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Nachmittagsbetreuung

 
(@rklaus)
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Hallo zusammen!

Erstmal möchte ich loswerden, dass dieses Forum echt spitze ist.

Nun zu meinem Problemchen:
Bin seit 3 Jahren geschieden, Tochter ****** ist 6 und geht in die erste Klasse.
Meine Ex arbeitet halbtags und kommt so auf ca. 1100 Euro Netto monatlich.
Mein Netto beträgt ca. 1400 Euro. Für unsere gemeinsame Tochter zahle ich 215 Euro
Unterhalt plus 40 Euro für Musikunterricht und Tanzgruppe. An meine Ex muss ich nach
Absprache unserer Anwälte keine Unterhalt mehr zahlen.
Zusätzlich zahle ich noch 70 Euro monatlich für die Nachmittagsbetreuung unserer Tochter.
Meine Ex zahlt ebenfalls 70 Euro für die Betreuung.
Das hat auch bisher gut geklappt.
Doch jetzt meint meine Ex ich soll die Nachmittagsbetreuung ganz zahlen, da sie ja nur
deshalb arbeiten kann und ich mir dadurch ihren Unterhalt spare.
Muss ich wirklich die 140 Euro allein bezahlen?
Wie ist das Grundsätzlich mit Zusatzausgaben geregelt.
Hab auch schon im Internet rumgesucht, hab aber leider keine Antwort gefunden.
Hab schon öfter gelesen das solche Sachen Regional sehr unterschiedlich geregelt werden. Ich komme aus Niederbayern.

Bitte keine Realnamen ins Forum schreiben! Gruß Tina

[Editiert am 4/2/2006 von DieMystiks]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2006 17:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin RKlaus,

bei einem durchschnittlichen unterhaltsrelevanten Einkommen von 1400 € würde gem. DT ein Ku i.H.v. 265 € fällig sein, Unter Anrechnung des anteiligen KG von 8 € würde der Zahlbetrag 257 € betragen. Hierbei noch nicht berücksichtigt sind berufsbedingte Aufwendungen, die das Einkommen vor Berechnung des KU mindern.

Musikunterricht und Tanzgruppe sind zusätzliche freiwillige Leistungen von dir. Gleiches gilt für die Nachmittagsbetreuung.

Würde man jetzt eine klassische Unterhaltsberechnung machen, würde für deine Ex sicherlich kein EU entstehen. Die Betreuung des Kindes ist von der Ex alleine aufzubringen. Im Gegenzug mindern sie deren unterhaltsrelevantes Einkommen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2006 14:28
(@rklaus)
Schon was gesagt Registriert

Danke DeepThought für die schnelle Antwort!

Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Gerichtsurteile oder etwas anderes daß ich meiner Ex vorlegen kann?
Wenn ich ihr sage daß ich weiter nur die Hälfte zahlen werde brauche ich sicher irgendetwas offizielles, sonst glaubt sie mir das bestimmt nicht.

RKlaus


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 22:37