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Unterhaltstitel Kindesunterhalt..auf was achten?

 
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Mein Anwalt riet mir beim JA einen Unterhaltstitel zu beantragen. FAQ habe ich schon durchgelesen..
was seht ihr als besonders wichtig an? Statisch oder dynamisch? zeitlich begrenzt auf 18. Lebensjahr? oder geht auch was anderes? Die volle Höhe..oder nur 90%?
Kann ich das bei JEDEM JA machen? Kann ich den Antrag auch zuhause in Ruhe ausfüllen?
Bin für jede Hilfe dankbar!


Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2011 16:45
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lennox,

geh zu Deinem örtlichen Notar und mach die Titulierung da. Ist auch bis auf die Schreibauslagen kostenlos und Du kannst den Titel so aufsetzen lassen, ohne das Du über den Tisch gezogen wirst. Begrenzung auf 18 Jahre mit rein und dann den Unterhalt, den Dir auch unsere Experten ausrechnen können. Wenn man sich bisher umschaut zum Thema Titulierung und JA kann man eigentlich nur sagen: "Vorsicht bei der Titulierung beim JA- diese wird selten zu Deinen Gunsten ausfallen". Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 16:54
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
als ich beim JA den KU-Titel erstellt habe, habe ich auf folgendes geachtet:
- Befristung (18. LJ)
- Statisch
- nach Hinweis aus diesem Forum habe ich die aus meiner Sicht unstrittige Höhe titulieren lassen. (auf alles andere lass Dich nicht ein - falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, beträgt der Streitwert nur noch das Delta)
- Titel wurde im JA meines Wohnortes erstellt. Ob Du das auch bei dem JA einer anderen Stadt machen kannst, weiß ich nicht....warum ist das wichtig für Dich?
- Ich habe vorher angerufen und einen persönlichen Termin vereinbart...und die kompetente Sachbearbeiterin hat telefonisch bereits alle relevanten Daten vorab aufgenommen und den Titel vorbereitet. Zum vereinbarten Termin beim JA habe ich den Entwurf vor Ort überprüft und dann auch gleich unterschrieben.

Gruß
WNV


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 16:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

- Befristung (18. LJ)
- Statisch
- Titel wurde im JA meines Wohnortes erstellt. Ob Du das auch bei dem JA einer anderen Stadt machen kannst, weiß ich nicht....warum ist das wichtig für Dich?

Statisch muss nicht mehr akzeptiert werden, was allerdings nicht das JA zu entscheiden hat, sondern die Berechtigte.
Kann aber in jedem beliebigen JA gemacht werden. Nicht nur im zuständigen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 17:03
(@garfield)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe beim Jugendamt ebenfalls keinerlei Probleme damit feststellen können. Ein Notar bringt doch nochmal zusätzliche Kosten mit sich.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 17:59
(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
meine Erfahrung zur Titulierung: mein Zahlbetrag für beide Kinder wurde von meinem RA bei der Scheidung ausgerechnet. Damit bin ich zum Jugendamt. Dem Sachbearbeiter sagte ich, wie ich den Titel gern hätte: dynamisch nach DDT, begrenzt auf 18 Lj. Fertig. Damals war ich noch so blauäugig und dacht, wenn ich eine Stufe DDT höher zahle, dass das mit dem Umgang besser wird (falsch gedacht). Der Sachbearbeiter machte mich darauf aufmersam, dass ich nicht soviel zahlen müsste (gibt es auch). Er hat aber natürlich den höheren Betrag genommen.
Ich denke, auf arg viel mehr muss man nicht achten.
Ach ja, damals meinte mein RA noch, dass das JA genau das titulieren muss, was ich will, nichts mehr.
Grüße Friese


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 19:31
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

OK..vielen dank für die Antworten, das hilft mir sehr, dann werde ich das nächste Woche beim Jugendamt "meines Vertrauens" mal machen  😉

PS: Wie lange dauert der gesamte prozess etwa? Mein Anwalt sprach von "Wochen" ?


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Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2011 11:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Anwalt sprach von "Wochen" ?

Quatsch! Wochen dauert das nur, wenn du dich verkackeiern lässt.
Was ist denn das für ein Heini? 
Du machst einen Termin, lässt dir den Wisch nach deinen Wünschen ausfertigen und nimmst ihn ohne Unterschrift mit nach Hause.
Dann lässt du ihn hier quer lesen und gehst dann wieder hin und gibst das unterschriebene Ding ab.


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AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2011 11:37
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Tag Lennox,

schau mal hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-23751-start-msg262808.html#msg262808

ging ohne RA, Mama, Notar.

Gruß Eric


AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2011 13:05