Unterhaltsverpflich...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsverpflichtung - stehe vor einem Berg

Seite 1 / 2
 
(@peter_112)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
auf der Suche nach einem belebten Forum zum Thema Väter/Kinder/Unterhalt bin ich auf Euch gestossen und würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Seit kurzem stehe ich vor einem sehr großen Berg an komplexen Fragen und weiß nicht weiter - vielleicht könnt Ihr mir aktuelle Ratschläge geben?

Am 09.12.2009 haben meine Frau und ich, nachdem wir bereits fast fünf Jahre im europäischen Ausland zusammen gelebt haben, in Deutschland geheiratet.

Wir haben uns auch im Ausland kennen gelernt, das heisst sie ist keine deutsche Staatsbürgerin.
Da ihr Heimatland jedoch zur EU gehört und unser Kind (2,5 Jahre, gemeinsames Sorgerecht) die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, geht es juristisch wohl weniger um Erschleichung von Sozialleistungen.

DREIßIG Tage nach unserer Hochzeit setzte sie mich darüber in Kenntnis, dass sie beschlossen hätte mit unserem Kind auszuziehen, da "wir uns auseinander gelebt hätten und die zwischenmenschliche Beziehung nicht mehr für sie akzeptabel wäre.

Ihr Standpunkt umschließt des weiteren, dass es nur eine "Trennung auf Zeit" wäre, um so mit Hilfe einer Audition wieder zueinander zu finden. Die Finanzierung würde der deutsche Staat in Form von Unterhalt übernehmen, während sie mein erspartes, meine Möbel, mein Gehalt nicht bräuchte.

Sie hatte bereits zu diesem Zeitpunkt beim Arbeitsamt einen Antrag auf Unterhalt / Wohngeld / Ersteinrichtung / Wohnungs-Kaution gestellt, so dass mir vor einigen Tagen eine Einkommensoffenbarung gegenüber der Arge per Zustellungsurkunde vorlag.

Fakt ist wohl, dass hier jemand entweder extrem naiv oder aber gewieft ist, denn in beiden Fällen spricht, laut Rücksprache mit bekannten welche Anwälte sind (keine Familienanwälte) alles Recht für meine Frau.

Aktuelle Situation:
die gemeinsame Wohnung ist bereits gekündigt, es fanden in der zwischenzeit drei Meditationen statt wo ich versucht habe die die Sachlage erstmal zu verstehen (!!) und Gegenvorschläge unterbreitet habe, welche jedoch auf absolut unfruchtbaren Boden gefallen sind.

Daher ist die Stimmung nun extrem gereizt, da meine Frau der Meinung ist dass ich mich zu unrecht echauffieren würde und de facto garnichts zahlen bräuchte, da sie ja alles vom Staat bekomt.

AFAIK: weit gefehlt.
Für mich gibt es nur eine Lösung: Scheidung. Sofort.

Daher meine Frage:
Was kann ich konstruieren, um dieses Damoklesschwert abzuwenden?
Weitere Auditonstermine sind für mich indiskutabel, mein Vorschlag gemeinsam solange "auszusitzen" bis die zukünftige Ausbildung meiner Frau abgeschlossen ist und diese Zeit rückwirkend als Trennungsjahr zu akzeptieren, wurde von ihrer Seite nur müde belächelt.

Für mich wirkt das ganze jedoch
1.) extrem Naiv ( da meine Frau sich offensichtlich der Lawine welche Sie mit dem Gang zur Behörde gestartet hat nicht bewusst ist)
2.) Vorsätzlich( sie hat keine Ausbildung, daher ist die neue Regelung der Arbeitsaufnahme nach dem 3. Jahr des Kindes ein tropfen auf den heissen Stein).

Wenn ich mich an den Rat der Anwälte halte, lege ich nun die Hände in den Schoss, werde zum Zahlvater und arbeite dafür, dass sich diese Person ein schönes leben auf meine Kosten macht, während ich in einer 40 m2 Wohnung versauern soll.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2010 20:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde das Thema bis zum BGH durchprügeln. Es ist schlicht  nicht akzeptabel, dass 30 Tage nach der Ehelichung ihr euch auseinandergelebt habt. Du bist ist der Absicht, einen Versorger zu haben, getäuscht worden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 20:57
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Es ist schlicht  nicht akzeptabel, dass 30 Tage nach der Ehelichung ihr euch auseinandergelebt habt. Du bist ist der Absicht, einen Versorger zu haben, getäuscht worden.

Würde ich auch sagen, aber da sie schon 5 Jahre zusammen gelebt haben, fällt''grobe Unbilligkeit''raus, da auch ein Kind da ist.
Der Ehefrau ist der Erziehungsunterhalt nicht wegen grober Unbilligkeit zu versagen.(BVerfG FamRZ89,S:941;BGHZ90,S492)

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 21:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

zunächst: Du brauchst einen anderen Anwalt. Einen mit Ahnung und Biss. Die gibt es. Was es - leider - meist nicht gibt, ist der Verweis auf eine Kurzzeit-Ehe, sobald Kinder im Spiel sind. Versuchen würde ich es trotzdem, zumal das Kind vorehelich geboren ist und ganz sicher keinen "Schaden" dadurch hatte, dass seine Eltern nicht miteinander verheiratet waren.

Zur Argumentation: Nach fünf Jahren kennt man einen Partner üblicherweise gut genug, um zu wissen, warum man ihn heiratet (oder warum man es lässt). Ich wüsste jedenfalls KEINEN Grund, der einem 4 Wochen nach der Hochzeit auffällt - und vorher fünf Jahre lang nicht. Insofern erfüllt es schon den Tatbestand der arglistigen Täuschung, jemanden zu heiraten und ihm kurz danach mitzuteilen, dass man ihn nun nicht mehr haben wolle; sehr wohl aber sein Geld.

Dein Vorteil ist: Durch die Heirat (die ja nicht ungültig ist), bist Du immerhin Sorgerechts-Mitinhaber. Das wird sich auf Umgangsfragen durchaus positiv auswirken. Sollte Deine DEF einwenden, wegen des Kindes nicht für ihren Unterhalt sorgen zu können, kannst Du ihr evtl. anbieten, die Kinderbetreuung zu übernehmen und ihr so die notwendige "Freizeit" zu verschaffen.

Wer keine Ausbildung hat, muss ggf. eben "ungelernte" Dinge tun. Putzen oder Fritten braten beispielsweise. Ein paar Wochen verheiratet gewesen zu sein ist jedenfalls keine Wohlstandsversicherung und keine Garantie für's nicht-mehr-arbeiten-müssen für den Rest des Lebens.

Grüssles
Martin

***edit - PS: Kannst Du etwas zur Staatsangehörigkeit Deiner DEF sagen?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 21:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich halte die Wirkung dieser Ehe für relativ unbedeutend, so dass ich auf die Frage der arglistigen Täuschung oder was auch immer, nicht zu viel Kraft verwenden würde.

Fakt ist, das Kind ist 2,5 Jahre und die Mutter wird, je nach Alter, Betreuungsaufwand und Gesinnung des Richters Unterhalt bekommen. Egal ob Ehe oder nicht.

Und dass sich darüber hinaus irgendwelche nennenswerten, ehebedingten Rentenanwartschaften, Zugewinne, oder Nachteile ableiten lassen halte ich für unwahrscheinlich.

Die Frage wäre für mich, ob sich die Mitnahme eures Kindes noch rückabwickeln ließe.

Wie lange ist das her?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 21:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

ich habe den Opener nicht so verstanden, dass ihm weitere 6 Monate BU besonders grosse Sorgen machen - sehr wohl aber eine Gleichung von der Sorte "30 Tage Ehe gleich 30 Jahre Unterhalt für Muddi".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 21:44
 elwu
(@elwu)

Wenn ich mich an den Rat der Anwälte halte, lege ich nun die Hände in den Schoss, werde zum Zahlvater und arbeite dafür, dass sich diese Person ein schönes leben auf meine Kosten macht, während ich in einer 40 m2 Wohnung versauern soll.

Hallo,

für mich klingt dein Text dnach der Hoffnung, eine Möglichkeit der Eheannullierung zu finden. Klipp und klar: no way! Du musst durch den ganzen Sermon mit Scheidung usw. Allenfalls das Trennungsjahr dürfte sich mit etwas Geschick und Glück (bei der Richterzuteilung) deutlich reduzieren lassen. Unterhalt musst du zahlen, für das Kind bis es seine erste Ausbildung absolviert hat, für die Ex in erster Näherung mindestens bis das Kind drei Jahre alt ist. Und bzgl. 'der Stat zahlt' wirst du von der ARGE weitere freundliche Schreiben erhalten. Die Auskunft, zu der du ja aufgefordert wurdest, musst du übrigens erteilen. Allerdings nicht in der von der ARGE geforderten Form, die haben sicherlich einen recht abenteuerlichen Fragenkatalog mitgeschickt.

Du solltest also

1) einen nicht dynamischen, zeitbegrenzten Unterhaltstitel für dein Kind erstellen lassen. Macht das Jugendamt für Umme, die müssen das genau so ausstellen wie du es vorgibst. Zur Höhe des Titels fehlen die nötigen Ifos zu deinem Einkommen

2) an die ARGE die Kopien deiner letzten 12 Gehaltsabrechnungen senden und dazu den Vermerk, dass du über keine weiteren Einkünfte verfügst (sofern das auch wirklich so ist)

3) ohne jede Silbe an die Nochfrau einen extrem bösartigen Fachanwalt für Familienrecht suchen und den heimlich still und leise machen lassen mit Scheidungsklage

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 21:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Brille,

eben.

Deswegen sollten wir ihm diese Sorge nehmen und ihm sagen, dass sich dieses Risiko durch die kurze Ehe nicht wesentlich erhöht hat.

Natürlich könnte sie es schaffen, den Unterhaltszeitraum durch echte oder erfundene Krankheiten des Kindes über das 3. Lebensjahr hinaus zu verlängern, nur unterhaltsverlängernde Umstande aus der Ehe kann ich keine erkennen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 21:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich sehe es ähnlich wie brille ... . Diese "Ehe" muß annuliert werden. Das wäre ein absoluter Witz, hieraus irgend etwas abzuleiten. Insgesamt sieht das ja nach einer Scheinehe aus, nur diesmal aus anderer Sicht, als wie es der Staat gerne betrachtet. (§1353 Abs.1 BGB). Wichtig ist hier der aller erste Satz.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 21:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag,

Diese Frage

Für mich wirkt das ganze jedoch
1.) extrem Naiv ( da meine Frau sich offensichtlich der Lawine welche Sie mit dem Gang zur Behörde gestartet hat nicht bewusst ist)
2.) Vorsätzlich( sie hat keine Ausbildung, daher ist die neue Regelung der Arbeitsaufnahme nach dem 3. Jahr des Kindes ein tropfen auf den heissen Stein).

ist zum Glück relativ irrelevant.
Selbst wenn sie noch zur Kategorie 1.) zu zählen wäre, wird sie sich, unter Mithilfe zahlreicher scheidungserprobter Kampfemanzen und habgieriger Juristen umgehend in ein Wesen der Kategorie 2.) verwandeln.

Auch die Erkenntnis, dass der Staat sich für seine großzügige Unterstützung deines Portemonnaies bedient, wird keinesfalls dazu führen, ihre Ansichten oder ihre Ansprüche zu ändern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 21:59




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das wäre ein absoluter Witz, hieraus irgend etwas abzuleiten.

Aber was wäre denn das, was man daraus ableiten könnte?
Selbst der Obulus an die Justiz lässt sich mit so einem Verfahren wohl kaum vermeiden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 22:01
 elwu
(@elwu)

Ich sehe es ähnlich wie brille ... . Diese "Ehe" muß annuliert werden

Hallo,

wie so oft, ein/mein abweichendes Minderheitsvotum: keine Chance.

/elwu,

falls es doch klappen sollte, freut mich das natürlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 22:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mensch Beppo, komm`mal wieder runter in Deinem Eifer. Ich gebe Dir ohne Zweifel Recht in Bezug auf den ganzen Unterhaltskram, den habe ich auch nicht im geringsten angezweifelt. Doch betrachte mal die Spielregeln in D., welche jetzt ziehen würden.
1. TU
2. Trennungsjahr
3. wann erfolgt die Scheidung?? (da erscheint mir mitunter der Gang zum BGH oder BVerG mit klarem Statement als kürzer)
4. daraus resultierend Zugewinn, Erbrecht, Versorgungsausgleich
5. den ganzen schei... Anwaltskram + ... an der Backe

Die "Abkürzung" über den BGH sehe ich hier als echte Alternative. Zumal sich hier eventuell mal klar positioniert werden müsste, was Ehe in D. überhaupt ist. Und wenn ich den TO richtig verstehe, sucht er gerade hier eine Erklärung/eindeutige Lösung. Das er dies wahrscheinlich selber und stellvertretend für andere ausfechten muss, sage ich ihm hiermit deutlich. Er hat eine Chance, in diesen ganzen Ehekram mal etwas Licht zu bringen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 22:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mensch Beppo, komm`mal wieder runter in Deinem Eifer.

Ich bin weder oben noch in Eifer. ich habe nur ne Frage gestellt.

1. TU

=BU

2. Trennungsjahr

1 Jahr. Das Kind ist dann 3,5. Viel früher kommt er da eh nicht raus. Schon gar nicht über den Umweg BGH.

3. wann erfolgt die Scheidung?? (da erscheint mir mitunter der Gang zum BGH oder BVerG mit klarem Statement als kürzer)

Wie lange dauert denn dieser Instanzenzug deiner Meinung nach?

4. daraus resultierend Zugewinn, Erbrecht, Versorgungsausgleich

Für 30 tage? Das war ja genau meine Frage: Was soll denn da anfallen? Oder ist jemand gestorben?

5. den ganzen schei... Anwaltskram + ... an der Backe

Aha, zum BGH geht er ohne Anwalt? Von den Vorinstanzen ganz zu schweigen.

Nix für ungut aber auf dem Weg kann ich dir nicht folgen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 22:36
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ich mich mit einbringen darf, bin ich der selben Meinung wie elwu.

Die Ehe wird nicht anoliert werden, denn das Richtertum in Deutschland entscheidet zum Wohl des Kindes, und das bedeutet, Vati muss Zahlen.
Wie ich oben schon geschrieben hatte.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 22:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Zugewinn wird beeendet mit der Zustellung des Scheidungsantrages, ebenso der Versorgungsausgleich. Die Zustellung des Scheidungsantrages ist lt. dt. Gesetz wohl kaun möglich vor Beendigung des Trennungsjahres. Und genau hier sehe ich ein Greifen von §1353 BGB, dem ganzen Spuck ein Ende zu machen. Das meine ich mit "Eifer". Das verstehe ich nicht an den gemachten Äußerungen. Wo ist das Problem, diesen § herauszuzehren und anzuwenden, auf den Prüfstand zu stellen? Und er ist klar, aber ohne Terminierung, definiert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 22:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut, er kann und sollte vielleicht diesen § verwenden, um einen frühen Scheidungsantrag zu begründen.
Gleichzeitig sollte er einen Antrag auf Vermögensfeststellung legen, falls er der Hoffnung ist, innerhalb der nächsten 12 Monate reicher zu werden.

Ich halte das aber immer noch weder für besonders aussichtsreich, noch wichtig.
Erst recht nicht für einen Feldzug zum BGH.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 23:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

30 Tage Ehe, klar durch meinen Beitrag oben belegt.

§1353BGB erster Satz
(Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft, sie tragen füreinander Verantwortung)

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Bitte um Klärung, ich kann im Moment nicht folgen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 23:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gut, er kann und sollte vielleicht diesen § verwenden, um einen frühen Scheidungsantrag zu begründen.

Eben das genau nicht. Anullierung ist hier angesagt. Eine Ehe im rechtlichen Sinne hat nie bestanden.

Gruss oldie

PS an wedi: Begründet sich Lebenszeit ansatzweise in 30 Tagen, Irrtum ausgeschlossen? Nach ca. 1800 Tagen der Abwägmöglichkeit? Irgendwie fehlt hier nicht nur die Verhältnismässigkeit, auch die "Geduld", was erwartet werden kann,  ist herausgefordert. Es geht hier doch nicht um Ehe oder Scheidung, m.E. ist bewusste Täuschung, also Betrug, angesagt.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 23:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

um das Ganze mal wieder von der Vermutungs- auf die Sachebene zu bringen:

Ein so genanntes "Ehenichtigkeitsverfahren" gibt es nur bei der katholischen Kirche; nicht auf weltlich/rechtlicher Basis. Das hat beispielsweise Caroline von Monaco mit Ehemann Nr. 1 so durchgezogen, um Ehemann Nr. 2 mit kirchlichem Segen heiraten zu können.

Die juristischen Möglichkeiten des Openers liegen vor allem im Bereich von >>>§ 1313 BGB<<< und >>>§ 1314 BGB<<<. Die dort genannten Sachverhalte beschreiben sein Problem jedoch genau NICHT.

Einen "abgekürzten Weg" zum BGH, bei dem man die vorherigen Instanzen auslassen könnte, sehe ich nicht; nur die Möglichkeit, sich gegen eine eventuell aus dieser Mini-Ehe resultierende EU-Verpflichtung durch alle Instanzen bis zum BGH durchzuklagen. An Stelle des Openers würde ich vor einem solchen jahrelange und teuren Verfahrens eher eine "Selbstanzeige wegen Scheinehe" erwägen: Die Indizien sprechen schliesslich dafür, dass hier jemand ganz schnell und billig die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wollte, aber das dafür notwendige Timing nicht eingehalten hat...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2010 23:33




Seite 1 / 2