05.2011 15:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi tarek

So ganz von der Hand zu weisen wäre solch ein wechselseitiger UH-Verzicht nicht. Du schreibst, KM ist seit einem Jahr arbeitslos. Das würde ja bedeuten, sie hat vorher gearbeitet. Jetzt stellt sich die Frage, warum sie arbeitslos ist, dies der gelebten Ehe entspricht bzw. ob es ehebedingte Gründe dafür gibt. Die Arge selbst ist nicht zuständig für die Feststellung von EU. Auch eine BU-Feststellung steht ihr nicht zu, wenn das jüngste Kind älter als 3 Jahre ist. Die Arge wird die KM daher vermutlich an einen RA verweisen, EU oder BU geltend zu machen. Und hier ist so eine Verzichtserklärung Gold wert. Zudem, ich kann keinen Nachteil entdecken, so ein Ding zu unterschreiben. Was mir nicht schaden, aber eventuell nützen kann, das würde ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterschreiben. 😉

Bei dem Alter der Kinder ist eine Ganztagsbetreuung in einer KiTa oder einem Hort - wenn vor Ort möglich - kein Problem. Somit könnte die KM zumindest halbtags arbeiten. Und genau hier greift dann dieser UH-Verzicht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2011 13:36
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie,
danke auch für Deine Antwort.

Wann ist denn eine Ehebedingtheit der Arbeitslosigkeit gegeben?

Bei uns war es so: Heirat 2003. Ich im ersten Jahr der Ehe Elternzeit, DEF schloss ihr Referendariat als Lehrerin ab. Danach DEF zwei Jahre arbeitslos, ich arbeitete wieder. Seit 9/2006 arbeitete DEF 30h/Woche. Trennung erfolgte bereits 8/2008, DEF wurde 8/2010 arbeitslos. 5/2010 stellte sie einen Antrag auf Anerkennung einer Gehbehinderung (Spätfolge eines Unfalls vor 25 Jahren). 

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2011 15:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wann ist denn eine Ehebedingtheit der Arbeitslosigkeit gegeben?

Z.B. wenn das Ehemodell "Mann schaftt Kohle ran, Frau macht den Haushalt und betreut die Kinder" gewählt wurde. Also Günde, welche ihren Ursprung in der gelebten Ehe hatten. Da sie aber seit 2006 wieder arbeiten gegangen ist kann hier klar unterstellt werden, dass ihre Berufstätigkeit gelebtes Ehemodell war.

Bisher kann ich keine ehebedingten Gründe erkennen, im Gegenteil. Du wärst derjenige, der Ansprüche stellen müsste. Aber was heisst denn nun

Danach DEF zwei Jahre arbeitslos

Was waren die Gründe? Hat sie sich beworben, aber keine Stelle gefunden oder was? Wer nicht arbeiten will und sich daher nicht bewirbt, ist auch nicht arbeitslos. In der Ehe heisst das Hausfrau bzw. Hausmann.

Im gesamten Kontext sehe ich dennoch keine ehebedingten Günde, dass sie jetzt nicht arbeiten gehen könnte. Ihre Gehbehinderung ist schickslasbedingt und hat mit der Ehe nichts zu tun.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2011 16:37




(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie,

DEF war zunächst arbeitslos. Stellen für Lehrer an staatlichen Schulen wurden damals noch zentral vergeben, zweimal im Jahr, und da hat es für DEF nicht geklappt. An privaten Schulen oder in anderen Jobs hat sie es nicht versucht. Dann bekamen wir das zweite Kind. Als das ein Jahr alt war, hat sie die Stelle angetreten, die sie bis 2010 innehatte.

Ich sehe es auch so, dass es hier keine ehebedingten Gründe für Arbeitslosigkeit gibt, eher im Gegenteil.
Deshalb sehe ich auch keinen Ansatz für EU. Und somit keine Priorität für das Aushandeln eines EU-Verzichts bei der Scheidung.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2011 17:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sicherlich lässt sich darüber streiten, ob hier ehebedingte Nachteile vorliegen oder nicht (und somit Anspruchsvoraussetzungen für nachehelichen Unterhalt gegeben wären).

Dass Madame bedürftig ist, lässt sich nicht von der Hand weisen. Fraglich wäre bei 8 Jahren Ehe (seid Ihr noch verheiratet ?), ob der Ehegatte sich per Scheidung unmittelbar aus der nachehelichen Solidarität verabschieden darf.

Ich möchte davor warnen, bei einem ausgehandelten EU-Verzicht alles in trockenen Tüchern zu wähnen.

Unsere obersten Unrechtssprecher haben mehrfach klar gestellt, dass eine unterhaltsrechtliche Vereinbarung nicht zu Lasten des Sozialhilfeträgers gehen darf. Beispielleitsatz (es geht hier um den Satz, der zugrundeliegende Fall passt nicht):

c) Eine Unterhaltsvereinbarung kann sittenwidrig sein, wenn die Ehegatten damit auf der Ehe beruhende Familienlasten zum Nachteil des Sozialleistungsträgers regeln.

Eine Verhandlung sollte in meinen Augen dann eher das Ziel haben, eine zeitliche Befristung des Unterhalts festzuzurren. Die Gefahr der Sittenwidrigkeit, wäre hier deutlich eingeschränkter.

Ein Beipiel hierzu (passt für Deinen Fall deutlich eher):

Vielmehr nimmt das Gesetz durch die Möglichkeit der Befristung des Krankheitsunterhalts in Kauf, dass der Unterhaltsberechtigte infolge der Unterhaltsbefristung sozialleistungsbedürftig wird und somit die Unterhaltsverantwortung des geschiedenen Ehegatten durch eine staatliche Verantwortung ersetzt wird.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2011 12:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

Ich möchte davor warnen, bei einem ausgehandelten EU-Verzicht alles in trockenen Tüchern zu wähnen.

Unsere obersten Unrechtssprecher haben mehrfach klar gestellt, dass eine unterhaltsrechtliche Vereinbarung nicht zu Lasten des Sozialhilfeträgers gehen darf.

so kenne ich das auch. Im vorliegenden Fall könnte die (bislang nicht beantwortete) Frage der Verbeamtung von Madame eine Rolle spielen; damit hätte nämlich der Staat zumindest einen Teil der Fürsorgepflicht an der Backe.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2011 13:43
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo United, hallo Martin,

danke. Sehr bedenkenswert.

DEF ist nicht verbeamtet. Ich sollte auch präzisieren, dass sie von 2006 bis 2010 nicht als Lehrerin gearbeitet hat, sondern in einem anderen Job. Sie hat also nach dem Abschluss des Referendariats nie in diesem Beruf gearbeitet. Nach meinem Wissensstand will sie auch in Zukunft nicht als Lehrerin arbeiten (sonst hätte ja auch schon längst eine Stelle haben können, gefragt wie Lehrer heute sind).

Die Frage ist, wie der Richter hier die Erwerbsobliegenheit sieht.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2011 14:38