Hi alle miteinander,
bin neu hier und hoffe, Ihr könnt mir was sagen.
Folgendes flatterte mir heute ins Haus:
Sehr geehrter Herr...,
in der Unterhaltssache Ihrer Tochter ... habe ich nun den Unterhalt wie folgt berechnet:
In den Monaten August 2005 bis Januar 2006 erzielten Sie ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 1302,48 €.
.... Abzug der Werbekostenpauschale.... verbleiben 1237,35€
Neben Ihrer Tochter sind Sie noch anteilig Ihrer Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig, welche ich nunmehr in einer sog. Mangelfallberechnung berücksichtig habe.
... Selbstbehalt 890€
... bleiben 347,35 € für Unterhalt
Der notwendige Eigenbedarf für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten beläuft sich laut DT auf 650 €. Davon deckt Ihre Ehefrau den Grossteil mit ihrem Einkommen (durschschnittl. 453,42 €) selbst.
Dem restlichen Unterhaltsanspruch Ihrer Ehefrau (196,58 €) sowie dem Regelunterhalt für ... (393 €) in Höhe von zusammen 589,58 € stehen Ihr Verfügungsbetrag von 347,35 € gegenüber.
Anteilig ergibt sich somit für Ihre Tochter ein zu leistender Unterhalt von 231,54 € monatlich.
Ich bitte Sie nunmehr, den Unterhalt wie errechnet in einer unserer nächsten Sprechstunden urkundlich rückwirkend ab 01.09.05 anzuerkennen.
....
Ist dies alles korrekt oder komm ich noch dagegen an?
Liebe Grüße
Carlo
Moin,
wie alt ist die Tochter, und lebt sie in West- oder Ostdeutschland?
Gruß, Xe
Carlo = Trucker_Hugo = Doppelregistrierung = Beitrag geschlossen.
Die Board-Regeln sind bindend!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
