Hallo forum,
ich lebe in Trennung seit wenigen Tagen, habe schon beim Finanzamt Steuerklasse 1 beantragt. Dies greift also ab Januar 2012. Der gegnerische Anwalt wollte die Lohnzettel der letzten 12 Monate sehen um das anrechenbare Durchschnittseinkommen zu berechnen. Er hat aber (m. M. nach fälschlicherweise) einfach nur alle Nettobeträge addiert und durch 12 geteilt. Dies sind jedoch die Nettobeträge der bisherigen Steuerklasse 3. Ab Januar gilt für mich jedoch Steuerklasse 1, und somit habe ich etwa 400€ Netto weniger erfahrungsgemäß. Er argumentiert u.a. damit, dass ich ja beim Steuerjahresausgleich "Anlage U" ausfüllen könnte, dies würde ja aber erst in weit mehr als einem Jahr (also 2013) Geld abwerfen?! Ich brauch das Geld ja jetzt, da mir laut seiner Rechnung nur der Selbsbehalt von 1050 € bleibt. Da er jedoch meiner Meinung nach mit dem falschen, zu hohen Netto rechnet würde mir ja sogar NOCH weniger als der Selbsbehalt bleiben? Weiß jemand was ich machen kann?
Ferner: Müssen Einmalzahlungen des Arbeitgebers wie zb ein "Sonderbonus für das erfolgreiche meistern der Wirtschaftskrise" von 600 Euro nicht rausgenommen werden aus der Berechnung?
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Weiß jemand was ich machen kann?
Hallo,
erst mal eine fiktive Rechnung mit dem neuen Einkommen gemäß StKl1, dabei hilft dir ein Nettorechner. Die Argumentation des Anwaltes ist unbeachtlich, da überhaupt nicht absehbar ist, welche Auswirkungen das begrenzte Realsplitting ('Anlage U') überhaupt hat. Schließlich muss der Nachteilsausgleich ebenfalls berücksichtigt werden. Zudem würde bei keinem noch so hohen Einkommen das Realsplitting die komplette Nettodifferenz zu StKL III aufgefüllt.
Sonderzahlungen werden üblicherweise rechnerisch über Kalenderjahr, in dem sie geleistet wurden, verteilt. In dem sind sie ja auch steuerwirksam. Wenn du also z.B. im Jahr 2010 die 600€ Brutto erhalten hast, werden die bei einer Berechnung heute nicht mehr herangezogen.
Und da sind wir gleich beim nächsten Punkt: du solltest die Sache so weit wie möglich hinauszögern, nämlich ins nächste Jahr. Also sämtliche Fristen ausnutzen. Am besten stellst du den Schrieb des rechtskundigen Männleins anonymisiert hier rein, wir basteln dann eine Antwort.
/elwu
@ elwu,
erst seid ein paar Tagen getrannt und schon StKl1. Im Trennungsjahr hat man doch StKl3, oder?
@Lennox
Den Bonus kannst Du meines Erachtens aus der Welt schaffen, indem du dir von deinem Arbeitgeber bescheinigen lässt, dass es sich um eine einmalige Sonderzahlung gehandelt hat, die in 2012 nicht ausgezahlt wird.
Genau genommen müssstest Du auch noch nachweisen, dass die Kohle wärend der Ehezeit verprasst wurde und du das Geld nicht auf die hohe Kante gelegt und nun für Unterhalt verfügbar hast.
Gruß,
Michael
erst seid ein paar Tagen getrannt und schon StKl1. Im Trennungsjahr hat man doch StKl3, oder?
Hallo,
nur wenn das beide wollen, dann ja. Würde ich aber keinem Zahlemann empfehlen. Es ist nach aller Erfahrung günstiger, vor der Festlegung des Unterhaltes sein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen zu optimieren, also genau das zu tun, was der TO getan hat. Du weißt doch, wie es mit Unterhalt ist: rauf immer, runter nimmer.
/elwu
Der gegnerische Anwalt wollte die Lohnzettel der letzten 12 Monate sehen um das anrechenbare Durchschnittseinkommen zu berechnen. Er hat aber (m. M. nach fälschlicherweise) einfach nur alle Nettobeträge addiert und durch 12 geteilt. Dies sind jedoch die Nettobeträge der bisherigen Steuerklasse 3. Ab Januar gilt für mich jedoch Steuerklasse 1,
Moin,
der Anwalt meiner Ex hat mit genau das gleiche versucht...
Ich habe den Steuereffekt des Steuerklassenwechsels von III auf I mit einem Nettorechner ausgerechnet, diese Zahlen dem RA der Ex mitgeteilt mit der Bemerkung, dass ich davon ausgehen würde, dass dies zu einer Neuberechnung des Unterhaltes ab dem 01.01. des Folgejahres führen würde....DAS kam dann auch genauso!
Gruß
WNV
Nein! Wenn die Trennung in diesem Jahr erfolgt, gibt es 2012 keine Steuerklasse 3 mehr. Das Trennungsjahr ist steuerrechtlich unbeachtlich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
kann den anderen nur zustimmen. Aus steuerlicher Sicht ist halt etwas "bescheiden" sich vor Ende des Jahres noch zu trennen, da ihr (aus meiner Sicht, gibt hier auch andere Sichtweisen) die gemeinsame Veranlagung für 2012 verschenkt. Aber für Dich gilt ab 01.01.12 die Steuerklasse 1 und das hat auch so in den Berechnungen des Anwalts berücksichtigt zu werden. Ansonsten wäre es auch für Dich sinnvoll, Dir einen Anwalt zu besorgen. Fehlen Dir dazu die fianziellen Mittel, kannst Du auch bei Deinem Amtsgericht einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) beantragen und so einen Anwalt aufsuchen. Nimm dazu am besten Deine Unterlagen zum Einkommen mit zum Gericht, so können Dir die Rechtspfleger vor Ort am besten helfen. Gruß Ingo
Moin Lennox,
Weiß jemand was ich machen kann?
ja: Die Berechnungen dieses Anwalts ignorieren und selbst rechnen. Denn dieser Bursche ist nicht Dein Freund und kann rechnen wie er möchte: Er wird es nicht zu Deinen Gunsten tun, denn er vertritt die Interessen seiner Mandantin und nicht Deine. Entscheidend für Dich ist aber sowieso nur, was bei einer gerichtlichen Klärung herauskommt; nicht, was irgendein Anwalt auf Papier schreibt. Unterhalt ist kein Wunschkonzert.
Am besten stellst Du Deine und die Einkommenszahlen Deiner Ex mal hier ein; dann rechnen unsere Unterhaltscracks mal zu Deinen Gunsten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Er argumentiert u.a. damit, dass ich ja beim Steuerjahresausgleich "Anlage U" ausfüllen könnte, dies würde ja aber erst in weit mehr als einem Jahr (also 2013) Geld abwerfen?! Ich brauch das Geld ja jetzt, da mir laut seiner Rechnung nur der Selbsbehalt von 1050 € bleibt.
wenn du die anlage "u" ausfüllst, bringt das nur wenig. hat er denn eine von deiner ex unterschriebene anlage "u" gleich mitgeschickt? dann könnte man nämlich über realsplitting reden. mit einer ex hatte ich immer zoff deswegen. musste einmal sogar die unterschrift einklagen. aber in einem punkt kann ich dich beruhigen: du kannst einen antrag auf lohnsteuerermäßigung stellen und dir den unterhaltsbetrag als freibetrag auf der lohnsteuerkarte eintragen lassen. dann hast du das geld "sofort" und nicht erst 2013...
grüße
jürgen
