Hallo,
Mein Bruder ist selbständig und hat eine uneheliche Tochter, er zahlt im Moment 200,- EUR ( mit der Mutter vereinbart ) das Jugendamt möchte aber das er mehr zahlt. Er ist seit kurzem mit einer anderen Partnerin verheiratet und hat mit Ihr einen 2 jährigen Sohn. Sein Einkommen beträgt 1300,- EUR netto.
frage: Wieviel Unterhalt muss er in diesem Fall bezahlen, wo ist das Existensminimum ?
Danke für eure Hilfe
*** Magmaboy
eine Antwort eines Mannes ( selbst betroffen ) wäre mir lieber gewesen
trotzdem Danke 🙂
Bette, Deine Antwort verstehe ich nicht!
Hallo Magmaboy,
Dein Bruder ist drei Menschen gegenüber Unterhaltsverpflichtet und dadurch ein Mangelfall. Es müßte also anhand des Einkommens berechnet werden, wem wieviel zu steht. (quotal). Besteht denn für das ältere Kind ein Titel? Oder wieso wird das JA tätig?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich denke da bist Du hier verkehrt gelandet. Es hört nie auf wenn man(n) Kinder hat. Sag Deinem Bruder, er soll zum JA und die Tabelle einsehen....
Rest: Für mich als Mutter und Zweitfrau (ehemals) ohne Worte. 😡
Ich war der Meinung diese Seite heißt Vatersein.de! Mal ehrlich Bette, was soll das? Magmaboy hat eine Frage gestellt und dies in aller Höflichkeit. Was soll diese rumpamperei?
Willkommen auf Vatersein.de!
Ein paar mehr Infos wären nicht schlech. Da hat LBA schon recht. Vor allem die Frage ob ein Titel besteht und wie hoch dieser ist, wenn er besteht. Völlig unverständlich ist die Einmischung des JA, wenn es eine Vereinbarung gibt. Wer hat das JA eingeschaltet? Wie gesagt: Infos!
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo,
Vielen Dank für eure Hilfe ( die Antwort von Bette ignoriere ich ) Ja, es besteht ein Titel 115%
das JA klebt meinem Bruder seit 15 Jahren am Po, die Vereinbarung läuft seit 6 Monaten ( vereinbart zwischen Kindesmutter und Vater ) zuzüglich 2 x Kleidergeld im Jahr. Ausserdem hat er im Winter kein Einkommen ( kann er im Winter die Zahlung drücken o. einstellen ? )
magmaboy
Ausserdem hat er im Winter kein Einkommen ( kann er im Winter die Zahlung drücken o. einstellen ? )
Hallo magmaboy,
ich denke mal er arbeitet auf dem Bau ?! In diesem Fall sollte das Jahreseinkommen geteilt durch 12 für die Berechnung herangezogen werden.
LG, Uli
p.s. am besten immer gleich alle Infos auf einmal auf den Tisch. Ist leichter und effizienter für alle!
Tut mir leid, wenn ich zu hart rüberkam. :redhead:
Aber warum fragt Dein Bruder nicht? Er ist selbständig? Die "Modelle" kenne ich auch - will da aber nichts unterstellen. :redhead:
Sorry + mea culpa. - Bin halt nicht so gut auf Sowas zu sprechen. :knockout:
LG
B
Hallo nochmal,
das JA wird alle 2 Jahre seine Einkommensverhältnisse prüfen. Also sollte er die Unterlagen hinsenden und auch darauf hinweisen, dass er noch ein Kind hat.
Wenn die Mutter sich auf diesen Deal einläßt, kann das JA da gar nichts machen, es sei denn sie beantragt Unterhaltsvorschuss, dann ist das JA natürlich interessiert zu prüfen, ob der Vater mehr zahlen kann.
Grundsätzlich wird der KU ja nach dem durchschnittlichen Jahreseinkommen berechnet und dann auf 12 Monate verteilt. Das heißt, er kann im Winter nicht den KU einstellen, die Tochter muss ja auch im Winter satt werden.
LG LBM
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Bin halt nicht so gut auf Sowas zu sprechen. :knockout:
Auf was bist Du nicht gut zu sprechen? Weil Magmaboy für seinen Bruder anfragt? Dann müssten wir hier alle Zweitfrauen, die für ihre LGs Hilfe suchen rausschmeißen!
Hallo Bette,
schon O.K. / es gibt wie so oft, immer zwei Seiten. In diesem Fall hatte die Frau als Sie erfuhr das Sie schwanger ist, meinen Bruder verlassen. er wollte Frau und Kind. Er ist verantwortungsvoll, muss aber auch irgendwie über die Runden kommen. Und wie gesagt, er hat noch einen Sohn
Gruss und schönen Abend
Magmaboy
allen anderen Danke noch mal / echt super wie schnell Ihr geantwortet habt
Trotz alledem, wieso hängt das JA da mit drin? Bekommt sie Unterhaltsvorschuss? Kann aber nicht sein, da dein Bruder ja zahlt. Ich kann da nicht folgen ohne Infos!
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@LBA
Dann muss der Titel aber beim JA liegen, somit dürfte der KV garnicht an KM zahlen sondern müsste an das JA zahlen, Grundlage müsste dann geleisteter Unterhaltsvorschuss sein. Past also nicht.
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Nein Jemmy, mein Mann hat nen ganz normalen Titel, den hat die KM der großen Tochter und pünktlich alle 2 Jahre trudelt dieser schöne Fragebogen ein.
LG LBM
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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Servus magmaboy!
Dein Bruder bedient den KU aus dem vorliegenden Titel ... wieso dann die zusätzliche Vereinbarung über 200 Oyro mit KM, oder zahlt er insgesamt 200 Euronen?
Ist die Verinbarung mit KM schriftlich?
Kann Dein Bruder die monatlichen Zahlungen an KM zusätzlich zu denen an JA belegen?
Wenn ja, Kopien davon dem Fragebogen vom JA beilegen mit dem Hinweis, daß zusätzlich zum titulierten KU weitere KU-Zahlungen an KM getätigt wurden.
edit: ergänzt
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nein Jemmy, mein Mann hat nen ganz normalen Titel, den hat die KM der großen Tochter und pünktlich alle 2 Jahre trudelt dieser schöne Fragebogen ein.
Stellt sich die Frage, ob das auch die Vollstreckbare Ausfertigung ist. Die liegt im Normalfall ( wenn Unterhaltsvorschuss geflossen ist ) beim JA. Der KM wird eine Ausfertigung ausgehändigt, die lediglich den Sinn hat einen Aktenorder etwas voller zu machen. Vollstrecken kann EX damit garnichts. So ist das jedenfalls bei mir.
Ausgehändigt wird diese Ausfertigung, meines wissens nach, erst wenn kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt ( Kind 12 Jahre alt / 72 Monate ausgereitzt ) wird und das JA keine Forderungen mehr an den Unterhalt zahlenden hat. Es sei denn, es ist eine Pflegschaft beim JA eingerichtet.
Irgend etwas passt da beim Bruder von magmaboy nicht! Hier fehlt noch irgendeine wichtige Info.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo jemmy,
das JA klebt meinem Bruder seit 15 Jahren am Po
Daraus schließe ich das das Töchterchen etwa 15 ist und somit mit Sicherheit kein Unterhaltvorschuß mehrt fließt. Damit dürfte es sich um eine ganz normale Beistandschaft handeln, die anstatt eines RA die Unterhaltsinteressen des Kindes vertritt. Damit haben sie die Pflicht alle 2 jahre nach den Einkommensverhältnissen zu fragen. Ein beim JA unterschriebener Titel wird als vollstreckbare Ausfertigung der KM übergeben und der KU direkt an die Mutter gezahlt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ midnightwish....
nach dem Titel und dem Text hier ist das Töchterchen 12 JAhre alt....also könnte die Vermutung zutreffen, dass ggf. UVG beendet ist. Warum allerdings dem KV das Jugendamt dann bereits schon 15 Jahre an den Hacken hängt, muss mit was anderem zu tun haben.... vielleicht hat er ja noch ein anderes Kind.... oder zwei......oder drei..... 😉
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
