Hallo,
mein LG hat nach der Trennung von seiner Frau (Januar 2005) für seine beiden Kinder einen Titel beim Jugendamt unterschrieben mit einem festen monatlichen Unterhaltsbetrag. Daraufhin zahlt er mntl. 206,50 EUR pro Kind (jetzt 8 und 10 Jahre alt). Im Zuge der Scheidung verlangt der Anwalt seiner Frau, dass er ab sofort monatlich 228,00 EUR pro Kind zahlen soll. Muss er dies so hinnehmen oder kann er sich auf den Titel berufen.
Liebe Grüße von Kaole
Hi,
ich gehe von Mangelfall aus, richtig?
Dann würde ich meinen,Dein LG kann sich nicht unbedingt auf die JA-Urkunde berufen, wenn Unterhalt im Scheidungsverfahren anhängig ist und das Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
