mein anliegen geht eigentlich schon aus der überschrift hervor.
gibt`s bei besagter festlegung dinge, die man besser beachten sollte um eventuelle, spätere schwierigkeiten zu vermeiden?
Hier gibt es eine wunderbare Rubrik - Informationen - da findest du zu nahezu allen Themen Aufsätze, Infos, Urteile etc.....
Um auch nur ein wenig Hilfestellung zu leisten, bedarf es aber auf jeden Fall näherer Infos:
Um was für Unterhalt geht es? Kind, Trennung, nachehelicher, Betreuungs-, Aufstockungsunterhalt?
Wenn Kind - ehelich, nichtehelich, wie alt?
Wie soll tituliert werden? Freiwillige Vereinbarung? Vor dem Jugendamt? Gerichtlich?
Also ein wenig Mühe ist hier schon erforderlich.... :exclams:
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hallo Daidalos !
Dein Anliegen schon, aber in welche Richtung? Willst du einen Titel gegen EX erwirken oder gegen dich selbst? Nen paar mehr infos wären nicht schlecht! Oder oder oder...
Edit:Ok Ok ... Weserfrosch war schneller :thumbup:
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
oh pardon, es ist wie folgt:
meine uneheliche tochter ist 6 und meine einzige unterhaltsverpflichtung. zahlen muß ich 100% der ddt. da meine tochter 3 tage pro woche bei mir ist und ich auch den löwenanteil der kosten übernehme, habe ich angefragt, ob man dieses nicht anrechnen könnte. dies kann man aber nicht und ich zahle weiter dasselbe. auch muß laut jugendam die unterhaltsverpflichtung eben tituliert werden.
die besagte rubrik "informationen"- wo finde ich denn die? kann sie beim besten willen nicht entdecken.
Hallo Daidalos !
die besagte rubrik "informationen"- wo finde ich denn die? kann sie beim besten willen nicht entdecken.
Auf der linken Seite die dritte Rubrik im Hauptmenü 😉
Gruß
Marina
